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Übersicht über Polizeigesetzesvorhaben aller Bundesländer und Musterpolizeigesetz Bund

Trotz sinkender Kriminalität verschärfen fast alle Bundesländer ihre Polizeigesetze. Geplant sind unter anderem staatliches Hacking, Handgranaten und Maschinengewehre. Lediglich ein Bundesland macht nicht mit. Hier ist ein Überblick mit allen Infos zum Aktivwerden.

Trotz der niedrigsten Kriminalitätsrate seit 25 Jahren verschärfen fast alle Bundesländer ihre Polizeigesetze. In Bayern wurde das schärfste Polizeigesetz seit 1945 bereits verabschiedet, andere Länder diskutieren ähnliche Gesetze in den Landtagen oder haben Pläne angekündigt. Aufgerüstet werden sollen die Polizeien unter anderem mit Staatstrojanern (unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Bundestrojaner unterstützen), präventiven Maßnahmen, Handgranaten und Maschinengewehren.

Update vom 29.01.2020: Die Piratenpartei hat eine grafische Übersicht zu den Polizeigesetzen der Bundesländer veröffentlicht.

Update vom 4.4.2019: Amnesty International hat zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Übersicht über die Änderungen der Polizeigesetze in den einzelnen Bundesländern erstellt und ihre jeweiligen Stellungnahmen verlinkt. (PDF)

Übersicht: neue Polizeigesetze in allen Bundesländern

Parteilinien existieren nicht: Angetrieben oder kritisiert wird die Polizeiverschärfung von AfD, CDU/CSU, FDP, Grünen und SPD – je nach politischer Rolle in der Regierung oder der Opposition. Lediglich die rot-rot-grüne Koalition in Thüringen macht nicht mit.
Die gute Nachricht ist: Fast überall werden Menschen aktiv und gründen Bündnisse, um Freiheit und Grundrechte gegen den Ausbau zum Polizeistaat zu verteidigen. Unterstützung ist willkommen!

Unterstützen Sie die gute Sache: Freiheit, Grundrechte und Demokratie.

Viele Menschen engagieren sich bei uns in ihrer Freizeit, seien auch Sie dabei!

Bleiben Sie auf dem Laufenden über unsere Arbeit und unsere Themen.

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Baden-Württemberg (in Planung)

Titel des Gesetzes:
Polizeigesetz (PolG)

Geplante Änderungen:
Gegenwärtig ist eine Gesetzesänderung geplant. Die grün-schwarze Regierungskoalition soll sich auf neue Regelungen geeinigt haben. Mögliche Verschärfungen sind:

  • Erweiterte Kontroll- und Durchsuchungsmöglichkeiten bei Großveranstaltungen
  • Einsatz von Bodycams in Wohnungen
  • erweiterte DNA-Analyse

Link zum Entwurf:
Bislang ist kein Gesetzentwurf öffentlich.

Status:
2020: Die Grünen wollen die Änderung des Polizeigesetzes nicht unterstützen, solange die CDU auf ihre Position zur Abschiebung von gut integrierten Migrant.innen besteht.

2019: Die Regierungskoalition von Grünen und CDU einigen sich auf eine Änderung des Polizeigesetzes.
2017: Änderung des Polizeigesetzes beschlossen am 15. November 2017 (Drucksache 16/3011, PDF). Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

  • Automatische Videoüberwachung: Videoaufnahmen dürfen automatisch ausgewertet werden. Ziel soll die automatische Erkennung von Verhaltensmustern sein, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten.
  • Überwachung der Telekommunikation
  • Aufenthaltsvorgaben und Kontaktverbote zur Verhütung terroristischer Straftaten
  • Elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Verhütung terroristischer Straftaten
  • Gebrauch von Explosivmitteln
  • Evaluationsklausel: Das Gesetz sieht eine Evaluation von Videoüberwachung, TK-Überwachung, Anordnung von Aufenthaltsvorgaben und Kontaktverboten, elektronischen Auftenhaltsüberwachung und Einsatz von Explosivmitteln spätestens nach fünf Jahren vor

 

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Chaos Computer Club Stuttgart e.V. haben gegen den Einsatz von Staatstrojanern eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.

