Wahlfreiheit ins Grundgesetz

70.111 Unterschriften gegen Digitalzwang überreicht

Zwei Tage vor dem Tag des Grundgesetzes haben wir unsere Petition gegen Digitalzwang in Berlin an Abgeordnete aus den Reihen von Regierung und Opposition übergeben.
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Bundestagsabgeordnte und Teammitglieder von Digitalcourage bei der Petitionsübergabe vor dem Bundestag.

In zwei Tagen hat das Grundgesetz Geburtstag. Wir haben ihm heute schon unser etwas verfrühtes Geburtstagsgeschenk überreicht: Unsere Petition, mit der wir das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufnehmen wollen.

Rund 70.111 Menschen haben – digital und analog – unterschrieben und damit deutlich gemacht: Niemand darf von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden, weil kein Smartphone vorhanden ist oder bestimmte Apps und digitale Dienste nicht genutzt werden wollen. 

Entgegengenommen haben die Petition Abgeordnete aus den Reihen von Regierung und Opposition: Joachim Ebmeyer (CDU), Wiebke Esdar (SPD), Jeanne Dillschneider und Rebecca Lenhard (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Donata Vogtschmidt und Sonja Lemke (Die Linke).

Dass Abgeordnete aus Regierungs- und Oppositionsfraktionen unsere Petition entgegennehmen, macht deutlich: Digitalzwang ist ein wichtiges, übergreifendes Thema. Mit der Übergabe bringen wir die Erfahrungen und Forderungen der 70.111 Unterstützer.innen dorthin, wo über die Rahmenbedingungen der Digitalisierung entschieden wird: In den Bundestag.

Am Nachmittag setzen wir den Austausch im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung fort. Dort ist Digitalcourage zu einem Gespräch über Digitalzwang mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Jarzombek (CDU) eingeladen. Auch dort werden wir unsere Forderung nach einem Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang einbringen.

Denn Digitalzwang zeigt sich längst im Alltag: Fahrkarten per App, Arzt- und Behördentermine nur online – immer mehr Alltagsangebote funktionieren ausschließlich digital. Auch die Bundesregierung setzt im Koalitionsvertrag auf „Digital Only“ bei Verwaltungsleistungen. Wer kein Smartphone nutzt oder keine Apps installieren will, stößt schnell auf Hürden. Dies schränkt immer mehr Menschen ein. 

Die Petition von Digitalcourage fordert deshalb eine Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes:

„Niemand darf wegen der Nichtnutzung digitaler Zugangswege benachteiligt werden.“

Menschen müssen grundlegende Dienstleistungen, öffentliche Infrastruktur und gesellschaftliche Teilhabe auch ohne Smartphone, App oder Internetzugang nutzen können. Artikel 3 GG garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz und verbietet Diskriminierung aufgrund bestimmter Eigenschaften.

Wir bedanken uns herzlich bei allen, die unterschrieben, die Petition geteilt oder uns durch Spenden unterstützt haben. Diese Unterstützung hat die Kampagne überhaupt erst möglich gemacht. Viele Rückmeldungen von Unterstützer.innen zeigen uns jeden Tag, wie konkret Digitalzwang den Alltag erschwert – für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen ohne Smartphone, Menschen mit wenig Geld oder einfach für alle, die selbstbestimmt entscheiden möchten, welche digitalen Dienste sie nutzen.

Bald berichten wir mehr von dem Tag der Übergabe in Berlin und wie es mit unserer Forderung nach einem Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang weitergeht.

„Die Unionsfraktion steht dem Anliegen von Digitalcourage offen gegenüber. Digitalisierung muss den Alltag der Menschen erleichtern – sie darf aber niemanden ausschließen. Gerade ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Bürgerinnen und Bürger ohne sicheren Zugang zu digitalen Angeboten brauchen weiterhin praktikable Wege, um staatliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Gleichzeitig darf der Verzicht auf digitale Verfahren nicht dazu führen, dass die Modernisierung von Staat und Verwaltung ausgebremst wird. Unser Ziel ist ein digitaler Staat, der schneller, nutzerfreundlicher und effizienter arbeitet. Dafür braucht es digitale Angebote als neuen Regelfall – aber mit fairen, erreichbaren und verhältnismäßigen Alternativen dort, wo Menschen sonst tatsächlich ausgeschlossen würden.“

— Joachim Ebmeyer, CDU, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

„Digitalisierung kann vieles einfacher machen: Verwaltung schneller, Dienstleistungen zugänglicher und den Alltag komfortabler. Aber sie muss den Menschen dienen – und nicht neue Hürden schaffen. Deshalb brauchen wir beides: gute digitale Angebote und verlässliche analoge Alternativen, gerade bei staatlichen Leistungen und in der öffentlichen Daseinsvorsorge.“

— Wiebke Esdar, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion

„Von der Digitalisierung unserer Gesellschaft müssen alle Menschen profitieren. Die Wahrnehmung von Grundrechten und Teilnahme an unserer Gesellschaft dürfen aber niemals von digitalen Kenntnissen oder dem Besitz eines Smartphones abhängen. Es ist die Aufgabe des Staates, analoge und barrierefreie Alternativen zu garantieren.“

— Jeanne Dillschneider, Obfrau von Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung

„Die Verbesserung der selbstbestimmten Teilhabe steht im Zentrum guter Digitalpolitik. Natürlich kann Digitalisierung dabei helfen, Prozesse einfacher und inklusiver zu machen, genau dafür ist technischer Fortschritt ja da. Digital-Only ist jedoch das Gegenteil davon. Kritisch sind nicht nur die Zugangsbarrieren, sondern auch die Risiken für den Datenschutz durch Tracking, das die Selbstbestimmung untergräbt. Durch Apps werden oft viel mehr Daten gesammelt als nötig und an Dritte ausgeleitet – so wie es beim DB Navigator passiert, ohne den man mit der Bahn inzwischen kaum noch fahren kann, weil alternative Ticket- und Informationssysteme immer weiter abgebaut werden. Das ist ausgerechnet im Sektor der Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln völlig inakzeptabel und ich begrüße ausdrücklich, dass Digitalcourage Klage dagegen eingereicht hat. Schlimm, dass es wegen falscher digitalpolitischer Rahmensetzung so weit kommen muss. Bei zentralen Vorhaben wie der EU Wallet als digitale Brieftasche ab 2027 muss Schutz vor Nutzungszwang sichergestellt sein und gleichzeitig eine universelle Nutzbarkeit, unabhängig von Playstore, Betriebssystem und Smartphone.“

— Donata Vogtschmidt, Obfrau der Linkspartei im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung