EU-Gericht kippt Vorratsdatenspeicherung
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 8. April 2014 die „Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten“ für sofort nichtig erklärt. Das Gericht bemängelt in seiner Pressemitteilung einen „Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten“. Die Verhältnismäßigkeit sei überschritten worden. Das ist eine schallende Ohrfeige für alle passionierten Datensammler. Für die Bundesregierung gibt es nun keine Rechtfertigung mehr, die umstrittene VDS wiedereinzuführen. Zu kritisieren ist zwar, dass der EuGH die VDS „zur Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels geeignet“ hält, wofür es bis heute keine Nachweise gibt. Dennoch freuen wir uns darüber, dass der EuGH (wie schon das BVerfG) zu der Einschätzung gekommen ist, dass die massenhafte Datensammlung bei den Bürgerinnen und Bürgern das bedrohliche Gefühl auslöst, „dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist“. Wir sagen: Richtig so!
Der nächste Schrit muss sein, dass das Europaparlament eine Richtlinie erlässt, nach der es allen Mitgliedsländern untersagt ist, eine Vorratsdatenspeicherung (egal ob Inhalte- oder Metadaten) einzuführen und damit eine Totalüberwachung der Bevölkerung des jeweiligen Mitgliedslandes zu verhindern.
Hier laufen derweil die Telefone heiß. Wir werden uns später noch mal mit einer konkreteren Einschätzung zu Wort melden. Bis dahin empfehlen wir gerne noch einmal unseren Popcorn-Cut zur Bundestagsdebatte über VDS.