Ebenfalls beschlossen wurde der Einsatz von „Staatstrojanern“ für das Landesamt für Verfassungsschutz (Drucksache 16/3010, PDF)

Regierungsfraktionen:

  • Grünen
  • CDU

Oppositionsfraktionen:

  • SPD
  • FDP
  • AfD

Initiative gegen das Gesetz:

Petitionen:

Weitere Informationen:

Bayern (beschlossen, Klagen anhängig)

Titel des Gesetzes:
Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz – PAG)
Link zum Entwurf:
– Beschlossenes Gesetz (Drucksache 17/20425): http://www.gesetze-bayern.de
Status:
– Gesetz beschlossen am 15. Mai 2018
Protest-Termine: https://pag-kritik.de/termine
Parteien dafür (im Landtag vertreten):
– CSU
Parteien dagegen (im Landtag vertreten):
– SPD
– Grüne
– Freie Wähler
Initiative gegen das Gesetz:
– NoPAG / NoPAGby: https://www.nopagby.de/
– Mitglieder des Bündnisses: https://www.nopagby.de/mitgliedsorganisationen/
– Mailingliste bei Digitalcourage zur Unterstützung von Bündnisarbeit: PolG-Bayern
Petitionen:
– WeACT: Neues Polizeiaufgabengesetz (PAG) verhindern!
– Openpetition: Nein zur CSU Polizeireform in Bayern - Angriff auf Bürgerrechte und Polizei an Schulen nicht für PAG-Propaganda einsetzen
Weitere Informationen:
– 16.5.18: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert die Verunsicherung der Bevölkerung durch die krasse Gesetzgebung in Bayern und die dortigen Eingriffstiefen(!):

"Dass jemand drei Monate in Polizeigewahrsam genommen werden könnte, wird in anderen Bundesländern nicht als notwendig erachtet. Daher sollte man mit einer solchen Regelung nicht für öffentlichen Zündstoff sorgen. Auch sind Bedenken gerechtfertigt, wenn künftig schwerwiegende Eingriffe nicht erst bei einer konkreten, sondern bereits bei einer drohenden Gefahr ermöglicht werden. Den Begriff der drohenden Gefahr hat das Bundesverfassungsgericht selbst für die Bekämpfung des Terrorismus geschaffen. Es hatte dabei sicherlich nicht eine Ausweitung auf andere Gefahrenlagen im Sinn", betonte der GdP-Chef."

Das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration betreibt eine Info-Webseite pro PAG, in der sowohl das Gesetz als auch Entwürfe und wohlwollende Stimmen verlinkt sind.
Außerdem gibt es den Vorschlag von Herrn Söder (CSU) Info-Veranstaltungen an Schulen pro dem PAG durchzuführen. Dagegen gibt es u.a. auch eine Petition (oben verlinkt).
http://www.pag.bayern.de/
– Twitter: @NeuesPAG
Klagen gegen das PAG
– Klage der Grünen vom 28.03.18 vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das im August 2017 beschlossene „Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ (Gesetz bestimmt die Eingriffsschwelle für die Polizei hinsichtlich der „drohenden Gefahr“- die Formulierung, die so im neuen PAG genutzt wird)
– gegen die 2. Novellierung wird voraussichtlich Klage eingereicht werden (Quellen: pag-kritik.de und Website von Katharina Schulze)
– Klage der Jusos gegen das sog. „Gefährdergesetz“ in Bayern vom 15.09.2017 (weitere Quelle: DANA 1/2018, S.11)
– Popularklage von JUSOS aus München und Oberbayern
– Popularklage von Jura-Studenten („Law Clinic“) der Universitäten Erlangen-Nürnberg, München und Würzburg, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)
– verfassungsrechtliche Meinungsverschiedenheit nach Art. 75 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag anhängig
Klagen gegen das „Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz)“ vom 18.05.2018 vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG):
– Verfassungsbeschwerde vom 06.10.2018 vom noPAG-Bündnis und der GFF, unterstützt von campact, gegen das PAG-Neuordnungsgesetz (BayPAG, 2. Novellierung) erhoben
Verfassungsbeschwerde der FDP   (weitere Quelle: Heise)
Klagen vor dem Bayerischen Verfassungsgericht (BayVerfGH):
– verfassungsrechtliche Meinungsverschiedenheit nach Art. 75 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.06.2018 und der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag von September 2018 (Legal Tribune Online am 05.09.2018 http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/spd-klagt-gegen-polizeiaufgabengesetz-bayern-grundrechte-verfassung/>)
– Vertreter der SPD-Fraktion haben angekündigt, zusätzlich eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde beim BVerfG anhängig zu machen:
– die fraktionslosen Abgeordnete Claudia Stamm klagt gegen das PAG, wie die Süddeutsche Zeitung am 07.06.2018 berichtet

– Portal der Grünen mit Kritik zum PAG: https://pag-kritik.de/

Status: Augsburger Allgemeine (12.03.2019): Verfassungsgericht: PAG bleibt vorerst unverändert


Twitter:
#nopagby
#nopag
#PAG
#Polizeiaufgabengesetz
#Bayern

Berlin (in Planung)

Titel des Gesetzes:
Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG)

Link zum Entwurf:
Bislang ist kein Gesetzentwurf öffentlich – Hinweise gern an mail+polizeigesetz@digitalcourage.de oder Twitter: @digitalcourage

Status (Stand Februar 2020):
Wie die taz berichtet, hat sich die rot-rot-grüne Regierungskoalition auf die wesentlichen Punkte der Gesetzesnovelle geeinigt. Der Gesetzentwurf ist noch nicht öffentlich.
Die CDU kritisiert die geplanten Änderungen als nicht weitreichend genug. Sie fordert die Ausweitung der Telefon- und Videoüberwachung, den Einsatz von elektronischen Fußfesseln für Gefährder und sieben Tage Präventivehaft.

