Vorratsdatenspeicherung: Wir legen Verfassungsbeschwerde ein. Digitalcourage ruft zum Mitmachen auf

Pressemitteilung vom 16. Oktober 2015 (Berlin / Bielefeld

Soeben hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen.

„Weil weder auf öffentlichen Protest noch politische Diskussion und sachliche Argumente gehört wurde, werden wir jetzt den juristischen Weg beschreiten. Unser Anwalt Meinhard Starostik bereitet eine neue Verfassungsbeschwerde vor“, sagt Rena Tangens von Digitalcourage. „Wir sammeln Unterstützer-Unterschriften und Spenden, um den Klageweg zu finanzieren.“

Meinhard Starostik hatte bereits 2008 die Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises gegen gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Damals hatten knapp 35.000 Menschen die Verfassungsbeschwerde mit unterstützt. 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Digitalcourage setzt sich seit 1987 für Datenschurz und Bürgerrechte ein und richtet seit 2000 die jährliche Verleihung der BigBrotherAward aus. 2008 erhielt Digitalcourage die Theodor-Heuss-Medaille für besonderen Einsatz für die Bürgerrechte.

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