Corona: Auswertung von Kommunikationsdaten?

Können wir die Ausbreitung des Corona-Virus durch Handydaten senken? Unser „Logbuch“ der Diskussion. Letztes Update: 19.05.2020

Können wir die Ausbreitung des Corona-Virus mit Hilfe von Mobilfunkdaten in Schach halten? Diese Frage wird weltweit diskutiert. Auch in Deutschland werden seit Beginn der Krise unterschiedlichste Ideen in die Diskussion geworfen - und manche Dinge auch einfach umgesetzt. Wir führen hier eine Art „Logbuch“ über das, was uns aufgefallen ist. So können wir auch später darauf hinarbeiten, dass diese Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Wenn Sie wichtige Fundstellen ergänzen wollen, melden Sie sich gerne bei uns.

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Was sind die entscheidenden Fragen?

1. Sind die Überwachungsmaßnahmen verhältnismäßig?

Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig. Die Verhältnismäßigkeit braucht eine Abwägung der Vor- und Nachteile einer Maßnahme. Die Vorteile ergeben sich aus dem Nutzen und die Nachteile aus den Einschränkungen der Grundrechte, also des Rechts auf ein unbeobachtetes, freies Leben. Digitalcourage fordert, dass für jede Maßnahme eine umfassende Verhältnismäßigkeitsprüfung gemacht und die Abwägungen offen gelegt werden.

2. Krisenregelungen dürfen nicht zum Normalfall werden:

Digitalcourage wird nachverfolgen, ob im Kontext der Corona-Krise eingeführte Überwachungs- und Tracking-Maßnahmen verhältnismäßig sind. Und wir fordern, dass diese Maßnahmen sobald möglich wieder zurückgefahren werden. Denn die Erfahrung zeigt: Überwachungsbefugnisse werden stets eingeführt, verschärft und erweitert, aber so gut wie nie zurückgenommen.

Unser „Logbuch“ der Diskussion

Zur besseren Lesbarkeit:

In grauen Kästen lesen Sie das, was an Ideen in die Diskussion eingebracht wurde.

Und in gelben Kästen sammeln wir, was inzwischen faktisch umgesetzt worden ist.

Mai 2020

14.05.2020

Mittlerweile wurden erste Dokumente und Informationen zur offiziellen deutschen Contact-Tracing-App auf Github veröffentlicht. Geplant ist demnach eine Veröffentlichung im nächsten Monat unter einer Apache-2.0-Lizenz. Das Konzept orientiert sich wie erwartet am dezentralen Ansatz von DP-3T und der Umsetzung durch Google und Apple. Neu ist, dass die App wohl eine Benachrichtigungsfunktion für Corona-Testergebnisse erhalten soll, mit der sich Menschen sowohl über das eigentliche Testergebnis als auch nur über das Vorliegen eines Ergebnisses informieren lassen können. Wie dass jedoch innerhalb des dezentralen Ansatzes der App funktionieren soll, bleibt unbeantwortet.

(Weitere Quellen: Heise, Golem)

14.05.2020

Wie Golem berichtet, soll nach der Contact-Tracing-App (in Entwicklung) und der Datenspende-App (veröffentlicht) nun die dritte Variante folgen: Die Quarantäne-App. Wie aus einer Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Manuel Höferling hervorgeht, soll diese App jedoch nicht die Einhaltung von Quarantänemaßnahmen kontrollieren, sondern in Quarantäne befindliche Menschen dazu einladen, ihren Gesundheitszustand mittels eines digitalen Fragebogens zu übermitteln. Dies soll den Gesundheitsämtern dabei helfen, die Zahl persönlicher Gespräche zu reduzieren und generell einen schnelleren Überblick über dringliche – also medizinisch akute – Qurantäne-Fälle zu bekommen. Entwickelt wird die App von Climeda Health (einem Startup aus München) sowie der Firma SAS aus den USA.

13.05.2020

Ein zentraler Gedanke, der fast alle Konzepte für Contact-Tracing-Apps eint: Sie sollen länderübergreifend nutzbar oder möglichst gleich ein europäisches Projekt sein – denn Viren machen ja bekanntlich keinen Halt an nationalen Grenzen. Das haben die Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission nun auch noch einmal in gemeinsamen Leitlinien festgelegt.

Da sich die länderspezifischen Contact-Tracing-Apps jedoch mittlerweile teils deutlich unterscheiden, wird dies ein zunehmend schwieriges Unterfangen. Frankreich und Polen beispielsweise setzen auf einen zentralen Ansatz, während in Deutschland und den meisten anderen Ländern ein dezentrales System entwickelt wird. Ob und wie diese Unterschiede überbrückt werden können, ist momentan noch unklar.