Geplante Änderungen:

  • Neu im ASOG:
    • Telefonüberwachung (TKÜ) bei terroristischer Bedrohung und Gefahr für Leib und Leben
    • Einsatz von IMSI-Catchern
    • Einführung von Bodycams (dreijährige Probephase)
    • Verkürzung Präventivhaft (Unterbringungsgewahrsam) von vier auf zwei Tage
  • Gestrichen werden soll:
    • Tatbestandsmerkmal „Verstoß gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften“
  • Nicht enthalten:
    • Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten

Regierungsparteien im Abgeordnetenhaus:

  • SPD
  • Grüne
  • LINKE

Oppositionspartein im Abgeordnetenhaus:

  • CDU
  • AfD
  • FDP

Initiative gegen Videoüberwachung an öffentlichen Orten:
Berliner Allianz für Freiheitsrechte (BAfF): https://www.baff.berlin
Mailingliste bei Digitalcourage zur Unterstützung von Bündnisarbeit: PolG-Berlin

Petitionen:
keine bekannt

Weitere Informationen:
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) sitzt in Berlin und könnte Informationen zu geplanten Gesetzesänderungen kommentieren.
netzpolitik am 15.10.2018: Ein Musterpolizeigesetz aus Berlin?

Brandenburg (beschlossen)

Titel des Gesetzes:
Brandenburgisches Polizeigesetz – BbgPolG

Link zum Entwurf:
Dokumentensystem des Landtags: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_9800/9821.pdf

Status:
Das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes wurde, am 13.03.2109, im Brandenburger Landtag mit einer Mehrheit von 6 Stimmen verabschiedet. Die Fraktion DIE.LINKE ist in den letzten Monaten von ihrer anfänglich proklamierten Ablehnung eines neuen Polizeigesetzes komplett abgewichen.

Historie:
Der Gesetzentwurf wurde im September 2018 in den Landtag eingebracht, berichtet die Märkische Allgemeine am 27.06.2018. Die CDU wünscht sich für Brandenburg ein Gesetz, dass möglichst ähnlich zu dem in Bayern sein soll. In einem Artikel der CDU fordert diese auch den Einsatz intelligenter Videoüberwachung(!):
Im April 2018 ist die CDU mit einem ersten Antrag zum Polizeigesetz in Brandenburg gescheitert.
(Quelle: nordkurier.de) Der Antrag der CDU (PDF).
Laut einem Artikel der Märkischen Allgemeinen 27.02.18 wollte die SPD möglichst vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen, der im zweiten Halbjahr behandelt werden wird. Im Juli 2018 wurde eine Website zum neuen Polizeigesetz Brandenburg
freigeschaltet.
Ein Gesetzesentwurf der Landesregierung wurde am Dienstag, 30.10.2018 im rot-roten Kabinett beschlossen (Bericht in der Berliner Zeitung). Die erste Lesung im Landtag fand am 14. November 2018 statt.

Initiative gegen das Gesetz:
Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz
https://nopolgbbg.de/
Kontakt: kontakt@nopolgbbg.de
Mailingliste bei Digitalcourage zur Unterstützung von Bündnisarbeit: PolG-Brandenburg

Petition:
Digitalcourage: Appell gegen Polizeigesetze und innere Aufrüstung
https://weact.campact.de/petitions/neues-polizeigesetz-in-brandenburg-stoppen-grundrechte-schutzen


Stellungnahmen:
Gesellschaft für Freiheitsrechte, Januar 2019 (Pressemitteilung, Gutachten als PDF)


Weitere Informationen:

Diskutiert werden derzeit zwei Verschärfungen des Polizeirechts: Einerseits ein Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung (6/9821) und
andererseits ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion (6/9828).
6/9821 als PDF:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_9800/9821.pdf
6/9828 als PDF:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_9800/9828.pdf

Bremen (liegt vorerst auf Eis)

Titel des Gesetzes:
Bremisches Polizeigesetz (BremPolG)

Status:
Seit der Bürgerschaftswahl am 26. Mai 2019 regiert in Bremen eine Koalition aus SPD, Grünen und DIE LINKE. Im Wahlkampf hatten sich sowohl die Grünen als auch DIE LINKE gegen eine Verschärfung des BremPolG ausgesprochen. Der Weser Kurier berichtete im November 2019, dass der Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) an einem Gesetzentwurf arbeite. Zuvor hatten sich im Wahlkampf sowohl die Grünen aus auch DIE LINKE gegen eine mögliche Verschärfung positioniert.

