Endlich: Bundeskartellamt geht gegen Facebook vor!

Ein Interview mit Rena Tangens zur Entscheidung des Bundeskartellamtes gegen Facebook.
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Das Bundeskartellamt von außen (weißes, zweistöckiges Gebäude).

Es ist neun Jahre her, dass wir Facebook einen BigBrotherAward gegeben haben (2011). Rena Tangens beendete ihre Laudatio mit dem Satz „Die BigBrotherAward-Seite wird übrigens keinen Facebook-Like-Button bekommen. Denn wer solche „Freunde“ hat, braucht keine Feinde mehr.“

Im Februar 2019 hat das Bundeskartellamt Facebook untersagt, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen in seinen Profilen zusammen zu führen. Rena Tangens, digitalcourage, äußert sich dazu in einem Interview für unseren Blog:

Nach Ansicht des Bundeskartellamtes darf Facebook Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen nicht in seinen Profilen zusammen führen. Geht diese Entscheidung weit genug?

Rena Tangens: Digitalcourage begrüßt die Entscheidung des Bundeskartellamtes ausdrücklich. Es ist gut, dass die Wettbewerbshüter endlich tätig werden. Denn eine marktbeherrschende Stellung begründet sich nicht nur auf Umsatz, sondern auch durch Zugriff auf Daten. Was ich mir gewünscht hätte, wäre ein früheres entschiedenes Eingreifen der Wettbewerbsbehörden gewesen, auch in den USA und in der EU. Denn Facebook durfte bereits WhatsApp und Instagram kaufen – da ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Freier Markt und Wettbewerb sind schon lange nicht mehr gegeben.

Was bedeutet das für diejenigen, die Facebook nutzen?

Rena Tangens: Klar ist: die im Hintergrund gesammelten Daten bekommt niemand zurück – die hat Facebook in seine Profile eingebaut. Die Gefahr dabei liegt allerdings nicht in Werbung, sondern darin, dass per Microtargeting zielgerichtet Nachrichten angezeigt werden, mit denen die Meinung von Menschen beeinflusst und gelenkt wird.

Das Bundeskartellamt hat kritisiert, dass Facebook nicht nur auf den eigenen Seiten Daten sammelt – was ist daran das Problem?

Rena Tangens: Hier werden „nebenbei“ Informationen über Menschen gesammelt, während sie nicht bei Facebook, sondern anderswo im Netz unterwegs sind. Damit entsteht ein immer umfassenderes Profil jedes Einzelnen.

Und das betrifft auch Menschen, die gar keinen Account bei Facebook haben. Denn die sogenannten „Social Media Buttons“, die auf anderen Webseiten eingebunden sind, verpetzen unverschämterweise bei jedem Besuch auf dieser Website meine IP-Adresse an Facebook, auch wenn ich die Buttons gar nicht angeklickt habe. So entstehen „Schattenprofile“ von Menschen, die gar nicht bei Facebook sind.

Ende Juli 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof EuGH, dass Webseitenbetreiber aus genau diesen Gründen den Facebook-Button nur noch verwenden dürfen, wenn ihre Nutzer.innen eine Zustimmung dazu gegeben haben.

Das Verfolgen auf anderen Webseiten z.B. könnte ganz einfach technisch unterbunden werden, wenn die Webseitenbetreiber die Social Media Buttons anders einbinden würden: Die Fachzeitschrift c't vom Heise Verlag hat „Shariff“ entwickelt, eine datenschutzfreundliche Variante des Social Media Buttons, bei der die Buttons erst dann aktiv werden, wenn die Leser.innen sie aktiv angeklickt haben. Auch andere Webseitenbetreiber können „Shariff“ bei sich installieren und damit datenschutzfreundlicher werden.

Viele Zeitungsverlage sind in Panik, weil Facebook und Google ihnen das Werbegeschäft weggenommen haben. Und meinen jetzt, personalisierte Werbung machen zu müssen - ausgerechnet! – mit den Diensten von Facebook und Google.

Viele Zeitungsverlage zum Beispiel binden nicht nur Social Media Buttons ein, sondern es gibt auch noch das sogenannte „Facebook-Pixel“. Das ist zur Zeit auf rund drei Vierteln aller Nachrichtenwebsites eingebunden. Anders als die Social Media Buttons ist das Pixel für die Nutzer.innen nicht ohne weiteres erkennbar, liefert aber fleißig Infos über die Leser.innen der Nachrichten an Facebook. Unter anderem dafür haben wir 2019 einen BigBrotherAward an Zeit Online vergeben.

