Digitalzwang

Das gute digitale Leben setzt voraus, dass wir Digitalisierung nicht mit Überwachung gleichsetzen und immer auch Wahlfreiheit haben, analog zu bleiben.

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Wir fordern den Bundestag auf, ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen. Zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes startet unsere Unterschriftenaktion.

Unsere Unterschriftenaktion läuft noch bis zum 23. Mai 2025. Aber wir arbeiten auch jetzt schon mit Hochdruck an diesem Thema – jede Stimme mehr gibt uns jetzt schon eine bessere Verhandlungsposition!

Wen betrifft Digitalzwang?

Von Digitalzwang betroffen – und damit von wichtigen Diensten ausgeschlossen – können sehr unterschiedliche Menschen sein. Junge und alte. Menschen, die unsicher im Umgang mit manchen Technologien sind, aber auch sehr technikaffine.

Lea hat eine komplizierte Verletzung am Handgelenk. Sie bekommt von ihrer Hausärztin einen Spezialisten dafür empfohlen. Doch dieser vergibt Termine ausschließlich online über Doctolib. Dieser fragwürdige Dienstleister hat bereits einen BigBrotherAward verliehen bekommen. Lea fühlt sich erpresst.

Carlos ist ein pensionierter Arzt. Er hat Parkinson, ist aber bisher gut alleine zurecht gekommen. Jetzt wird seine Bankfiliale geschlossen und die Bank stellt komplett auf Online-Banking um. Er kann ein Smartphone mit seinen zittrigen Fingern nicht gut bedienen.

Jutta ist IT-Sicherheitsspezialistin, weiß genau, wie Tracking funktioniert. Sie will deshalb selber entscheiden, welche Apps sie installiert – und welche nicht. Sie ist beruflich viel mit der Bahn unterwegs. Die datenhungrigen Bahn-Apps will sie nicht installieren – doch ohne kommt sie nur noch schwer an Fahrtickets und Informationen über Wagenstand, Verspätungen und Anschlüsse – und in die DB-Lounge wird sie auch nicht mehr reingelassen. Seit kurzem gibt es auch Sparpreis-Tickets nicht mehr ohne Angabe einer E-Mail-Adresse.

Laszlo hat irgendwann festgestellt, dass Social Media ihn unglücklich macht und die dauernde Erreichbarkeit ihm seine Zeit stiehlt. Deshalb hat er sich entschieden, sein Smartphone abzuschaffen. Jetzt genießt er es, Menschen und Umgebung wieder ganz anders wahrzunehmen. Aber es macht seinen Alltag auch schwieriger – zum Beispiel kann er ohne Smartphone bei den neuen Packstationen kein Paket mehr abholen.

Was ist Digitalzwang?

Digitalzwang ist, wenn es keine analoge oder datenschutzfreundliche Alternative zu einem Produkt oder Service gibt, obwohl sie realisierbar wäre.

Er unterteilt sich in vier Ebenen:

  1. Digitalisierungszwang: Es gibt keine analoge Alternative mehr. Ohne Smartphone oder PC werden Sie aus dem öffentlichen Leben ausgegrenzt.
  2. App-Zwang: Sie brauchen eine App, die nur zu bestimmten Bedingungen installierbar ist (Smartphone-Besitz, Wahl des Betriebssystems, Zugang zum App-Store, Tracker, Datenzugriff).
  3. Kontozwang / Accountzwang: Sie können einen Dienst nur nutzen, wenn Sie sich ein Konto anlegen und dazu Angaben zu Ihrer Person machen. Liegt auch vor, wenn zur Installation einer bestimmten App (App-Zwang) ein Google- oder Apple-Konto vorausgesetzt wird.
  4. Datenabgabezwang: Ein Dienst ist nur verfügbar, wenn Sie bereit sind, Überwachungstechnologien wie Tracker und Cookies zu akzeptieren.

Prinzipiell gilt: Je größer der Nachteil ist, der Ihnen gegenüber der digitalen Lösung entsteht, desto größer ist auch der Digitalzwang – insbesondere wenn es um Teilhabe am öffentlichen Leben geht. Ganz besonders Leistungen im Bereich des Staates und der Grundversorgung müssen immer auch eine analoge Alternative beinhalten.

Wir finden: Es muss immer auch einen Weg geben, am öffentlichen Leben teilzuhaben, ohne zunehmend Daten abtreten zu müssen.

Ihre Digitalzwangmeldung können Sie ganz einfach abgeben, indem Sie auf das Bild klicken.

Wann liegt Digitalzwang vor?

Digitalzwang liegt vor, wenn:

  • ... die Dienstleistung technisch auch analog realisierbar wäre, aber nicht angeboten wird.
  • ... es sich nicht um einen Extra-Service handelt und ein Verzicht die Teilhabe am öffentlichen Leben einschränkt, besonders bei Leistungen des Staates und der Grundversorgung.
  • ... eine vorhandene analoge Alternative so unattraktiv ist, dass sie faktisch nicht in Frage kommt.

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