Medienberichte zur Entscheidung

Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung

Letzte Woche hat das Bundesverfassungsgericht nach vielen Jahren endlich eine Entscheidung zu unserer Verfassungsbeschwerde getroffen. Eine Presseschau.

Am 30. März 2023 hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die Vorratsdatenspeicherung unanwendbar ist. Hier eine Auswahl von Medienberichten.

Hinweise auf interessante Artikel zur Entscheidung gern an mail@digitalcourage.de; mehr Infos zur Vorratsdatenspeicherung auf der dazugehörigen Themenseite.

Weitere Stimmen zur Entscheidung

Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten:
Datenspeicherung bleibt unzulässig

Verdi, Menschen Machen Medien:
Vorratsdatenspeicherung nicht anwendbar

Patrick Breyer, MdEP:
Internet-Vorratsdatenspeicherung: Zerstörung der anonymen Internetnutzung wäre ein Dammbruch, den es zu verhindern gilt!

mailbox.org:
Vorratsdatenspeicherung bleibt rechtswidrig

Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung betrifft uns alle. Denn mit der Vorratsdatenspeicherung werden sämtliche Verbindungsdaten von Anrufen, SMS und IP-Adressen samt Standortinformation gespeichert. Und zwar nicht von Verdächtigen, sondern von der gesamten Bevölkerung.

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