Position Bündnis 90/Die Grünen:

Während andere Bundesländer ihre Polizeigesetze teilweise drastisch verschärfen und Bürgerrechte abbauen, wollen wir den Grundrechtsschutz im Bremischen Polizeigesetz noch weiter stärken. Dem bundesweiten Trend, die Polizeigesetze teilweise drastisch zu verschärfen, stellen wir uns entschieden entgegen. (Wahlprogramm, S. 174, PDF)

Position DIE LINKE:

Wir werden keiner Verschärfung des Polizeigesetzes und keinem anderen Abbau von Grund- und Freiheitsrechten zustimmen. (Wahlprogramm, S. 38, PDF)

Regierungsparteien in der Bürgerschaft:

  • SPD
  • Bündnis 90/Die Grünen
  • DIE LINKE

Opposition in der Bürgerschaft:

  • CDU
  • AfD
  • FDP
  • BiW

Initiative gegen das Gesetz:
Bündnis Brementrojaner
Mailingliste bei Digitalcourage zur Unterstützung von Bündnisarbeit: PolG-Bremen

Petitionen:
keine

Weitere Informationen:
Susanne Wendland (früher parteilose Parlamentsabgeordnete) bloggt – auch zum Polizeigesetz
 

Hamburg (beschlossen)

Titel des Gesetzes:
Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften

Link zum Entwurf:

Status:
Am 04.12.2019 mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU beschlossen.
Durch das Gesetz werden folgende Änderung wirksam:
1. Neuformulierung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG)
2. Änderungen des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG).
3. Änderungen des Verfassungsschutzgesetz
4. Änderung des Hafensicherheitsgesetzes

Initiative und Petitionen gegen das Gesetz:
Loses Protestbündnis, bisher keine Website vorhanden.
Mailingliste: polg@listserv.humanistische-union.de
Fragen beantwortet: kleinert@humanistische-union.de.

Weitere Informationen:
https://www.linksfraktion-hamburg.de/polizeigesetz/
Die „Kampagne für die Grundrechte“ der LINKEN fordert im Zusammenhang der Verschärfungen der Polizeigesezte die Verfassungskonformität zu beachten: grundrechte-kampagne.de

Hessen (beschlossen, Verfassungsbeschwerde eingelegt)

Titel der Gesetze:
– Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen (HSVG) (beschlossen am 21.6.2018, (Punkt 77 im Protokoll))
– Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)

Link zum Entwurf:
– Landtagsinformationssystem: http://starweb.hessen.de
– Zusammenfassende PDF (generiert) zum Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes: http://starweb.hessen.de
– Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen (14.11.17, Drucksache 19/5412): http://starweb.hessen.de
– Änderungsantrag vom 14.12.17 zum Gesetzentwurf vom 14.11.17 (Drucksache 19/5782): http://starweb.hessen.de
Schriftliche Stellungnahmen:
– INA 19/63 Teil 1 http://starweb.hessen.de
– INA 19/63 Teil 2 http://starweb.hessen.de
– INA 19/63 Teil 3 http://starweb.hessen.de
Gesetzentwurf für die Novellierung des HSOG (Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) / Polizeigesetz: noch kein Entwurf gefunden

Status:
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen wurde am 21. Juni 2018 in dritter Lesung angenommen. Das Gesetz ist beschlossen.(Punkt 77 im Protokoll))
Die GFF hat gemeinsam mit der Humanistischen Union, den Datenschützern Rhein Main und dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung eine Verfassungsbeschwerde gegen das Hessische Polizeigesetz und Verfassungsschutzgesetz eingelegt.

Die Grünen schrieben in einem Eintrag vom 25.05.18 von einem erzielten Kompromiss: Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung sollen nicht mehr ins Gesetz für den Landesverfassungsschutz, sondern in das Polizeigesetz geschrieben werden. Diese Neuerung greift auch der CCC in einem Eintrag vom 25.05.18 zu dieser Entwicklung auf: „Kein Hessentrojaner für den Geheimdienst, aber für die Polizei.“ Eine entsprechende Änderung des Hessischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) wurde am 25.05.18 vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport angekündigt. Auch Netzpolitik.org berichtet am über diese Entwicklung.

