Grundrechte abgewählt – Engagieren Sie sich jetzt
Auch andere große Überwachungs- und Datensammelprojekte, etwa die elektronische Gesundheitskarte, die Ausweitung der Videoüberwachung und ein schwacher Beschäftigtendatenschutz sind Lieblingsprojekte der CDU und SPD.
Drohendes Unheil schon vor der Wahl
Bereits vor der Wahl hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen umfangreichen Fragenkatalog an die Parteien verschickt und mit den Antworten Wahlprüfsteine veröffentlicht, als Entscheidungshilfe vor der Wahl. Jetzt, nachdem die Entscheidung gefallen ist, lesen sich die Prüfsteine eher wie ein Katalog drohender neuer Überwachungsgesetze. Die Vorratsdatenspeicherung wird nun sehr wahrscheinlich wiederkommen, obwohl das Bundesverfassungsgericht sie – auch dank unserer Verfassungsbeschwerde – gekippt hat und sie auch in Europa immer kritischer gesehen wird.
Vorratsdatenspeicherung und Mindestspeicherfrist
Alter Wein in neuen Schläuchen, denn auch die Umbennenung in Mindestspeicherfrist ändert an der Vorratsdatenspeicherung nichts. Sie bleibt eine Gefahr für unsere Grundrechte. Sie schreckt die Menschen ab, AIDS-Hilfe, Drogenberatungsstelle oder Telefonseelsorge anzurufen. Oder würden Sie wollen, dass jemand weiß, wann Sie vertraulich mit einer solchen Beratungsstelle telefoniert haben? Und außerdem drückt sich die EU seit Jahren vor einer Evaluierung der Vorratsdatenspeicherung. Andere Länder, in denen die Vorratsdatenspeicherung Realität ist, zeigen: Quellen von Journalisten werden ausgespäht, Missbrauch ist Tür und Tor geöffnet. Dagegen wehren wir uns!
Deshalb, spenden Sie jetzt – oder besser: Werden Sie noch heute Mitglied, damit wir weiter zusammen für unsere Grundrechte kämpfen können.