Auf der Suche nach Antworten auf diese Frage ist seit kurzem auch eine Arbeitsgruppe am Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), namens E4P gegründet worden.

Dass wir ETSI erst im letzten Jahr mit einem BigBrotherAward ausgezeichnet haben, möchten wir an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen.

07.05.2020

Die Frage der Freiwilligkeit – sowie damit eng verknüpft, die Frage nach einer gesetzlichen Grundlage für die App – bleibt viel diskutiert. Im Rahmen einer Online-Konferenz hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bereits in der letzten Woche gewarnt, dass "bei exklusiven Vorrechten" die Freiwilligkeit in Frage gestellt werde. Die Wissenschaftlerin Sarah Spiekermann äußerte sich in ebenjener Konferenz zu Ideen, die Nutzer.innen der App zu bevorzugen, noch deutlicher: "Das ist Erpressung, da dürfen wir niemals hin" (Heise am 01.05.20). Golem berichtet am 7.5., dass die Bundesregierung nach wie vor kein eigenes Gesetz zur Contact-Tracing-App plant. Die SPD-Bundestagsfraktion aber will ein eigenes Gesetz zumindest nicht mehr ganz ausschließen. Die Grünen fordern in einem Bundestagsantrag bereits eine klare gesetzliche Regelung.

April 2020

30.04.2020

Nach einer Sondersitzung des Digitalausschusses des Bundestags wird deutlich, dass es an einem klaren Rahmen für die Entwicklung der Contact-Tracing-App fehlt. Laut einem Bericht bei Heise ist die Entwicklung (bei SAP und Deutscher Telekom) derzeit weder vertraglich geregelt noch ist ansatzweise klar, wie teuer diese werden könnte. Eine gesetzliche Grundlage für die App soll laut dem Bericht zudem vorerst nicht geschaffen werden.

29.04.2020

Wie Heise und Golem übereinstimmend berichten, soll die deutsche Corona-Contact-Tracing-App – welche nun einen dezentralen Ansatz verfolgt – von SAP und der Deutschen Telekom realisiert werden.

28.04.2020

Welch seltsame Blüten die Diskussion um (digitale) Hilfsmittel zur schrittweisen Öffnung des gesellschaftlichen Lebens treibt, zeigt dieser Golem-Artikel. Ein Beispiel: Freiwillig soll sie schon sein, die neue Contact Tracing App – eine Belohnung (Steuervorteile) bei Benutzung soll es aber auch geben. #QuadraturDesKreises

27.04.2020

Golem berichtet, dass die Landkreise in Deutschland – vertreten durch den Deutschen Landkreistag – sich eine (Contact-Tracing-) App wünschen, die verpflichtend installiert wird und es zudem den Gesundheitsämtern erlaubt, Kontaktpersonen direkt zu kontaktieren. Die Pressemitteilung des Deutschen Landkreistages gibt es hier.

27.04.2020

Da bei der geplanten Contact-Tracing-App nun ein dezentraler Ansatz verfolgt werden soll, möchte die beteiligte Fraunhofer Gesellschaft nun eine Datenspende-Funktion für die App beisteuern – berichtet Heise.

26.04.2020

Nach langem hin und her – inklusive zwischenzeitlicher Festlegung auf einen zentralen Ansatz – setzt die Bundesregierung nun doch auf einen dezentralen Ansatz, wie Heise und Golem berichten.

14.04.2020

Nachdem Tilman Kuban in der Welt am Sonntag eine Zwangsinstallation der Corona-Contact-Tracing-App vorschlug, bekennt sich Justizministerin Christine Lambrecht im Interview mit dem RND klar zu Freiwilligkeit und Zweckbindung:
"Die App-Lösung, die jetzt im Gespräch ist, macht nur Sinn, wenn Freiwilligkeit herrscht und der Datenschutz gewährleistet ist. Freiwilligkeit ist nämlich Voraussetzung für Akzeptanz. Die ist wiederum erforderlich, damit die App effektiv ist. Dafür müssen deutschlandweit hinreichend viele Menschen mitmachen. Es muss also klar sein, dass die Daten nur für diesen begrenzten Zweck genutzt werden, in welcher Frist Daten gelöscht werden und dass sie nicht personalisiert sein dürfen. Nutzer erfahren nicht, wer die infizierte Person war, mit der sie Kontakt hatten, sondern nur, dass ein Kontakt bestand. Wer anfängt, darüber nachzudenken, was man mit dieser App sonst noch so anfangen könnte, macht ein sinnvolles Instrument von vornherein kaputt."