Vergangene Termine des Innenausschusses (INA):
– INA 19/83 30.11.2017 (öffentlich)
– 19/86 08.02.2018 (öffentlich) (Stenografischer Bericht: hessischer-landtag.de)
– 19/93 12.04.2018
Nächste Termine des Innenausschusses:
– 09.08.2018 (Do)
– 30.08.2018 (Do)

Parteien dafür (im Landtag vertreten):
– CDU
– Grüne
Parteien dagegen (im Landtag vertreten):
– DIE LINKE
Initiative gegen das Gesetz:
Bündnis Hessentrojaner: hessentrojaner.de
Mailingliste bei Digitalcourage zur Unterstützung von Bündnisarbeit: PolG-Hessen
Petitionen:
keine bekannt
Weitere Informationen:
– Netzpolitik, 08.02.18: Breitseite gegen Staatstrojaner in Hessen: Verfassungswidrig und gefährlich
– Netzpolitik, 09.02.18: 25 Experten lassen kaum ein gutes Haar an hessischem Geheimdienstgesetz
– BigBrotherAwards 2018, Kategorie Politik: Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen im hessischen Landtag
Twitter:
@hessentrojaner
#hessentrojaner #HSVG #HSOG #Staatstrojaner #Polizeigesetz

Mecklenburg-Vorpommern (neu: Entwurf aus Februar 2019)

Titel des Gesetzes:
Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG)
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Link zum Entwurf:
Neuer Entwurf aus Februar 2019 → http://www.dokumentation.landtag-mv.de
älterer Entwurf im Dokumentensystem des Landtags (7.12.17; Drucksache 7/1320): http://www.dokumentation.landtag-mv.de
Der Entwurf vom 7.12.17 beinhaltet Punkte zu:
– Bodycams
– Fußfessel bzw. elektronische Aufenthaltsüberwachung
– Aufenthaltsanordnung
– dem Begriff „terroristische Straftat“

Status:
SVZ vom 3. Februar 2019: „Kritik am Entwurf: Gefährliche Sammelei von Daten?“
Das Gesetz wurde zuvor am 14.03.18 verschärft. Der Vorgang kann im Dokumentensystem gut nachvollzogen werden. Federführend war der Ausschuss für innere Angelegenheiten und Angelegenheiten der Europäischen Union.
Mailingliste bei Digitalcourage zur Unterstützung von Bündnisarbeit: PolG-Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen (beschlossen)

Titel des Gesetzes:
Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)

Link zum Entwurf:
– 1. Entwurf 19.1.2018: wiki.freiheitsfoo.de
– 2. Entwurf vom 08.05.18: http://www.landtag-niedersachsen.de
– Entwurf eines Polizeigesetzes von 2016 (selber Name; unter Federführung von Rot-Grün): http://www.landtag-niedersachsen.de- Portal NILAS des Niedersächsischen Landtags, Suche nach Name des Gesetzes (s.o.) oder Drucksache (Drucksache 18/850): http://www.nilas.niedersachsen.de
– Online-Einsicht von Parlamentsdokumenten: http://www.landtag-niedersachsen.de

Status:
– Termin 1. Lesung: Donnerstag, 17. Mai 2018
– 2. Entwurf veröffentlicht am 8. Mai 2018
– 9., 10., 15. und 16. August 2018: Anhörungen des Innenausschusses des Niedersächsischen Landtags
– November 2018: „Sitzungsmarathon“ (siehe NDR-Artikel)
– Zweite Großdemo am 8. Dezember 2018 in Hannover
– angekündigte Verabschiedung aufgeschoben, Änderungen angekündigt
– Januar 2019: CDU schlägt Tests für die Einführung von Gesichtserkennung vor, SPD-Innenexperte Ulrich Watermann dazu: „Ich kann mir solche Versuche grundsätzlich vorstellen …“ (Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 4.1.2019)
– 24.3.2019: kreiszeitung.de: Neues Polizeigesetz in Niedersachsen biegt auf die Zielgerade
– 1.4.2019: Hannoversche Allgemeine Zeitung:
Am 2. Mai ab 9:30 Uhr wollen wir während der Innen und Sportausschuss vor dem niedersächsischen Landtag stehen und die Abgeordneten zeigen, was wir von #NPOG halten!11.05.2019: 3.Großdemo gegen Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz in Hannover! (Tweet)
– 14.05.2019: Änderungsgesetz im Landtag verabschiedet; netzpolitik.org: Wer mischte mit beim neuen niedersächsischen Polizeigesetz?

