Morgens sechs Uhr früh in Deutschland

Wie verhalten bei einer Hausdurchsuchung?

Wir mussten lernen, dass Hausdurchsuchungen jede.n ereilen können. Das ist kein Spaß und es ist wichtig zu wissen, wie man sich gegen Übergriffe der Staatsgewalt absichern kann.

Ab 6 Uhr am Morgen (im Sommer gar ab 4 Uhr) darf die Polizei Hausdurchsuchungen vornehmen. Hat man Glück, wird höflich geklingelt – man öffnet verschlafen und im Bademantel die Eingangstür – woraufhin acht bis zwölf Fremde eintreten. Apropos „eintreten“: Im schlimmeren Fall wird die Eingangstür aufgebrochen und das SEK stürmt in die Wohnung. Beides ist kein Spaß und es kann jede.n treffen. 2018 fanden beispielsweise bei den Zwiebelfreunden e.V. und Greenpeace, auch bei Mitarbeitenden privat, Hausdurchsuchungen statt. Darum ist es leider höchste Zeit, dass wir dieses Thema in unsere digitale Selbstverteidigung aufnehmen.

Wichtigste Regel: Freundlich bleiben.
Allerwichtigste Regel: Außer Namen, Geburtstag und amtlicher Lichtbildausweis: machen Sie keinerlei Angaben.
Und noch einmal: KEINE Angaben. Und weil es so wichtig ist nochmal: KEINE ANGABEN! 

Oberste Regel: Rufen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt an.
Wichtig: Ziehen Sie einen unabhängigen Zeugen oder Zeugin (weder verwandt noch verschwägert) hinzu. Zum Beispiel eine Nachbarin, Freundin oder einen Mitbewohner.

Und weil es wirklich die allerwichtigste Regel ist: Außer Namen, Geburtstag und amtlicher Lichtbildausweis machen Sie keinerlei Angaben!

Unterstützen Sie die gute Sache: Freiheit, Grundrechte und Demokratie.

Viele Menschen engagieren sich bei uns in ihrer Freizeit, seien auch Sie dabei!

Bleiben Sie auf dem Laufenden über unsere Arbeit und unsere Themen.

Welche Anwältin oder welchen Anwalt rufe ich an?

Diese Frage dürfen Sie sich nicht erst dann stellen, wenn der Polizeimann zweimal klingelt, sondern diese Frage stellen Sie sich JETZT. Das bedeutet: Jetzt, wo Sie diesen Text gelesen haben, suchen Sie einen Anwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe. Fragen Sie nach seiner Notrufnummer, die 24 Stunden an 7 Tagen die Woche aktiv ist – denn Hausdurchsuchungen (und Festnahmen) passieren nur selten zu Bürozeiten. Nein, es ist nicht seltsam, wenn man eine Anwältin danach fragt (und einmal jährlich checkt, ob die Notrufnummer noch funktioniert). Hier hilft nur Vorsorge, denn wir müssen uns gegen Übergriffe der Staatsgewalt absichern. Übrigens auch dann, sollten wir uns wirklich was zuschulden kommen lassen haben, gilt es, unsere Rechte wahrzunehmen. Die Rufnummer sollten Sie in Sichtweite Ihrer Haustür anbringen. Zum Beispiel auf unserem Aufkleber „Im Falle einer Durchsuchung“.

Ein paar, (vorerst) wenige, öffentliche Notrufnummern

So etwas wie eine bundesweit einheitliche Notrufnummer gibt es leider nicht.

Berlin:
Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V.
0172 – 3255553
(24/7)

Bielefeld:
Anwaltverein Bielefeld e. V.
0521 – 1368586
(Montag - Donnerstag von 18:00 bis 08:00 Uhr und Freitag ab 13:00 Uhr durchgehend bis Montag 08:00 Uhr)

Brandenburg/Berlin:
Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin
0172 – 7613130
(24/7 – Ggf. auf den Anrufbeantworter sprechen. Rückruf kommt.)

Flensburg:
Strafverteidiger-Notdienst für den Landgerichtsbezirk Flensburg
0151 – 58122008
(24/7)

Halle/Saale:
Hallescher Anwaltverein e. V.
0172 – 3787008
(24/7)

Hamburg:
Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e. V.
0171 – 6105949
(24/7)

Itzehoe:
Strafverteidiger-Notdienst für den Landgerichtsbezirk Itzehoe
0177 – 2585717
(24/7)

Kiel:
Strafverteidiger-Notdienst für den Landgerichtsbezirk Kiel
0172 – 5147979
(24/7)

Lübeck:
Strafverteidiger-Notdienst für den Landgerichtsbezirk Lübeck
0171 – 6562575
(24/7)

Münster:
Strafverteidiger-Notdienst im Landgerichtsbezirk Münster
0170 – 77 22 141
(Mo-Fr 18 – 8 Uhr, Sa, So, Feiertag, jeweils 24 h)


Einzelne Städte bundesweit:
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V.

Achtung

Suchen Sie sich die passende Rufnummer jetzt heraus. Denn wenn die Durchsuchung erst einmal im Gang ist, werden Sie anderes zu tun haben, als Telefonnummern nachzuschlagen; abgesehen davon, dass man Sie wohl nicht mehr an einen Rechner zum recherchieren lässt.

Falls alles zu spät ist, wenigstens an das hier denken

Hausdurchsuchung mit Durchsuchungsbeschluss

  • Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen
  • Zeugen hinzuziehen (Nachbarin, Freund, der in der Nähe wohnt)
  • Kopieren (z.B. mit dem Smartphone abfotografieren)
  • Name des Einsatzleiters erfragen, Ausweis zeigen lassen, Namen notieren (oder um Visitenkarte bitten)
  • Sicherstellungsprotokoll mit beschlagnahmten Gegenständen aushändigen lassen
  • Zu allen Fragen zur Sache schweigen
  • Nach der Durchsuchung ein Gedächtnisprotokoll schreiben

Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss (bei Gefahr im Verzug):

  • Fragen, welcher Tat man verdächtig ist und welchen Zweck die Hausdurchsuchung hat
  • Zeugen hinzuziehen (Nachbarin, Freund, der in der Nähe wohnt)
  • Name des Einsatzleiters erfragen, Ausweis zeigen lassen, Namen notieren (oder um Visitenkarte bitten)
  • Sicherstellungsprotokoll mit beschlagnahmten Gegenständen aushändigen lassen
  • Zu allen Fragen zur Sache schweigen
  • Nach der Durchsuchung ein Gedächtnisprotokoll schreiben