Fast 40 % Stellenabbau

Baden-Württemberg: Kettensäge gegen Datenschutz

Grün-Schwarz will fast 40 Prozent der Stellen bei der Datenschutzaufsicht streichen – trotz Rekordbeschwerden. Die Folgen treffen Bürger.innen.

Wer in Baden-Württemberg wissen will, ob ein Unternehmen oder eine Behörde rechtmäßig mit personenbezogenen Daten umgeht, kann sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Tobias Keber, wenden. Doch ausgerechnet seine Behörde soll massiv Personal verlieren.

Der Entwurf des Staatshaushaltsgesetzes 2027 sieht vor, bis zum Ende der Legislaturperiode (2029) 40 Prozent der Stellen abzubauen. Von derzeit 67,5 Stellen sollen 27 wegfallen. Übrig blieben gerade einmal 42 Planstellen. Für 2027 sind zunächst 5,5 Stellen zur Streichung vorgesehen; weitere Kürzungen sollen 2028 und 2029 folgen.

Eine inhaltliche Begründung für diesen drastischen Einschnitt liefert die grün-schwarze Landesregierung unter Ministerpräsident Cem Özdemir nicht. Auffällig ist zudem: Während für die übrige zentrale Verwaltung fünf Prozent Stellenabbau vorgesehen sind, soll die Datenschutzaufsicht 40 Prozent einsparen – eine achtmal so hohe Kürzungsquote.

Mehr Arbeit, weniger Personal

Der geplante Kahlschlag steht in krassem Widerspruch zur Entwicklung der vergangenen Jahre. Seit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018 wirksam wurde, hat sich die Arbeitsbelastung der Datenschutzaufsicht erheblich erhöht. Die Zahl der Beschwerden und gemeldeten Datenpannen ist massiv gestiegen. Zugleich werden Datenverarbeitungen immer komplexer und stellen die Behörde vor neue Herausforderungen.

Quelle: Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Auswertung: Redaktion Digitalcourage. [Grafik: padeluun, mit Hilfe von KI erstellt]

Die Zahlen verdeutlichen, wie stark sich die Aufgaben der Behörde verändert haben:

  • Beschwerden: Seit Einführung der DSGVO wenden sich deutlich mehr Menschen an die Datenschutzaufsicht. Neue Technologien und der zunehmende Einsatz Künstlicher Intelligenz schaffen zusätzliche Konfliktfelder. Im Jahr 2025 erreichte die Zahl der Beschwerden mit 7.673 einen neuen Höchststand – ein Anstieg um rund 90 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
  • Datenpannen: Mit der DSGVO wurden die Meldepflichten bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten erheblich ausgeweitet. Für die Aufsichtsbehörde entstand dadurch ein umfangreiches zusätzliches Aufgabenfeld. Die Zahl der Meldungen stieg deutlich an und erreichte 2025 mit 4.059 einen neuen Höchstwert.
  • Beratungen: Die Einführung der DSGVO löste zunächst einen enormen Beratungsbedarf aus. Durch standardisierte Leitfäden, Orientierungshilfen und Online-Angebote der Datenschutzkonferenz sowie eigene Praxishilfen und Veranstaltungen konnte die Behörde viele wiederkehrende Fragen beantworten. Auch das Bildungszentrum des Landesbeauftragten übernimmt einen wichtigen Teil der Beratung. Inzwischen entstehen neue Aufgaben, insbesondere durch Künstliche Intelligenz und europäische Regelungen wie den Europäischen Gesundheitsdatenraum. Unternehmen, Behörden und Bürger.innen sind weiterhin auf die fachliche Unterstützung der Datenschutzaufsicht angewiesen.
  • Kontrollen: Die anlassunabhängigen Vor-Ort-Prüfungen wurden nach 2018 aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten deutlich reduziert. Während der Corona-Pandemie waren zusätzliche Einschränkungen notwendig. Nach 2022 konnten die Kontrollen mit einer besseren Personalausstattung wieder intensiviert werden. Die geplanten Kürzungen drohen diese Entwicklung umzukehren.
  • Personalstellen: Seit Einführung der DSGVO verdoppelte der Landtag die Zahl der Personalstellen bis 2025 schrittweise auf den Höchststand von 67,5 Stellen. Zwischenzeitlich waren es mit befristet zugewiesenen Personalstellen 70,5 Stellen. Bis 2029 ist nun eine Reduzierung um rund 40 Prozent vorgesehen. Am Ende sollen nur noch 42 Planstellen verbleiben, während andere Landesbehörden fünf Prozent einsparen sollen.