13.04.2020

Heute wurde die dritte Stellungnahme (direkt zum pdf) der Leopoldina Akademie veröffentlicht. Ein besonderes Augenmerk liegt auf freiwilligen Datenspenden, die jedoch – wie in der Stellungnahme auch kritisch angemerkt wird – selbst erst noch erforscht werden müssen, um eine vergleichbare und wissenschaftlichen Kriterien genügende Datenqualität sicherzustellen. Irritiert haben uns mehrere Punkte in diesem Papier – zwei jedoch ganz besonders: Zum einen der Wunsch, die e-Health-Startup-Szene in die Entwicklung von "Corona-Apps" mit einzubinden – und zum anderen die Anmerkung, dass unsere europäischen Datenschutzregelungen – sprich die DSGVO – für Krisensituationen wie diese angepasst werden sollen, "um [eine Nutzung von] freiwillig bereit gestellten personalisierten Daten [...] in Kombination mit Contact-Tracing in der gegenwärtigen Krisensituation" zu ermöglichen.

11.04.2020

Heise berichtet, dass Google und Apple ein gemeinsames technisches Fundament für Corona-Contact-Tracing-Apps bereitstellen wollen. In einem ersten Schritt sollen dafür im Mai verschiedene plattformübergreifende Schnittstellen veröffentlicht werden. In einem zweiten Schritt soll die gesamte Bluetooth-Contact-Tracing-Technologie in beide Betriebssysteme integriert werden. Ein erstes technisches Dokument zu den Schnittstellen gibt es hier, ein weiteres zur Verschlüsselung hier und einen Ausblick auf die geplante gemeinsame Plattform auf Betriebssystemebene gibt es hier.

07.04.2020

Heise berichtet, dass die EU-Kommission derzeit mit Mobilfunkanbietern im Gespräch ist, um über die Idee zu sprechen, "dass ein Anbieter pro EU-Staat aggregierte und anonymisierte Daten bereitstellt, die dann vom gemeinsamen Forschungszentren der EU-Kommission ausgewertet werden könnten".

07.04.2020

Das Robert Koch Institut hat heute eine App namens "Corona-Datenspende" veröffentlicht. Die App soll es Nutzer.innen einfach ermöglichen, dem RKI freiwillig Gesundheitsdaten zukommen zu lassen. Dafür können Daten von gängigen Fitnessarmbändern und sogenannten Smartwatches übermittelt werden. Die App ist als Ergänzung gedacht und soll es dem RKI ermöglichen ein genaueres aktuelles Lagebild der Ausbreitung des Corona-Virus zu bekommen.
Update 10.04.2020: Wie Heise berichtete, kritisiert der Präsident der Gesellschaft für Informatik, Hannes Federrath, die neue App mit deutlichen Worten als: "überraschend schlecht gemacht und daher dem Schutz der Bevölkerung eher abträglich". Auch dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keine fertige Version zur Prüfung vor.

Digitalcourage kommentiert:

An den wuchernden Verwertungsideen zur Contact Tracing App Ende April 2020 kann man wunderschön sehen, was auch Karin Schuler in ihrem Artikel Gastbeitrag "Was heißt hier freiwillig?" formuliert hat: "Dies bestätigt die Erfahrung von Datenschützern, dass Datenpools mit der Zeit weitere Begehrlichkeiten wecken."

März 2020

31.03.2020

Das Robert-Koch-Institut stellt seine Planungen zur „Corona Contact Tracing-App“ vor. Wir haben dazu eine Stellungnahme erarbeitet, die wir regelmäßig aktualisieren. Das Konzept für diese "Corona Contact Tracing-App" wird nämlich auch ständig geändert.

27.03.2020

Die Tagesschau berichtet mit Bezug auf eine am 18. März in Auftrag gegebene und heute bekannt gewordene Studie des Innenministeriums:
„Um die Suche nach Kontakten von positiv getesteten Personen zu erleichtern, sollten längerfristig computergestützte Lösungen und sogar das "Location Tracking" von Mobiltelefonen zum Einsatz kommen.“

Deutsche Telekom und andere liefern Daten an die EU – 26.03.2020

heise.de berichtet mit Bezug auf die Nachrichtenagentur Reuters:
„Die Deutsche Telekom, A1 Telekom Austria, Vodafone, Orange und vier weitere Mobilfunkprovider haben eingewilligt, der EU-Kommission anonymisierte Standortdaten ihrer Kunden zu liefern“
Der europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski kommentiert das Vorgehen in einer Stellungnahme PDF vom 25.03.2020

Novellierung des Infektionsschutzgesetzes – 24.03.2020

Eine Novellierung des Infektionsschutzgesetzes soll am 25.03.2020 im Bundestag und am 27.03.2020 im Bundesrat beschlossen werden. Eine Fassung vom 20.03.2020, die auf fragdenstaat.de veröffentlicht wurde, enthielt noch eine Regelung zur Handyortung von infizierten Personen und Kontaktpersonen. In einem späteren Entwurf, der von der Legal Tribune Online lto.de am 22.03.2020 analysiert wurde, wurde diese Regelung gestrichen.

