Nutze nie NC, denn das tut uns weh!

Die meisten Menschen, die eine Creative Commons Lizenz mit der Einschränkung „nc“ versehen, würden ihrem Wunsch mit der Einschränkung „sa“ viel näher kommen. Wir erklären warum.

Wenn wir einen unserer Beiträge, eigene Fotos oder Videos lizensieren, dann ist das meist eine freie Creative Commons Lizenz: cc - by - sa.
Das „cc“ steht für „Creative Commons“, das „by“ besagt, dass wir als Quelle genannt werden möchten und das „sa“ besagt, dass jemand, der unser Werk verwendet und wieder veröffentlicht, dafür dieselbe Lizenz verwenden muss. Damit stellen wir sicher, dass die große Freiheit, die wir mit dieser Lizenz unserem Werk geben, bei der Weiterverbreitung nicht verloren geht. Das ist eine relativ häufig gewählte Form von Creative Commons.

Noch weiter verbreitet ist cc - by - nc. Das „nc“ steht hierbei für „non-commercial“. Das bedeutet, das Werk darf nur im nichtkommerziellen Bereich verwendet werden. Manchmal wird dies sogar mit dem „sa“ kombiniert, was die Weiterverwendung – etwa bei Remixen – durch Andere quasi unmöglich macht. Denn diese Lizenz lässt sich mit kaum einer anderen Lizenz kombinieren (zum Beispiel mit cc-by-sa) und schränkt daher enorm ein. Auch bei Digitalcourage sind wir sehr vorsichtig mit solchen Lizenzen, da uns unklar ist, ob unser Gebrauch denn tatsächlich nicht-kommerziell ist.

Was vielen nicht bewusst ist, ist, dass die Einschränkung „nc“ keine freie Lizenz mehr darstellt und im Übrigen nur sehr selten dem entspricht, was die Menschen, die sich dafür entscheiden, sich eigentlich darunter vorstellen. Diese wünschen sich meist, dass keine „große Firma“ das Werk verwendet und damit „das große Geld“ verdient.

Das stellte jetzt das Kölner Landgericht fest, das am 5. März das Deutschlandradio zu Schadensersatz verurteilt hat, weil es ein Bild, das mit der Creative Commons Lizenz mit der Einschränkung „nc“ lizensiert war, verwendet hat. Damit bestärkt das Gericht die Annahme, dass nichtkommerziell juristisch sehr eng zu werten ist, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Das Problem ist uns schon länger bekannt: Die Definition von „nichtkommerziell“ ist zu uneindeutig. Ab wann ist etwas kommerziell? Ist ein Blog, das ein wenig Werbung schaltet und damit vielleicht gerade so die Serverkosten finanziert, schon kommerziell? Und wie ist das mit gemeinnützigen Vereinen? Diesen Gebrauch wollen die wenigsten, die ein „nc“ in ihre Creative Commons Lizenz schreiben, tatsächlich ausschließen.

Daher empfehlen wir allen, die eine einseitige kommerzielle Nutzung ausschließen wollen, die Kombination „by - sa“. Wer nicht möchte, dass jemand anderes mit seinem Werk Geld verdient und sich daran einseitig bereichtert, ist damit viel besser beraten. Denn jemand, der sich einseitig bereichern möchte, will es gar nicht unter dieselbe freie Lizenz stellen. Die Einschränkung „sa“ verhindert nämlich eine Einseitigkeit. Muss er aber dann. Die „fiesen Geldmacher“, die man mit „nc“ auszuschließen versucht und dabei in Kauf nimmt, dass das Werk auch in vielen anderen Zusammenhängen nicht verwendet werden kann, können mit „sa“ nichts anfangen, während die „Guten“, zum Beispiel bei Digitalcourage, kein Problem damit haben, dieselbe Lizenz zu verwenden – soweit sie frei ist.

Die Devise in Kurzform: Kombinieren Sie niemals „sa und nc“, denn dann können Sie sich das mit der CC-Lizenz eigentlich auch ganz sparen. Entscheiden Sie sich für eines von beidem. Und zwar für „sa“. Das kommt dem, was die meisten mit „nc“ assoziieren, viel näher.