Diesel-Skandal wird zu Überwachungs-Skandal
Deutschland hat ein ernstes Problem mit Abgasen von Dieselfahrzeugen. Ein Grund dafür ist, dass die Autoindustrie die Bevölkerung und Kontrollinstanzen belogen hat. Die Bundesregierung will dieses Problem jetzt mit Massenüberwachung lösen, um die Autoindustrie zu schonen. Wir wollen Gesetz und „Lösungsansatz“ stoppen!
Digitalcourage bewertet den Entwurf aus dem CSU-Verkehrsministerium als klar unverhältnismäßig, freiheitsfreindlich und verfassungswidrig.
Erste Einschätzung von Digitalcourage-Rechtsexperte Prof. Dr. Frank Braun (PDF)
[Aktualisierung vom 5.12.2018] In seiner ersten Einschätzung des Entwurfs (PDF) schreibt Digitalcourage-Rechtsexperte Prof. Dr. Frank Braun:
[1] Roßnagel, Die „Überwachungs-Gesamtrechnung” – Das BVerfG und die Vorratsdatenspeicherung, NJW 2010, 1238 (1240); dem folgend Knierim, Kumulation von Datensammlungen auf Vorrat, ZD 2011, 17
Autoindustrie verhält sich kriminell, Bevölkerung wird bestraft
Anstatt das eigentliche Problem zu lösen, sollen Autofahrende mit Überwachung bestraft werden. Eine Lösung müsste bei der Ursache des Problems beginnen. Ein technischer Umbau der betroffenen Fahrzeuge wäre möglich. Nach dem ‚Verursacher-Bezahlt‘-Prinzip müsste dafür die Autoindustrie geradestehen. Aber die Bundesregierung will den kriminellen Betrug der Industrie für ein Überwachungsgesetz nutzen und schlägt damit den Autofahrenden in diesem Land die zweite Hand ins Gesicht:
„Es ist unsäglich, dass die Politik die Autokonzerne nicht zu einer technischen Nachrüstlösung verpflichtet, dafür für symbolische Fahrverbote eine Überwachungsinfrastruktur für alle Leute aufbauen will, die in die Innenstadt fahren“, sagt Rena Tangens, Gründungsvorstand von Digitalcourage gegenüber Heise Online.
Datenschutz wird gegen Umweltschutz ausgespielt
Wir können nur darüber spekulieren, wie die Bundesregierung, vermutlich das CSU-geführte Verkehrsministerium, auf ihren Lösungsvorschlag gekommen ist. Einerseits würde ein ‚Autofahr-Überwachungs‘-Gesetz das Errichten von Dieselfahrverbotszoten für Kommunen extrem unattraktiv machen, denn sie müssten die Kosten für die Videoüberwachung* zahlen und die Kritik an der Überwachungsmaßnahme auf sich nehmen. Das käme der Autoindustrie sehr gelegen. Andererseits ist für die Große Koalition Überwachung die Antwort auf alles. Ein Blick zum Beispiel auf die Verschärfungen des Polizeirechts in Sachsen zeigt, dass die biometrische Überwachung von Verkehr ganz oben auf der innenpolitischen Agenda von Union und SPD steht.
* Ergänzung vom 20.11.2018 zum Begriff Videoüberwachung: Wie viele Bilder von den Autofahrenden, Mitfahrenden und der Umgebung gemacht werden, geht aus dem Entwurf nicht hervor. Es ist anzunehmen, dass aus technischen Gründen pro Erfassung mehrere Fotos angefertigt werden, insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten, schlechter Sicht oder ähnlichem. Daher bleibt abzuwarten, ob es sich technisch um eine Videoüberwachung oder Bildüberwachung handelt.
Unsere Stellungnahme: reines Überwachungsgesetz
Der „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ ist kein Verkehrs- und auch kein Umweltgesetz. Er ist ein reines Überwachungsgesetz. In unserer Stellungnahme machen wir klar, warum.
Unsere Fragen an das CSU-Verkehrsministerium
Auf fragdenstaat.de haben wir folgende Fragen an das Verkehrsministerium gestellt, die Frist zur Beantwortung ist der 18. Dezember 2018:
(1) Welche gesetzgeberischen Alternativen für die geplante Videoüberwachung von Autofahrerinnen und Autofahrern wurden mit welcher Methode geprüft?
(2) Auf Grundlage welcher Daten, Dokumente und Überlegungen kommt der Entwurf zur Einschätzung, dass es keine Alternativen zur geplanten Videoüberwachung gibt?
(3) Wurde eine Grundrechtsfolgeabschätzung erarbeitet und mit welcher Methode?
(4) In welchem Status des Gesetzgebungsverfahrens befindet sich der Entwurf? Ist der Entwurf bereits mit anderen Ministerien abgestimmt? Wann erfolgen Abstimmung mit welchen Ministerien?
(5) Gibt es Termine für eine Konsultation, Lesung oder andere Termine?
(6) Wurde eine Datenschutzfolgeabschätzung z.B. nach dem Standard-Datenschutzmodell angefertigt?
(7) Wann wurde welcher Entwurf an „Interessensverbände der Polizei und von Herstellern von Überwachungstechnik werben bereits dafür“ geleitet? [1] An welche anderen Verbände, Organisationen, Behörden und andere Dritte wurde welcher Entwurf zu welchem Zweck an welchem Datum weitergeleitet?
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