In seiner Stellungnahme an den Deutschen Bundestag zum Kabinettsentwurf vom 23.03.2020, PDF schreibt der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber (Kurzmeldung, PDF):
Ich begrüße es nachdrücklich, dass die in dem ersten Entwurf des Gesetzesvorhabens enthaltene Regelung zur Erfassung von Daten aus Mobilfunkgeräten ersatzlos gestrichen wurde. Die Regelung begegnete erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Mit Verwunderung habe ich der Begründung zu dieser nunmehr weggefallenen Regelung entnommen, dass diese mit Erfahrungen aus einem Land begründet werden, in dem die Datenschutz-Grundverordnung nicht gilt, einer anderen Rechtskultur entstammt und das hinsichtlich seiner Maßnahmen in den letzten Jahren nicht immer ohne Kritik hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit dieser Maßnahmen stand.

Laut der Legal Tribune Online vom 22.03.2020, die sich wiederum auf das Handelsblatt beruft, habe die Bundesregierung das Tracking von Kontaktpersonen aber nicht endgültig verworfen, sondern benötige mehr Zeit für eine Rechtsgrundlage.

23.03.2020

Das Konzept der Corona-App-Arbeitsgruppe ist nach unseren Informationen noch nicht öffentlich. Am 23. März 2020 hat uns das Fraunhofer-Institut für Nachrichtentechnik, Heinrich-Hertz-Institut, HHI mitgeteilt:

Europaweit arbeiten derzeit verschiedene Forschungsinstitute mit Hochdruck daran, mit einer digitalen Lösung einen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus leisten zu können.

Auch das Fraunhofer Heinrich Hertz Institut HHI arbeitet an einer Applikation, die es ermöglicht, in voller Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung, vollständig anonym und ohne Ortserfassung (weder mit GPS noch anderen Quellen) die Nähe und die Dauer des Kontakts zwischen Personen in den vergangenen zwei Wochen auf dem Handy anonym abzuspeichern. Damit könnten Infektionsketten digital rekonstruiert werden.

Voraussetzung für den Einsatz einer derartigen Applikation ist natürlich, dass sie vollständig mit den deutschen Datenschutzgesetzen übereinstimmt und auf freiwilliger Basis genutzt wird. Wir sind zuversichtlich, dass wir in den nächsten Wochen eine Lösung präsentieren können.

Robert-Koch-Institut nutzt aggregierte Daten der Deutschen Telekom – 19.3.2020

Die Deutsche Telekom stellte dem Robert-Koch-Institut am Dienstag, 17.3.2020 5 GB Telekommunikationsdaten seiner Kundschaft vorerst anonymisiert zur Verfügung, berichten background.tagesspiegel.de und tagesspiegel.de. Dabei handelt es sich wohl um sogenannte Signalisierungsdaten: Zeitpunkte von aufgebauten Verbindungen und jeweiliger Funkmast.
„Damit lassen sich Bewegungsströme modellieren – bundesweit, auf Bundesland-Ebene sowie bis auf die Kreis-Gemeinde-Ebene heruntergebrochen“, erklärt die Sprecherin gegenüber tagesspiegel.de. Anonymisiert seien die Daten, indem die *„kleinste Ebene eines Datensatz immer mindestens die kombinierten Daten von 30 Nutzern“ enthalte. Die Berliner Zeitung veröffentlichte am 18.3.2020 weitere Informationen über die Datennutzung Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält diese Datennutzung für vertretbar, siehe Tweet vom 18.3.2020

NSO Group hat laut netzpolitik.org Tracking-Software entwickelt – 18.03.2020

netzpolitik.org berichtet:
„Die Cyber-Intelligence-Firma NSO Group behauptet, eine Software entwickelt zu haben, mit der Gesundheitsministerien die Ausbreitung des Corona-Virus verfolgen können. Angeblich nutzen rund ein Dutzend Staaten sie bereits zu Testzwecken. Dabei scheint es heikel, das Unternehmen auch nur in die Nähe sensibler Daten zu lassen.“

17.03.2020

Der Präsident des Robert Koch-Instituts, Prof. Lothar H. Wieler, sprach am 17. März 2020 auf einer Pressekonferenz über Möglichkeiten, Kommunikations- und Standortdaten zu nutzen, um die Ausbreitung des neuen Corona-Virus zu verlangsamen. (Ab ca. Minute 31:37 auf invidio.us) Eine Arbeitsgruppe von 25 Personen aus 12 verschiedenen Institutionen arbeite an einem Konzept, teilte er mit.