Parteien dafür (im Landtag vertreten):
– CDU (u.a. MdL Uwe Schünemann)
– SPD (u.a. Innenminister Boris Pistorius)

Parteien dagegen (im Landtag vertreten):
– Grüne (u.a. MdL Belit Onay)
– FDP

Stellungnahmen:
Digitalcourage vom 24.7.2018 (PDF)
Netzwerk Datenschutzexpertise vom 13.7.2018 (PDF)
freiheitsfoo (PDF)
Strafrechtler Dr. Andreas Hüttl (PDF), Auszug auf seiner Webite
netzpolitik.org (PDF)
Chaos Computer Club (PDF)
Humanistische Union (PDF)
Fachgruppe Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des ver.di-Landesbezirks Niedersachen/Bremen: Stellungnahme (PDF)
SUMA-EV
Datenschutzbeauftragte Niedersachsen
Han­no­ver IT
Gesellschaft für Informatik
IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
Jusos Niedersachsen, Grüne Jugend Niedersachsen und die Jungen Liberalen Niedersachsen
Gesetzgebungs-und Beratungsdienst des Landtags Nds., 26.10.2018
Alle Stellungnahmen auf freiheitsfoo.de

Initiative gegen das Gesetz:
– Nein zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz! https://nonpog.de/
– Mailingliste bei Digitalcourage zur Unterstützung von Bündnisarbeit: PolG-Niedersachsen
Demonstration am 8.9.2018 in Hannover, Orga: Bündnis #noNPOG
– Hannoversche Allgemeine Zeitung, 20.08.2018: „

Petitionen:
Appell von Digitalcourage an FDP, Grüne und SPD jetzt unterzeichnen
– WeACT: „Freiheiten und Grundrechte schützen - Niedersachsens Polizeigesetz stoppen!“ (weact.campact.de)

Weitere Informationen:
https://www.niedersachsentrojaner.de
https:/freiheitsfoo.de
Die Entwürfe zum neuen Niedersächsischen Polizeigesetz beinhalten:
– die Ausweitung der Präventivhaft auf 74 Tage
– Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung
– Anwendung von Fußfesseln ohne Richtervorbehalt
– Einführung eines niedersächsischen Trojaners durch Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchungen
– Elektroschockpistolen, sogenannte Taser
– Vermummung auf Demonstrationen als Straftat
– netzpolitik.org am 29.10.2018: Polizeigesetz: Schwere Mängel im niedersächsischen Entwurf

Freiheitsfoo bereitet Material zu dem Gesetz auf und ist bereits mit einigen Akteuren vernetzt:
– 30.01.18: Geleakt: Der Entwurf des neuen Polizeigesetzes für Niedersachsen – Die Polizei auf dem Weg von der Strafverfolgungsbehörde zum präventiven Verfolgungs- und Repressionsapparat für „Gedankenverbrecher“: freiheitsfoo.de
– 16.05.18: Rise of the Police: Gesetzentwurf für das neue Polizeigesetz Niedersachsens kryptisch und unlesbar, Innenministerium verweigert weitere Aufklärung – wir veröffentlichen zusammen mit Digitalcourage Braunschweig eine übersichtliche Gegenüberstellung der alten und der geplanten neuen Regelungen: freiheitsfoo.de
– Synopse zum neuen Polizeigesetz: wiki.freiheitsfoo.de
– 25.7.2018: Jean-Philipp Baeck für taz.de zu den Plänen, zur Gegendemo und der Bündnisarbeit: „Protest gegen Niedersachsens Polizeigesetz – Fast wie in Bayern“
– 26.7.2018: Markus Bernhardt für junge Welt: „Schleifung des Rechtsstaats verhindern“
– 26.7.2018: Audio-Mitschnitt Info-Veranstaltung zum NPOG mit den Anwälten Adam und Kahlen (soundcloud.com)

Hashtags:
#NPOG #Polizeigesetz #Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen (beschlossen)

Titel des Gesetzes:
Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen - Sechstes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Drucksache 17/2351; 11.04.2018)
Kurztitel: PolG NRW
In einem zweiten Gesetzentwurf sollen u.a. die Datenschutzbestimmungen im Polizeigesetz hinsichtlich der DSGVO angepasst werden: Gesetz zur Anpassung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Drucksache 17/2576 vom 09.05.2018)
 

Links zum Entwurf:
Landtag NRW:
landtag.nrw.de
Gesetzentwurf des Polizeigesetzes (Drucksache 17/2351 vom 11.04.2018):
landtag.nrw.de
Gesetz zur Anpassung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (enthält Änderungen der Datenschutzbestimmungen hinsichtlich der DSGVO; Drucksache 17/2576 vom 09.05.2018):
landtag.nrw.de
Suche nach "Polizeigesetz" im Dokumentensystem des Landtages: landtag.nrw.de

Protokolle und Tagesordnungen des Innenausschusses:
landtag.nrw.de

Status:
– 7.6.18, 10-15:30: Öffentliche Anhörung zum Gesetz im Landtag NRW (Plenarsaal; landtag.nrw.de)
– Union und FDP haben Korrekturen angekündigt, Pause der Gesetzgebung bis Herbst (siehe u.a. WDR)
– Voraussichtlich 13. Dezember 2018 Abstimmung im Landtag

Parteien dafür (im Landtag vertreten):
– CDU
– FDP
– AfD

Parteien dagegen (im Landtag vertreten):
– Grüne (siehe z.B. hier: taz.de)
– SPD (siehe z.B. hier: wz.de)

