Überwachung: Fluggäste im Visier

Der Innenausschuss des europäischen Parlaments hat heute einer anlasslose Überwachung aller Fluggäste in der EU zugestimmt. Damit werden Passagiere auf internationalen Flügen unter Generalverdacht gestellt und neue Überwachungs-Datenbanken geschaffen.

In einer Abstimmung hat der Innenausschuss des europäischen Parlaments (LIBE) den Entwurf der EU-Kommission zu einer europäischen Fluggastdatenspeicherung in weiten Teilen übernommen. Die Speicherung der so genannten „Passenger Name Records“ (PNR) umfasst dabei, anders als der Name vermuten lässt, nicht nur die Namen und Stammdaten der Fluggäste, sondern auch viele weitere Daten - etwa welche Tickets zusammen gebucht wurden, mit welcher Kreditkarte sie bezahlt wurden, und sogar ob bestimmte Essenswünsche angegeben wurden.

Daten für Jahre auf Vorrat gespeichert

Diese Daten dürfen vier Jahre lang zur Strafverfolgung eingesetzt werden, sofern die verfolgte Straftat mit einem Höchststrafmaß von mindestens 3 Jahren Haft belegt ist. Dieses Strafmaß wird bereits von Delikten wie „Cybercrime“ erreicht. Im Falle von Terrorismus-Ermittlungen ist der Zugriff sogar für 5 Jahre möglich.

Kriminalisierung von Fluggästen

Die PNR-Daten dürfen von den Mitgliedsstaten für Profiling und Data Mining verwendet werden. Dies ist eine Wende von traditioneller Strafverfolgung hin zu einer Verdachtsgenerierung und „Predictive Policing“. Auch die Weitergabe zwischen den Mitgliedsstaaten und an die europäische Polizeibehörde Europol ist nur schwach reguliert.

Harmonisierung als Vorwand für Überwachung

Begründet wird die PNR-Richtlinie mit einer „Harmonisierung“ der Rechtslage in den EU-Staaten. Seit 2013 (das Jahr, in dem der letzte Versuch, eine EU-PNR einzuführen, vom europäischen Parlament abgelehnt wurde) hat die EU-Komission verschiedene Länder finanziell beim Aufbau einer PNR-Infrastruktur unterstützt hat - mit insgesamt 50 Millionen Euro. Erst dadurch kam es zu einer Situation, in der eine solche "Harmonisierung" nötig wurde.

PNR ist Vorratsdatenspeicherung

Die Entscheidung des Innenausschusses kommt kaum ein Jahr nach der Entscheidung des europäische Gerichtshofes, in dem die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wegen ihrer verdachtsunabhängigen Speicherung von Daten gekippt wurde. Aus diesem Urteil scheint allerdings in Brüssel niemand Konsequenzen gezogen zu haben. Es bleibt zu hoffen, dass die PNR-Richtlinie ein ähnliches Schicksal ereilt.

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