5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung

Das Wichtigste zur Vorratsdatenspeicherung gibt es in unserer 5-Minuten-Info.

Wie von CDU-, CSU- und SPD-Politiker.innen beschlossen, ist bald für 10 Wochen nachvollziehbar, wer mit wem per Telefon oder Handy in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Dabei wird auch der Standort von Mobiltelefonen für vier Wochen protokolliert. In Verbindung mit anderen Daten ist somit auch die Internetnutzung nachvollziehbar.

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Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden ist möglich. Zugriff auf die Daten haben Polizei und Staatsanwaltschaft, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

Zuvor durften Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehörten Standortdaten, Internetkennungen und Email-Verbindungsdaten nicht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen konnte eine Speicherung zudem gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig war. Teilweise wurden diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten durch die Vorratsdatenspeicherung beseitigt.

Unter Vorratsdatenspeicherung leiden alle

  • Vorratsdatenspeicherung gefährdet die Arbeit in Berufen, für die Vertraulichkeit notwendig ist – also zum Beispiel Ärzt.innen, Jurist.innen, Seelsorger.innen und Journalist.innen sowie alle Menschen, die mit ihnen zu tun haben. Dieser Schutz steht zwar auf dem Papier im aktuellen Gesetz, ist aber unzureichend: Daten werden weiterhin erfasst, nur der Abruf und die Verwendung werden verboten. Und während Ärzt.innen und Jurist.innen durch eine Registrierung recht leicht erkennbar sind, bleibt völlig offen, wer den Schutz als Journalistin genießt, und wer als „Blogger“ abgetan wird.
  • Insbesondere der Quellenschutz von Journalisten ist gefährdet, da ihre Quellen keinen Schutz vor dem Datenabruf genießen. Desweiteren kriminalisiert der ebenfalls neu eingeführte Straftatbestand der "Datenhehlerei" die Arbeit von investigativen Journalistinnen.
  • Auch politisch oder unternehmerisch Aktive, die der Vertraulichkeit bedürfen, könnten durch die Vorratsdatenspeicherung abgeschreckt werden. Dadurch schadet sie der freiheitlichen Gesellschaft.
  • Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung und widerspricht der europäischen Grundrechte-Charta.
  • Sie setzt Menschen dem Risiko des kriminellen Missbrauchs ihrer Daten aus – zum Beispiel durch Identitätsdiebstahl oder Erpressung. Der Grund: Die Sicherheit solch riesiger Datenmengen kann nicht garantiert werden. Erst recht nicht nach dem NSA-Skandal.
  • Sie erhöht für die Wirtschaft das Risiko von Industriespionage.
  • Verbraucher.innen müssen befürchten, dass Unternehmen die gespeicherten Daten illegal für Werbung oder diskriminierendes Profiling nutzen oder sie an Dritte verkaufen.
  • Nach den Enthüllungen Edward Snowdens würden viele Bürger.innen damit rechnen, dass Geheimdienste oder andere Behörden die gespeicherten Daten mitlesen. Das schüchtert ein und kann dazu führen, dass viele Menschen nicht mehr politisch aktiv werden. Bürger.innen könnten sich dazu genötigt sehen, ihre Meinung für sich zu behalten, weil sie vermuten, dass ihnen sonst die Einreise in andere Länder, eine Arbeitsstelle oder anderes verweigert wird.
  • Die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung ignoriert zahlreiche Stimmen aus der Zivilgesellschaft und sogar die Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, die sich gegen eine Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen haben.

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Grundrechte bedroht

Schon im Jahr 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig verworfen, weil es dem Schutz der Privatsphäre und dem Recht auf unbeobachtete Kommunikation nicht genügend Gewicht beimaß. Diese Auslegung wurde 2014 vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Eine grundrechtskonforme Vorratsdatenspeicherung ist mit den Erkenntnissen, die wir heute haben, nicht mehr vorstellbar. Dies hat vor allem vier Gründe:

  • Zum einen kann die Datenspeicherung selbst nicht als sicher gelten, wie der NSA-Skandal vor Augen führt.
  • Die Menge und die Sensibilität der Daten, die bei der Vorratsdatenspeicherung anfallen, sind enorm gewachsen – ihre Auswertung würde bisher unvorstellbare Dimensionen der Überwachung eröffnen.
  • Trotz jahrelanger Erfahrungen mit der Vorratsdatenspeicherung konnte kein Nutzen für die Bekämpfung von schweren Verbrechen und Terrorismus nachgewiesen werden. (Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, Studie des Max-Planck-Instituts).
  • Das Bundesverfassungsgericht erwähnt die Erforderlichkeit einer Gesamtrechnung, nach der das Ausmaß aller Überwachungen ein bestimmtes Maß nicht überschreiten dürfe. Mit den Erkenntnissen seit Mitte 2013 zu den ausufernden Spionageprogrammen von den Geheimdiensten NSA und GCHQ muss diese Rechnung heute aber zu einem anderen Ergebnis führen als noch 2010. Denn was vor vier Jahren so gerade eben noch in das zulässige Maß hineingepasst hätte, würde heute den Rahmen der Grundrechtsverträglichkeit sprengen.