Initiative gegen das Gesetz:
Ein Bündnis gegen das Polizeigesetz NRW ("Nein zum neuen Polizeigesetz NRW"): https://polizeigesetz-nrw-stoppen.de/
Der gemeinsame Aufruf des Bündnisses unter: https://polizeigesetz-nrw-stoppen.de/
Blog-Artikel von Digitalcourage dazu: Polizeigesetz NRW: Eine Entschärfung findet nicht statt.
Westfälische Rundschau: Das neue NRW-Polizeigesetz im Check, 21.06.2018
Mailingliste bei Digitalcourage zur Unterstützung von Bündnisarbeit: PolG-Nordrhein-Westfalen

Demos und Aktionen:
–  Dezentrale Aktionen am 22., 23. und 30. Juni, (u.a. Bielefeld am 30.6.2018)
– 7. Juli 2018: Demo gegen das neue Polizeigesetz in Düsseldorf
alle Demo-Termine

Petitionen:
WeAct: „Grundrechte schützen - Neues Polizeigesetz in NRW verhindern!“ (weact.campact.de)

Weitere Informationen:
Das Portal "die Freiheitsliebe" berichtet in zwei Artikeln (vom 20.04.2018 und 26.05.2018) ausführlich zu dem geplanten Polizeigesetz.
Berichten zufolge (siehe z.B. wdr.de) erwägen die Grünen eine Klage gegen das Gesetz.
Beitrag zum Bündnis "Nein zum neuen Polizeigesetz NRW": http://www.scharf-links.de
Auch der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) nimmt Stellung zu dem geplanten Gesetz in NRW.
Ulrich Zucht für Viertel - Zeitung für Stadtteilkultur und mehr (Bielefeld), 26.7.2018: „Gefahr im Vollzug“ zur PolGNRW-Reform (PDF)

Twitter:
@NoPolGNRW (Netzwerk gegen das neue Polizeigesetz NRW)
#NoPolGNRW
#NoPolG

Rheinland-Pfalz (beschlossen)

Titel des Gesetzes:
Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes

Link zum Entwurf:
– Dokumentensystem: http://opal.rlp.de/starweb/OPAL_extern/index.htm
– Gesetzentwurf vom 26.04.17 (PDF): https://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2895-17.pdf
Alle Drucksachen zum Vorgang des Gesetzes im Dokumentensystem des Landtags

Status:
Gesetz wurde am 21. Juni 2017 vom Landtag verabschiedet (Quelle)
Eine erste Lesung fand am 3. Mai 2017 im Parlament statt. Im Innenausschuss gab es eine Anhörung von Sachverständigen (1. Juni) und eine weitere Sitzung am 14. Juni 2017 statt.

Parteien dafür (im Landtag vertreten):
– SPD
– FDP
– Grüne

Parteien dagegen (im Landtag vertreten):
– CDU
– AfD

Fraktionen im Landtag:
In der 17. Wahlperiode besteht der Landtag Rheinland-Pfalz aus:
– SPD (39)

– CDU (35)
– AfD (14)
– FDP (7)
– Grüne (6)

Initiativen und Petitionen gegen das Gesetz:
noch nicht bekannt – Hinweise gern an mail+polizeigesetz@digitalcourage.de oder Twitter: @digitalcourage
Mailingliste bei Digitalcourage zur Unterstützung von Bündnisarbeit: PolG-Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist in Rheinland-Pfalz bewertet in einer Stellungnahme vom 27.04.2017 das Gesetz wie folgt:

"Der vorliegende Entwurf der Regierungsfraktionen für die Änderungen hält sich im Rahmen des rechtsstaatlich Tragbaren. Eine Reihe von Detailregelungen können sicherlich noch im Sinne der Freiheitssicherung verbessert werden. Der Entwurf hält aber insgesamt dem Druck stand, angesichts einer schwierigen Sicherheitslage voreilig die Freiheit aller in überzogenem Maße einzuschränken." (Quelle)

Vorgesehen sind Verschärfungen in Bezug auf Videoüberwachung, Gefährder, Kfz-Kennzeichenerfassung, Bodycams und Dateien der Polizei.
Dabei erfolgte zum Beispiel die Kfz-Kennzeichenerfassung anlassbezogen – bei der Ausweitung der Videoüberwachung von Veranstaltungen sei aber noch nachzubessern.

