Freie Software für den öffentlichen Dienst

Software verwaltet Informationen nicht nur, sondern gestaltet sie. Damit das sicher und demokratisch passiert, sollte im öffentlichen Dienst Freie Software eingesetzt werden.

Die Diskussion um das LiMux-Projekt der Stadt München schlägt derzeit hohe Wellen. Zehn Jahre hat es gedauert, im Dezember 2013 war es so weit: Die 15.000 Rechner der Verwaltung in München laufen seitdem komplett mit quelloffener Software. Dem Branchenreisen Microsoft gefällt das natürlich nicht. Dennoch ist der Entschluss richtig. Wir erklären, warum. Und wir hoffen, dass noch viele weitere Kommunen und Verwaltungen folgen werden.

Freie Software und Datenschutz

„Insgesamt nimmt in der digitalen Welt die Abhängigkeit kritischer Infrastrukturen sowie weiterer elementarer Felder wie der Börse, des Gesundheitswesens, der Sozialverwaltung oder der Justiz von der Informationstechnologie zu. Parallel gewinnen die Transparenz und die Offenheit von Programmen und Systemen, wie sie Freie Software und Open Source garantieren, an Bedeutung. Sie helfen die Kontrolle über IT-Prozesse zu behalten,“ so der Schlussbericht der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“.

Datenschutz und Öffentlichkeit

Auch ein unmittelbar für die Öf­fentlichkeit nachvollziehb­arer Datenschutz und eine effektive Datensicherheit sind wegen der zu­nehmenden di­gitalen Vernetzung zu den wichtigsten Voraussetzun­gen für eine demokratische Selbstverwaltung geworden. Dass Freie Open-Source-Software – also Software, die frei verfügbar und deren Quelltext öffentlich einsehbar ist – bessere Voraussetzungen als proprietäre Software für einen datenschutzfreundlichen Umgang mit unseren Daten in der IT bietet, halten wir, ebenso wie der Arbeitskreis „Technische und organisatorische Datenschutzfragen“ der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, für ausgemacht.

Schutz von öf­fentlich-rechtlich erzeugten Daten

Denn nur bei quelloffener Software kann sichergestellt werden, dass sie auch wirklich (nur) das tut, was sie tun soll. Spätestens durch die im letzten Jahr bekannt gewordene systematische Unterminierung von IT-Sicherheit durch global agierende staatliche Akteure ist klar geworden, dass ein Missbrauch der aktuell häufig verwandten, für Anwender nicht analysierbaren, proprietären Soft­ware nicht ausgeschlossen werden kann. Die Weiterga­be von Si­cherheitslücken und Daten durch IT-Unternehmen an Geheimdienste zeigt deutlich, dass der Schutz von öf­fentlich-rechtlich erzeugten Daten anders als bisher zu konzipieren ist. Bürgerinnen und Bürger sowie Unterneh­men müs­sen sich darauf verlassen können, dass ihre Da­ten vor unberechtigtem Zugriff si­cher sind und aus­schließlich datenschutzkonform verarbeitet werden.

Sicherheitslücken tatsächlich schließen

Nur quelloffene Software kann von Anwendern ausreichend analysiert werden; und nur bei Freier Software können Sicherheitslücken unabhängig von Rechteinhabern ausgebessert werden. Ein­schränkungen der Transpa­renz und der demokratischen Kontrollmöglichkeiten können an ande­rer Stelle nicht ausgeglichen werden!

Gezielte Weiterentwicklung

Darüber hinaus macht es Freie Software großen Nutzergruppen, wie beispielsweise einer Stadtverwaltung oder Kommune, einfacher oder oft sogar erst möglich, die Weiterentwicklung gezielt zu beeinflussen oder gar selbst zu steuern. Aktuelles Beispiel dafür ist die Ausschreibung der Arbeitsgruppe Office Interoperability der OSB Alliance, in der unter anderem die Städte München und Jena Mitglieder sind. So kann Datenschutz bereits bei der Konzeption von Fachverfahren berücksichtigt, statt nur nachträglich geprüft werden.

Freie Software und Demokratie

Um Verwaltungshandeln auch technisch auf eine feste datenschutzfähige Grund­lage zu stellen, ist es ein relevanter Baustein, dass Software, die im öffentliche Dienst eingesetzt wird, grundsätz­lich quellof­fen ist. Sollte es demokratisch nicht legitimierten Akteuren – wie Konzernen – gelingen, Strategien der allgegenwärtigen technokratischen Einflussnahme fortzuführen, wäre dies eine bedenkliche Ent­mündigung der Bürgerin­nen und Bürger und eine Selbstentmachtung von Poli­tik und Verwaltung.