Polizeigesetz Sachsen: Appell an Innenausschuss

Der Gesetzesentwurf zur Neustrukturierung des Polizeirechts in Sachsen wird am 14. Februar 2019 in einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses beraten. Digitalcourage mahnt in einem Appell-Brief, die geplanten Grundrechtseingriffe mit größter Sorgfalt abzuwägen.

In einem Appell-Brief an Mitglieder des Innenausschusses Sachsen anlässlich der öffentlichen Anhörung zur Änderung des Polizeirechts am 14. Februar 2019, mahnt Digitalcourage, Grundrechtseingriffe mit höchster gesetzgeberischer Sorgfalt abzuwägen. Dazu führen wir sechs Aspekte auf, die wir als wichtig erachten.

E-Mail an Mitglieder des Innenausschusses Sachsen vom 11. Februar 2019

Dringend: Anliegen zum Polizeirecht im Innenausschuss am 14.02.2019 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der 57. Sitzung des Innenausschuss am 14. Februar 2019 wird das Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen beraten. Die Grund- und Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage bittet um Besprechung und Beantwortung der folgenden Aspekten und mahnt in Anbetracht der geplanten Eingriffe in Grundrechte zu höchster gesetzgeberischer Sorgfalt:

(1) Für alle geplanten Regelungen sind unabhängig, systematisch und transparent mildere Alternativen zu prüfen – auch sozialpolitische.

(2) Für alle geplanten Regelungen sind Informationen zu veröffentlichen, die die Notwendigkeit und die Wirksamkeit der Regelungen belegen oder plausibilisieren.

(3) Für die geplante Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen muss eine vollumfängliche, unabhängige Begutachtung angefertigt werden, wie sie beispielsweise der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages in Niedersachsen vorgelegt hat.

(4) Für alle geplanten Regelungen sind weitsichtige Grundrechts-, Technik- und Datenschutzfolgeabschätzungen anzufertigen.

(5) Wir bitten, alle eingereichten Stellungnahmen und öffentlich geäußerten Kritiken schriftlich zu beantworten. Es sind weitere öffentliche Sachverständigenanhörungen notwendig.

(6) Die Umsetzung von EU-Datenschutz​-Vorgaben ist in einem gesonderten Datenschutz-Fachgesetz zu fassen, das für sich genommen zu beraten und zu diskutieren ist.

Nach Ansicht von Digitalcourage ist mit Blick auf Eingriffe in Grundrechte und deren Tragweite bei der Neustrukturierung des Polizeirechts höchste gesetzgeberische Sorgfalt geboten.

Mehr Informationen und weitere Stellungnahmen zum Polizeigesetz Sachsen gibt es hier.

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