Diese Daten wiederum können mit den persönlichen Daten verbunden werden, die Facebook von unvorsichtigen Nutzer.innen erfahren haben, die z.B. ihr Adressbuch vom Smartphone für Facebook zum „Synchronisieren“ freigegeben haben und damit auch die Telefonnummern und Mailadressen von Menschen ohne Facebook-Account verraten haben. Als Nicht-Nutzerin von Facebook habe ich nirgendwo die Möglichkeit, dieser Datensammlung, die hinter meinem Rücken geschieht, zu widersprechen.

Wie hat Facebook auf die Entscheidung des Bundeskartellamtes reagiert?

Rena Tangens: Facebook hat Beschwerde gegen den Beschluss beim OLG Düsseldorf eingelegt. Es war völlig klar, dass Facebook sich hier mit Zähnen und Klauen verteidigt, da es um ihr Kerngeschäft geht, nämlich das möglichst umfassende Ausforschen von Menschen. Facebook behauptet in dieser Beschwerde, keine marktbeherrschende Stellung zu haben und argumentiert, dass die Daten der Nutzer frei duplizierbar wären, insofern würde den Nutzern ja kein Schaden entstehen.

Leider hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 26.8.2019 entschieden, dass Facebook den Anordnungen des Bundeskartellamtes zunächst nicht nachkommen muss. Das OLG sieht erstaunlicherweise keinen Zusammenhang zwischen der Datenverarbeitung und der Marktmacht von Facebook und meint, dass mögliche Datenschutzverstöße nicht zwangsläufig einen Wettbewerbsverstoß mit sich bringen würden.

Gegen diese Entscheidung hat das Bundeskartellamt nun Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Sache ist also derzeit (Herbst 2019) noch offen.

Wir sehen daran: Das Wettbewerbsrecht muss jetzt endlich mutig modernisiert werden. Es muss den möglichen Zugriff auf Daten eindeutig als Marktmacht werten. Das Kartellamt darf nicht erst tätig werden dürfen, wenn der Schaden schon passiert ist, sondern es muss bereits vorausschauend das Missbrauchspotential von marktbeherrschenden Konzernen erkennen und abstellen. Das Gesetz muss dem Bundeskartellamt erlauben, die Rechte der Verbraucher.innen wirksam zu schützen. Und ganz grundsätzlich: Es gibt keine unwichtigen Daten. Viele Daten, die auf den ersten Blick anonym und unverfänglich erscheinen, sind durch Kombination mit anderen Daten personenbeziehbar. Das macht Konzerne wie Google und Facebook, die Daten aus verschiedenen Quellen bei sich zusammenführen, besonders gefährlich. Das Wettbewerbsrecht sollte nicht den Fehler machen, Daten einfach zur Ware zu erklären und damit die Enteignung der Bürgerinnen und Bürger festschreiben.

Können Facebook-Nutzer.innen ihre Daten schützen?

Rena Tangens: Es wäre das einzig Richtige, Facebook zu verlassen. Wer es ernst meint, sollte auch WhatsApp und Instagram verlassen, denn beide gehören auch Facebook. Umso mehr sollte klar werden, dass sich hier ein Firmenimperium ein Monopol auf die persönliche Kommunikation der Menschen aufbaut.

Wer aus welchen Gründen auch immer auf Facebook bleiben will, kann sich auf Digitalcourage.de den Artikel „Facebook - eine Grundsatzentscheidung“ anschauen - dort geben wir Tipps zur Digitalen Selbstverteidigung, was man beachten soll, um den Schaden für sich und andere zu begrenzen. Dazu gehört zum Beispiel, Links nur von Facebook nach draußen, nicht von anderen Webseiten nach Facebook zu setzen. Und keinesfalls sollte man das Facebook-Login als Authentifizierung für andere Webdienste verwenden. Im Übrigen finde ich, dass Kommunen, Medien und der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit gutem Beispiel vorangehen sollten und aufhören, Facebook als Kommunikationskanal zu verwenden.

 

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