  • Hinweis: In der linken primären Y-Achse finden sich aufsummiert die Ereignisse „Beschwerden, Datenpannen, Beratungen und Kontrollen“; in der rechten sekundären Y-Achse finden sich die Werte für Kontrollen und LfDI-Personalstellen.
  • Quelle: Tätigkeitsberichte des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Auswertung: Redaktion Digitalcourage. [Grafik: padeluun, mit Hilfe von KI erstellt]

Dabei benötigt die Behörde nicht weniger, sondern mehr Personal. Landesdatenschutzbeauftragter Tobias Keber hat dem Landtag in seiner Stellungnahme zum Haushaltsentwurf dargelegt, dass für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung sieben zusätzliche Stellen erforderlich wären. Angesichts von 90 Prozent mehr Beschwerden gegenüber 2024 warnt er davor, mit den geplanten Kürzungen „die Kettensäge am Beschwerderecht der DS-GVO anzusetzen“.

Der Haushaltsentwurf liegt nun beim Landtag.

Die DSGVO verpflichtet die Aufsichtsbehörden, Beschwerden angemessen zu untersuchen und Betroffene innerhalb einer angemessenen Frist über den Fortgang und das Ergebnis zu informieren. Doch wie soll eine Behörde dieser Verpflichtung nachkommen, wenn die Zahl der Beschwerden steigt und gleichzeitig 40 Prozent ihrer Stellen wegfallen sollen?

Die DSGVO und die europäische Datenschutzrichtlinie für den Bereich Polizei und Justiz verpflichten die Mitgliedstaaten ausdrücklich, ihre Aufsichtsbehörden mit ausreichenden personellen, technischen und finanziellen Mitteln auszustatten. Ob der geplante Stellenabbau mit diesen Vorgaben vereinbar ist, ist daher auch eine europarechtliche Frage.

Der Bund soll es richten – tut es aber nicht

Eine Entlastung der Landesdatenschutzaufsicht wäre denkbar, wenn bestimmte Aufgaben künftig vom Bund übernommen würden. Tatsächlich sieht der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung eine Neuordnung vor: Zuständigkeiten und Kompetenzen der Datenschutzaufsicht sollen stärker bei der Bundesdatenschutzbeauftragten gebündelt werden.

Dahinter steht unter anderem die Sorge, dass unterschiedliche Auslegungen des Datenschutzrechts durch die Landesbehörden zu Wettbewerbsnachteilen für Unternehmen führen könnten.

Allerdings gibt es bereits ein Gremium, das genau solche Unterschiede verringern soll: die Datenschutzkonferenz (DSK). In ihr stimmen sich die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder ab, erarbeiten gemeinsame Positionen und veröffentlichen Orientierungshilfen. Ihr Ziel ist eine möglichst einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts in Deutschland.

Bislang ist von der angekündigten Neuordnung jedoch nichts Konkretes zu sehen. Die Bundesregierung hat noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Verlagerung von Zuständigkeiten auf den Bund regelt. Wann und in welchem Umfang die Landesbehörden tatsächlich entlastet würden, ist völlig offen.

Baden-Württemberg will die Stellen trotzdem schon jetzt streichen. Die Aufgaben bleiben – das Personal soll gehen.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird abgewürgt

Sollte die grün-schwarze Landesregierung ihre Kürzungspläne durchsetzen, hätte das gravierende Folgen für den Datenschutz in Baden-Württemberg. Weniger Personal bedeutet weniger Kapazitäten für Kontrollen, Beratungen und die Bearbeitung von Beschwerden. Datenschutzverstöße könnten länger unentdeckt bleiben oder erst mit erheblicher Verzögerung verfolgt werden.

Die Leidtragenden wären vor allem die Menschen, deren Beschwerden unbearbeitet liegen bleiben. Wer seine Rechte durchsetzen will, müsste dann womöglich häufiger selbst vor Gericht ziehen. Statt den Datenschutz wirksam zu gewährleisten, würde das Land die Verantwortung zunehmend auf die Betroffenen abwälzen.

Die Streichpläne sind unverantwortlich. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sind ein hohes Gut; angesichts der technischen Entwicklungen und der Wildwest-Mentalität einiger Firmen ("einfach machen!") sind unsere Rechte zunehmend in Gefahr. Eine Aufsichtsbehörde muss arbeitsfähig sein, um gegen Datenschutzverstöße vorzugehen. Ist sie das nicht, wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger abgewürgt. Und das ist ganz sicher nicht das, was Baden-Württemberg zukunftsfähig macht. Die Landesregierung muss ihre Streichpläne zurückziehen.

Anmerkungen und weiterführende Links