Digitalcourage kritisiert Arbeitsverweigerung des Generalbundesanwaltes bei NSA-Ermittlungen

Die Süddeutsche Zeitung berichtete gestern, dass Generalbundesanwalt Range kein Ermittlungsverfahren gegen NSA und andere Geheimdienste einleiten werde.
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Brief mit einer Stranfanzeige.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete gestern, dass Generalbundesanwalt Range kein Ermittlungsverfahren gegen NSA und andere Geheimdienste einleiten werde. Bisher hat diese Meldung noch den Status eines Gerüchtes mit Berufung auf „Kreise aus der Bundesanwaltschaft“. Diese sieht angeblich keine ausreichenden Beweise für einen Anfangsverdacht. Es gäbe weder Zeugen noch Unterlagen, die eine erfolgreiche Verurteilung realistisch erscheinen ließen.

Digitalcourage hat gemeinsam mit der Internationalen Liga für Menschenrechte und dem Chaos Computer Club Strafanzeige gegen NSA, deutsche Geheimdienste und die Bundesregierung wegen Ausspähung der Bevölkerung und Untätigkeit bei der Aufklärung gestellt.

Rena Tangens von Digitalcourage kommentiert die Meldung so: „Einerseits den wichtigsten Zeugen – Edward Snowden – nicht zur Vernehmung einzuladen, obwohl der seine Bereitschaft zur Aussage klar signalisiert hat, andererseits zu behaupten, es gäbe keine Zeugen und keine Dokumente, um die NSA-Überwachung zu belegen, ist grotesk. Sollte der Generalbundesanwalt tatsächlich ablehnen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, grenzt das an Arbeitsverweigerung.“

Dabei haben Justizminister Maas und Außenminister Steinmeier dem Generalbundesanwalt signalisiert, dass er freie Hand habe und keine Rücksicht auf außenpolitische Erwägungen nehme müsse.

Digitalcourage fordert den Generalbundesanwalt auf, seine Arbeit ernst zu nehmen und endlich tätig zu werden. Die Weigerung, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, würde ein schlechtes Bild auf unseren Rechtsstaat werfen und Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz und der Souveränität unseres Landes befördern.

Weitere Informationen:

Die Strafanzeige im Wortlaut.