Quick-Freeze

Ende der Vorratsdatenspeicherung?

Nach einem neuen Vorschlag des Justizministers gibt es eine Chance, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu beerdigen. Aber eine Ministerin stellt sich noch quer.

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesvorschlag für das sogenannte "Quick-Freeze"-Verfahren erarbeitet und in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gegeben. Dort wird dieses Konzept, welches als grundrechtskonformere Alternative zur Vorratsdatenspeicherung diskutiert wird, nun verhandelt. Darin steckt eine riesige Chance, den „Überwachungs-Zombie“ Vorratsdatenspeicherung endgültig zu beerdigen. Das ist eine Forderung, für die wir uns seit zwei Jahrzehnten einsetzen, sowohl politisch bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag, durch langjährige Aufklärungsarbeit in allen Medien, als auch juristisch in Form von inzwischen schon zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Erfolg für die Zivilgesellschaft

Das ist ein großer Erfolg für die Zivilgesellschaft: mit diesem Gesetzesvorschlag schafft Bundesjustizminister Buschmann die Möglichkeit, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu beerdigen und liefert damit endlich die Chance für einen Dialog über die Ausgestaltung einer rechtsstaatlich vertretbaren Lösung. Zwar gibt es noch offene Fragen – und wir wollen auch dem Konzept Quick Freeze keinen Freibrief ausstellen, denn der Teufel steckt, wie so oft, im Detail – aber zumindest ist damit das Fundament für einen konstruktiven Dialog gelegt.

Bockigkeit hilft jetzt nicht weiter

Leider gibt es immer noch diejenigen, die nicht einsehen wollen, dass das Pferd „Vorratsdatenspeicherung“ schon lange totgeritten ist: Neben der Union fordert auch die Bundesinnenministerin (SPD) Nancy Faeser weiter eine rückwärtsgewandte IP-Vorratsdatenspeicherung. Die bringt uns aber keine Sicherheit und greift dabei unnötig in unsere Grundrechte ein. Wir finden:

„Nancy Faeser steckt noch in alten, ideologischen Grabenkämpfen fest, während andere schon aufeinander zugehen, um an einer Lösung zu arbeiten“

– Konstantin Macher von Digitalcourage.

„Diejenigen die bockig immer noch eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen fordern – und damit eine anlasslose Massenüberwachung – verhindern mit ihren Maximalforderungen eine konstruktive Lösung aus ideologischen Gründen”

sagt Julia Witte von Digitalcourage.

Nachbesserungen nötig

Eine vorläufige Analyse zeigt aber auch, dass der Gesetzesvorschlag noch Nachbesserungsbedarf hat. Dazu gehört beispielsweise:

  • Es braucht Schutzmaßnahmen, um einem Missbrauch der Instrumente und einer Ausweitung vorzubeugen. Wie lässt sich verhindern, dass durch einen flächendeckenden Einsatz – des eigentlich anlassbezogenen Instruments – doch wieder eine Massenüberwachung resultiert?
  • Das Gesetz muss explizit festschreiben, dass keine neue Speicherpflicht für Internetserviceprovider entsteht: Provider dürfen nicht durch eine Quick-Freeze Anordnung dazu verpflichtet werden, Daten zu speichern, die sie sonst im laufenden Betrieb gar nicht erheben.
  • Bisher wird der Verzicht auf eine Mindestspeicherfrist nur in der Begründung des Gesetzes erwähnt, statt ihn im Gesetz zu verankern. Das lädt zu einer späteren Einführung einer grundsätzlichen Mindestspeicherfrist für Provider ein. Eine vorgeschriebene Mindestspeicherfrist muss aber ausgeschlossen werden, um Akzeptanz für das Quick-Freeze-Verfahren zu erreichen.

Wir werden die Verhandlungen zum Gesetzesentwurf kritisch konstruktiv begleiten. Denn bisher handelt es sich hier nur um einen Vorschlag des Justizministeriums und nicht um das endgültige Ergebnis. Außerdem werden wir gemeinsam mit unseren Anwält.innen den Vorschlag auch von vorne bis hinten durchleuchten, damit sich in den Details kein fauler Kompromiss – gar ein Wolf im Schafspelz – einschleicht.

Das ist eine historische Chance. Dieser Erfolg beruht auf viel langfristiger Arbeit der Zivilgesellschaft. Seit 2002 kämpft Digitalcourage e.V. (damals FoeBuD) gegen die Vorratsdatenspeicherung: mit einer ganzen Reihe von Großdemos unter dem Motto „Freiheit statt Angst“, mit Argumenten, Aufklärung, Kreativität und vielen Aktionen, sowie mit einer ganz breiten Bewegung von Bündnispartner.innen. Digitalcourage war bereits an der Verfassungsklage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) beteiligt, die 2010 erfolgreich die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zum ersten Mal zu Fall gebracht hat. Im Februar 2018 wurde eine aktuell noch laufende Verfassungsbeschwerde (BVer2683/16) von Digitalcourage vom Bundesverfassungsgericht angenommen. Mehr als 37.000 Menschen haben die Klage mit unterzeichnet und über zwanzig prominente Mitbeschwerdeführer.innen unterstützen sie – neben Rena Tangens und padeluun von Digitalcourage, sind dies u.a. der Kabarettist Marc-Uwe Kling, der ex-Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske, die Schriftstellerin Juli Zeh, der katholische Sozialethiker Friedhelm Hengsbach, der Europaabgeordnete Patrick Breyer und der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes Frank Überall.

Wir führen den Kampf der Zivilgesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung seit nunmehr zwanzig Jahren. Jetzt müssen wir auf der Zielgerade nochmal alles geben, auch wenn unsere Gelder gerade knapp sind. Machen Sie es möglich mit einer Spende oder Fördermitgliedschaft.

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