Panikmache der Krankenkassen

Die Krankenkassen üben derzeit massiven Druck auf ihre Versicherten aus und behaupten, ab dem 1. Januar 2014 würden die alten Versichertenkarten ungültig. Aber das stimmt nicht.

Die Meldungen, die unter anderem Spiegel Online und Stern.de bringen, beruhen auf einer stark irreführenden Pressemeldung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Dort heißt es:

Grundsätzlich wird ab Beginn nächsten Jahres nur noch die eGK genutzt werden können.

Das stimmt nicht. Denn dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage, wie das Bündnis „Stoppt die E-Card“, dem auch wir angehören, noch einmal deutlich machte. So lange man noch keine elektronische Gesundheitskarte hat, bleibt die alte Krankenversicherungskarte gültig. Die Lesegeräte in den Arztpraxen können außerdem sowohl die alten wie die neuen Karten lesen. Damit können Sie erst einmal mit ihrer alten Versicherungskarte zum Arzt gehen und sich behandeln lassen.

Was tun?

Wir empfehlen grundsätzlich, nicht auf die immer barscheren Drohungen der Krankenkassen einzugehen und kein Foto an die Krankenkasse zu schicken. Ihr Versicherungsschutz erlöscht nicht und hängt auch nicht davon ab, ob Sie eine (neue oder alte) Versichertenkarte besitzen. Allerdings sieht es im Moment so aus, dass ab Oktober 2014 die Lesegeräte in den Praxen nur noch die elektronische Gesundheitskarte lesen sollen. Sobald also das Ablaufdatum Ihrer Karte oder der Stichtag Oktober 2014 erreicht ist, haben sie neben dem Klageweg zwei Möglichkeiten: Die neue Karte letztlich akzeptieren oder sich von der Krankenkasse einen Nachweis ausstellen zu lassen, dass Sie versichert sind.

Dieses so genannte Papier-Ersatzverfahren bedeutet, dass Sie sich einmal im Quartal einen Papier-Nachweis Ihrer Krankenversicherung besorgen müssen, um diesen anschließend beim Arzt vorzeigen zu können. Die meisten Krankenkassen werden sich weigern diese Papierbescheinigungen dauerhaft anstelle einer Krankenversichertenkarte auszustellen. Aber bleiben Sie ruhig hartnäckig. Sollten Sie die eGK letztlich akzeptieren und nutzen, ist es wichtig zu wissen, dass die Karte in freiwillige und verpflichtende Funktionen unterteilt ist.

Wirklich verpflichtend sind hierbei nur:

  • Der europäische Krankenversicherungsnachweis auf der Rückseite
  • Das Online-Stammdatenmanagement: Wurden Ihre Stammdaten bisher ausschließlich in der Arztpraxis eingelesen, werden sie nun online mit der Krankenkasse abgeglichen.
  • Das elektronische Rezept. Die Karte muss die Möglichkeit bereit halten, ein Rezept in elektronischer Form zu speichern.

Die zentrale Patientenakte und die elektronische Überweisung sowie weitere kritische online-Anwendungen dagegen sind freiwillig und müssen von keinem Versicherten genutzt werden.