Vorratsdatenspeicherung

Kann das endlich weg?

Die scheidende Regierung wird vom Generalanwalt am EuGH nur noch schief angeguckt und die SPD muss jetzt in den Koalitionsverhandlungen einlenken, um weitere Blamagen zu vermeiden. Lesen Sie hier, was wir in unserem Gastkommentar in der taz geschrieben haben.

Diesen Gastkommentar von unseren Campaigner.innen hat die taz online und in der Printausgabe vom 19. November 2021 veröffentlicht. Darin kommentieren wir den Schlussantrag des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof zu den aktuellen Verfahren am EuGH gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Einfach peinlich

„Wenn wir aber nur ein bisschen Vorratsspeicherung machen? Oder wenn wir die Speicherdauer ein wenig verkürzen? Nein? Na gut, dann fragen wir eben nächste Woche noch mal …“

Wir können uns nur noch fremdschämen dafür, mit welcher Dreistigkeit die EU-Mitgliedstaaten dem Gerichtshof der Europäischen Union wieder und wieder die gleichen Fragen stellen. Gerade sind es Deutschland, Irland und Frankreich, die dafür gesorgt haben, dass die Vorratsdatenspeicherung (VDS) schon wieder verhandelt wird.
Dabei hat das europäische Gericht mehrfach klar gemacht: Eine bedingungslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger.innen ist grundrechtswidrig. Die Botschaft des zuständigen Generalanwalts klingt deshalb unverhohlen gereizt: Die Antworten auf alle vorgelegten Fragen wurden schon gegeben oder sie können „unschwer abgeleitet werden”. Einfach peinlich.

Wir sind zuversichtlich, dass der EuGH auch dieses Mal bei seiner Position bleibt und damit die Vorratsdatenspeichung in Deutschland kippen wird.

Klage liegt schon in Karlsruhe

Sollte der Gerichtshof aber doch den Zermürbungsstrategien der Mitgliedsstaaten nachgeben, dann werden wir weiter versuchen, die Vorratsdatenspeicherung auch auf anderen Ebenen anzugreifen: Eine Klage von Digitalcourage liegt schon vor dem Bundesverfassungsgericht.

Wir werden keine Vorratsdatenspeicherung hinnehmen – weil sie zu Selbstzensur führt. Und weil sie Menschen dem Risiko des kriminellen Missbrauchs ihrer Daten aussetzt. Kurz: Weil sie nicht mit den Werten von Demokratien vereinbar ist.

Deshalb müssen wir jetzt genau hinsehen, was bei den Koalitionsverhandlungen passiert: Wenn die SPD weiter stur auf einer Vorratsdatenspeicherung besteht, blamiert sie ihre Partei und die deutsche Bundesregierung – spätestens, wenn Gerichte sie das nächste Mal in die gleichen Schranken weisen müssen. Stattdessen sollte sich die neue Bundesregierung darauf konzentrieren, zukunftsorientierte, couragierte Digitalpolitik zu gestalten – und zwar eine, die Respekt für unsere Grundrechte beweist.

Konstantin Macher und Julia Witte,
arbeiten bei Digitalcourage e.V. für eine lebenswerte Welt im digitalen Zeitalter

Unterstützen: Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung!

Mit unserer Verfassungsbeschwerde wollen wir die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU endgültig kippen. Dafür freuen wir uns über Unterstützung!