Vorratsdatenspeicherung: 80 Millionen sollen anlasslos überwacht werden

Unter dem neuen Namen "Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten" will die große Koalition die Vorratsdatenspeicherung noch in diesem Sommer zum Gesetz machen. Das Grundrecht auf Privatsphäre und auf informationelle Selbstbestimmung ist in Gefahr.

Die große Koalition will die Vorratsdatenspeicherung bis zur Sommerpause durchpeitschen. Obwohl der Bundesgerichtshof am 2. März 2010 das deutsche Gesetz dazu gekippt hat. Im April 2014 hat auch der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht dem europäischen Recht. Das scheint in der großen Koalition immer noch nicht angekommen zu sein.

5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung

Neue Leitlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Am 15. April stellte Bundesjustizminister Heiko Maas die Leitlinie für eine neue Vorratsdatenspeicherung vor: Standortdaten sollen vier Wochen gespeichert werden, Verkehrsdaten sogar zehn Wochen lang. Anhand der auf Vorrat gespeicherten Daten werden weitgehende Analysen persönlicher sozialer Netzwerke möglich. Nach den neuen Leitlinien sollen nicht nur Telefonnummern, das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs gespeichert werden, sondern bei Mobilgesprächen zusätzlich auch die Funkzelle. Im Falle von Internet-Telefondiensten sollen zusätzlich die IP-Adressen protokolliert werden, einschließlich dem Zeitpunkt und der Dauer der Vergabe einer IP-Adresse. Das größte Problem an der Leitlinie ist nicht die „Speicherfrist“, sondern die „Speicherpflicht“.

Vorratsdatenspeicherung kann kein Kompromiss sein

Den scheinbaren Kompromiss der SPD hält Dr. Patrick Breyer von der Piratenpartei in einem Kommentar für einen „millionenfachen Angriff auf die Bürgerrechte“. Er weist darauf hin, dass unabhängig von der Dauer der Überwachung das Zeichen für die Bürger.innen das gleiche bleibt:

Jede allgemeine Verbindungsdatenaufzeichnung setzt vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zu Journalisten, Beratungsstellen oder Geschäftspartnern dem ständigen Risiko eines Bekanntwerdens durch Datenpannen und -missbrauch aus. Das ständige Risiko von Nachteilen entfaltet eine enorme Abschreckungswirkung und vereitelt eine unbefangene Telefon- und Internetnutzung in sensiblen Situationen. (...) Es hat nichts mit Sicherheit zu tun, das soziale Umfeld und die Bewegungen Millionen unverdächtiger Bürger zu erfassen.

Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff wartet ab

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff zweifelt lediglich an der Umsetzbarkeit der Vorratsdatenspeicherung, anstatt den Grundrechtebruch anzuprangern. Sie sagt, es bleibe „fraglich, ob die geplanten Regelungen mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar sind“. Fraglich ist das nicht. Die Antwort lautet: Nein. Andrea Voßhoff verschiebt das Problem an den Europäischen Gerichtshof, der längst geurteilt hat und wartet tatenlos das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ab:

Die Kernfrage, an der sich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung messen lassen muss, wird sein, ob und wie die vom Europäischen Gerichtshof aufgeworfene Problematik der anlasslosen Speicherung gelöst werden soll. Aus den nun vorgelegten Leitlinien lässt sich jedenfalls nicht erkennen, dass die in diesem Punkt sehr engen Vorgaben des Gerichtes berücksichtigt wurden.

Vorratsdatenspeicherung europaweit stoppen!

Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundrecht auf Privatsphäre und auf informationelle Selbstbestimmung. Es ist Zeit den Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung auf die Straße zu bringen. Werden Sie Teil des Protestes und schließen Sie sich unserer „Freiheit statt Angst“-Tour 2015 an.

Neusprech-Award

Die Regierung versucht, die Vorratsdatenspeicherung verdeckt unter immer neuen Namen einzuführen. Bei der Verleihung der BigBrotherAwards 2015 erhielt der Begriff „Digitale Spurensicherung“ einen Neusprech-Award, weil damit Menschen in die Irre geführt werden. Die Laudatio von Kai Biermann können Sie auf digitalcourage.video ansehen (ab 01:04:31 h).

Weiterführende Links

Update 27.04.2015: Link geändert


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