Zugriff ohne Richtervorbehalt

Die Argumentation für die Vorratsdatenspeicherung führt oft als Grund an, dass die Daten nur mit einem richterlichen Beschluss verwendet werden dürfen. Allerdings hat das aktuelle Gesetz eine Lücke, die den Zugriff auf die Daten ohne Richtervorbehalt ermöglicht: Die Daten dürfen auch im Rahmen einer Bestandsdatenauskunft verwendet werden. Für eine solche Auskunft ist keine Richterin notwendig, und sie darf sogar von den Verfassungsschutz-Ämtern gestellt werden. Dies gibt den Geheimdiensten ein weiteres Mittel, die Menschen zu überwachen.

Die Datenspeicherung ist nicht sicher

Die Enthüllungen Edward Snowdens haben gezeigt: Bei Telekommunikationsanbietern gespeicherte Daten sind nicht sicher. Der britische Geheimdienst GCHQ stahl mit Hacker-Methoden Daten des Unternehmens Belgacom, um EU-Institutionen auszuspähen. Vodafone musste kürzlich die Entwendung von Millionen Kundendaten durch einen Mitarbeiter einräumen.

Das Risiko des Missbrauchs ist gewachsen

Werden Daten entwendet, so entsteht mittlerweile ein erheblich höherer Schaden als noch vor wenigen Jahren. Ein immer größerer Teil der Bevölkerung nutzt Smartphones und Tablets und führt sie ständig mit sich. Die Kommunikations- und Bewegungsprofile, die auf dieser Basis erstellt werden können, sind oft aufschlussreicher als ein Tagebucheintrag. Zugleich lassen sich diese Daten leichter auswerten als früher, auch Datenbanken verschiedenster Art (Finanztransaktionen, Fahrkartenkäufe, Gesundheitsdaten, Flugdaten...) sind heute einfacher verknüpfbar als noch vor wenigen Jahren.

Hinzu kommt: Viele Telefonverbindungen sind schon an sich von hoher Aussagekraft: Anrufe bei telefonischen Beratungsstellen, Anwält/innen, Notrufen zum Beispiel. Aber auch dies: Ein Journalist schreibt eine Serie von Artikeln über mutmaßliche Korruption in seiner Kommune. Die Daten über seine Telefonate mit einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung können diesen den Job kosten.

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Kein Beleg für den Nutzen

Befürworter sagen, eine Vorratsdatenspeicherung sei zur Verfolgung von Internet-Straftaten sowie zur Terrorismusbekämpfung notwendig. Tatsache ist jedoch, dass Vorratsdatenspeicherung weder Terroranschläge oder Kriminalität verhindert, noch spürbar zur Aufklärung von Straftaten beiträgt. Ein Grund dafür: Wer mit kriminellem oder terroristischem Vorsatz handelt, verlagert die Kommunikation auf ausländische Server, persönliche Treffen, wechselnde oder gestohlene SIM-Karten – und umgeht so die Protokollierung.

Seit Jahren ist die Vorratsdatenspeicherung in vielen europäischen Ländern eingeführt. Dennoch können ihre Befürworter immer noch keine belastbaren Fakten vorlegen, die ihren Nutzen belegen würden. Wäre die Vorratsdatenspeicherung wirksam, dann hätte das längst in einschlägigen Verbrechensstatistiken sichtbar werden müssen. Das ist aber nicht eingetreten.

Regierungsvertreter Österreichs berichteten in einer Anhörung des Europäischen Gerichtshofs im Juli 2013, dass die gespeicherten Daten bisher lediglich bei 0,067 Prozent der verfolgten Delikte konsultiert wurden. Dabei ging es vor allem um Diebstahls-, Betrugs- und Stalking-Fälle. Das widerspricht der Anti-Terror-Begründung der Richtlinie.

Millionenkosten für die Internetanbieter

Eine Speicherung dieser Daten erzeugt enorme Kosten für die Internetanbieter: Die Bundesnetzagentur schätzt die Kosten auf mindestens 260 Millionen Euro, der Branchenverband Eco sogar auf 600 Millionen Euro. Diese Kosten werden zum größten Teil von den Anbietern selbst getragen, die sie auf ihre Kund.innen umlegen werden. Ob solche Kosten bei dem zu erwartenden Nutzen verhältnismäßig sind, wird nicht diskutiert. Ebensowenig, dass dieses Geld besser in die Ermittlung investiert werden sollte, als in Überwachung.

Quelle:
Dieser Text ist zum Teil in Kooperation mit Campact entstanden und besteht überdies aus Teilen des 5-Minuteninfos des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Update: Der Text wurde am 14. Oktober 2015 überarbeitet (Abschnitte Quellenschutz, Richtervorbehalt und Millionenkosten, sowie einige Links wurden hinzugefügt)