Vorratsdatenspeicherung
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Zombiegesetz – Von den Toten auferstanden
Gegen die Vorratsdatenspeicherung haben wir 2008 mit dem AK-Vorrat Verfassungsbeschwerde eingereicht. 2010 hat das Bundesverfassungsgericht, die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig und nichtig erklärt. 2014 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch mit der EU-Grundrechte Charta nicht vereinbar ist.
Studien und die Erfahrungen von Ermittlungsbeamten zeigen, dass Vorratsdatenspeicherung nicht nützt und auch nicht gebraucht wird. Und warum sind wir dann noch hier? Wir wissen es auch nicht. Wie ein Zombie kommt dieses Überwachungsgesetz wieder und wieder von den Toten zurück und beweist uns immer wieder, wie beratungsresistent Politiker.innen manchmal sein können. Und so wurde die Vorratsdatenspeicherung erneut von der großen Koalition beschlossen. Wir haben erneut Verfassungsbeschwerde eingereicht.
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Die wichtigsten Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung haben wir für Sie in einem Faltblatt zusammen gestellt. Diesen können Sie in unserem Shop bestellen oder hier herunterladen und selbst ausdrucken.
Popcorn Cut zur Vorratsdatenspeicherung
Außerdem: Der Popcorncut zur Plenarsitzung vom 16. Oktober 2015, bei der die Vorratsdatenspeicherung beschlossen wurde.