Zensur

Art: 5, Abs. 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Zensur? Bild: padeluun

Im April 2009 beschloss das Bundeskabinett der großen Koalition den Gesetzesentwurf zur "Bekämpfung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen". Insbesondere Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen sprach sich für die Einführung einer Internetzensur aus, da ihrer Meinung nach auf diese Weise das Problem kinderpornographischer Inhalte effektiv aus der Welt geschafft werden kann. Dieser Auffassung widersprichen wir sowohl aus technischen, als auch aus politischen Gründen. Denn technisch betrachtet ist die von der Bundesregierung angestrebte DNS-Sperrung wenig sinnvoll, da sie bereits mit wenig Aufwand umgangen werden kann. Pädophile Straftäter mit grundlegendem technischem Verständnis werden daher keinerlei Schwierigkeiten haben, auch weiterhin auf kinderpornographische Inhalte zuzugreifen. Was als bahnbrechende Maßnahme öffentlichkeitswirksam propagiert wird, stellt sich bei näherer Betrachtung als populistische, symbolische Politik heraus. Das zugrundeliegende Problem - der Missbrauch von Kindern - wird nicht gelöst, sondern vielmehr aus dem Blickfeld der Bevölkerung wegzensiert.

Neue Möglichkeiten der Kontrolle ziehen meist auch wachsende Begehrlichkeiten nach sich. Vor diesem Hintergrund birgt die nun eingeführte Internetzensur Gefahren für die Meinungsfreiheit und Vielfalt des politischen Meinungsbildes des Internets in sich. „Die Existenz einer nicht öffentlichen Zensurliste ist unvereinbar mit dem Gebot der Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit.“ sagt Rena Tangens. Denn auch wenn zunächst nur kinderpornographische Inhalte von der Sperre betroffen sein sollen, so gibt es doch keine Garantie dafür, dass die Zensurliste in Zukunft nicht ausgeweitet werden wird, z.B. auf Webseiten von politischen Organisationen, Gewerkschaften oder allzu kritischer Presse. Aufgrund der Tatsache, dass die Liste der gesperrten Inhalte nicht öffentlich zugänglich ist, bleibt zu befürchten, dass die Rechtmäßigkeit der Sperrung keinerlei Überprüfung unterliegen wird. Das bedeutet: Allein das BKA entscheidet, was den Filter passieren darf. Wie bereits gesagt: Mit den Möglichkeiten wachsen meist auch die Begehrlichkeiten.

Handeln statt Wegschauen: Löschen statt Sperren!"

Kindesmissbrauch ist zweifellos ein Problem, dem die Regierung mehr Aufmerksamkeit schenken sollte, jedoch sind die Bürgerrechtler der Überzeugung, dass Internetzensur hierfür nicht das geeignete Mittel ist. Sie fordern daher eine bessere finanzielle als auch personelle Ausstattung der zuständigen Polizeibehörden sowie eine Verbesserung der Betreuungs- und Therapieangebote sowohl für Täter als auch Opfer anstelle von wahlkampftaktischer Symbolpolitik.

Wir sehen das Recht auf freie und unbeobachtete Kommunikation als eine Grundvoraussetzung für eine freiheitliche Gesellschaft an. Wir haben uns deshalb zu einer praktischen Gegenmaßnahme entschlossen und betreibt seit heute einen eigenen öffentlichen zensurfreien DNS-Server. Wer sich diesen als eigenen DNS -Server anstelle des vom Provider gelieferten Servers einträgt, kann damit die Internetsperren einfach umgehen. Die IP-Adresse lautet: 85.214.20.141 (Aktualisiert am 4.7.2011)

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