Mautdaten gegen Terroristen?

Es ist ein altes Spiel, das Hans-Peter Friedrich spielt: Zwei Schritte vor, einen zurück.

Heute morgen verkündete ein Sprecher des Innenministeriums noch, so Tagesschau.de und Spiegel Online, die Mautdaten zur polizeilichen Ermittlung benutzen zu wollen, weil sie ein unbedingt notwendig Instrument zur Verbrechensaufklärung sind. Wir hatten das schon 2002 befürchtet und einen BigBrotherAward verliehen.

Spiegel Online zitiert einen Sprecher des Innenministeriums:

Für die Sicherheitsbehörden ist es wichtig, Verbrecher effektiv verfolgen zu können. Für diese Strafverfolgung benötigen sie eine moderne IT, um nicht noch weiter hinter die Möglichkeiten des polizeilichen Gegenübers zurückzufallen.

Und darauf folgte heute Nachmittag prompt der Rückzieher, wie Tagesschau.de inzwischen meldet.

Eine ganz normale Wende also? Keine Aufregung nötig? Nein!

Denn der Fall mit den Mautdaten zeigt zweierlei:

  • Nur Daten, die niemals gespeichert werden, sind wirklich vor den Begehrlichkeiten des Staates (und anderer Stellen) sicher.
  • Die wiederkehrenden Forderungen nach mehr Überwachung verlaufen immer gleich: Möglichst viel fordern und schauen, was durchgeht.

Man kann also durchaus System hinter den immer weiter ausufernden Forderungen sehen, nach dem Motto: „Wir testen mal, wie weit wir gehen können.“ Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte, rief bei Spiegel Online nochmal in Erinnerung, wie die Debatte 2002, als die Maut zuerst diskutiert wurde, verlief:

Bei der Einführung der Autobahnmaut vor zehn Jahren wurde hoch und heilig versprochen, dass das System nicht zur Überwachung eingesetzt wird.

Da helfen natürlich aufgebauschte und ausgeschmückte Einzellfälle um in schöner Regelmäßigkeit die Forderung nach mehr Überwachung zu wiederholen – und ganz schnell wird dann aus einer Ausnahme die Regel. Bei der Funkzellenabfrage (https://www.youtube.com/watch?v=5ysV8cNq9Y8) ist genau das inzwischen passiert. Auch die Vorratsdatenspeicherung, gerade wieder diskutiert, wurde vielfach für ganz andere als zulässige Zwecke missbraucht – auch für die Überwachung von Informanten bei der Presse.

Und übrigens: Das letzte Mal, als der Zugriff auf die Mautdaten gefordert wurde, 2005 nämlich, ist der Täter durch ein Phantombild gefasst worden.