Insgesamt würde "Eine Reihe von in der allgemeinen rechtspolitischen Diskussion verfolgten Tendenzen [wird] erfreulicherweise nicht aufgegriffen. Weder enthält der Entwurf eine Regelung zur sog. Fußfessel, noch zur Vorratsdatenspeicherung. Damit bewegt sich der Entwurf im Vergleich zu Entwürfen in anderen Ländern und dem Bund auf einem akzeptablen Niveau zur Wahrung von Freiheit." (Quelle)

Die Rhein-Zeitung fasst die Punkte des Gesetzes zusammen, ein Artikel zur Verabschiedung des Gesetzes endet mit den Worten der Innenpolitischen Sprecherin der Grünen: "Zur inneren Sicherheit gehöre zudem auch die Stärkung einer zivilgesellschaftlichen Prävention." (Quelle)

Saarland (Gesetzentwurf wird erwartet)

Titel des Gesetzes:
Bisheriger Titel des Gesetzes ist „Saarländisches Polizeigesetz (SPolG)“

Link zum Entwurf:
Gesetzentwurf der Landesregierung wird erwartet, liegt noch nicht vor.
Dokumente des Landtags: https://www.landtag-saar.de/dokumente
16.8.2018: Gesetzesentwurf der DIE LINKE.-Landtagsfraktion: https://www.landtag-saar.de/Drucksache/Gs16_0512.pdf

Status:
Gesetzentwurf wird erwartet

Fraktionen im Landtag:
Im 16. Landtag des Saarlandes sind folgende Fraktionen vertreten:
– CDU (24)
– SPD (17)
– DIE LINKE (7)
– AfD (3)

Initiativen und Petitionen gegen das Gesetz:
noch nicht bekannt – Hinweise gern an mail+polizeigesetz@digitalcourage.de oder Twitter: @digitalcourage
Mailingliste bei Digitalcourage zur Unterstützung von Bündnisarbeit: PolG-Saarland

Weitere Informationen:
Die Linke hat sich bisher öffentlich dagegen ausgesprochen, das Polizeigesetz in Anlehnung an Bayern zu novellieren.
(Quelle, 24.04.18)

Sachsen ( beschlossen, Klagen angekündigt)

Titel des Gesetzes:
Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Datenverarbeitung und Organisation des Polizeivollzugsdienstes im Freistaat Sachsen (Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz – SächsPVDG)

Termine:
19.1.2019: Offene Anhörung in Dresden, alle Infos: sachsens-demokratie.net, Livestream via youtube (www.youtube.com/channel/UCDQ6e7qWhis6IMlW1rRWZdQ)
26.1.2019: Demonstration in Dresden
12.03.2019 Sachverständigen-Anhörung zu BodyCams im SLT
14.03.2019 offenes Treffen Sachsens Demokratie in Dresden
19.03.2019 offenes Treffen Polizeigesetz stoppen! in Leipzig
08.04.2019 Demonstration in Dresden: 18 Uhr | Albertplatz
26.05.2019 Kommunalwahlen
01.09.2019 Landtagswahlen
→ Mehr Termine: polizeigesetz-stoppen.de & sachsens-demokratie.net

Link zum Entwurf:
Gesetzentwurf des Kabinetts (Drucksachennummer 6/14791) vom 18.09.2018
älterer Entwurf vom 10. April 2018: https://www.polizei.sachsen.de / Leak des Entwurfs: buzfeed.com/de
 

Fraktionen im Landtag:
Im 6. Sächsischen Landtag sind folgende Fraktionen vertreten:

  • CDU (59)
  • DIE LINKE (27) (Klageoption angekündigt (Tweet))
  • SPD (18)
  • AfD (9)
  • Grüne (8) (Klageoption angekündigt (Tweet))
     

Initiative gegen das Gesetz:

Kritik und Stellungnahmen:

Stellungnahmen zur Anhörung vom 12.3.2019 zu Bodycams

  • Digitalcourage: Stellungnahme als PDF
  • Amnesty International: Stellungnahme als PDF
  • Prof. Dr. Clemens Arzt: Stellungnahme als PDF
  • Peter Guld: Bund Deutscher Kriminalbeamte (wird durch Landtag veröffentlicht …)
  • Marco König: Innenministerium Ba-Wü (wird durch LT veröffentlicht …)
  • Engelbert Mesarec: Deutsche Polizeigewerkschaft Hessen (wird durch LT veröffentlicht …)
  • Peer Oehler: Gewerkschaft der Polizei (wird durch LT veröffentlicht …)
  • Thomas Wurche: Hochschule der Sächsischen Polizei (wird durch LT veröffentlicht …)
  • Protokoll der Anhörung vom 12.3.2019 zu Bodycams mit allen eingereichten Stellungnahmen (PDF)

Weitere Dokumente im System des Landtags mit Suche nach »Bodycams«, »Polizeirecht« etc.
(Die Anhörung wurde auf das Thema Bodycams beschränkt, über Maschinengewehre, Gesichtserkennung etc. durfte nicht diskutiert werden)
 

Material zum Mitmachen:
Plakate, Beschwerdeformulare etc. auf Sachsens-demokratie.net
 

Petitionen:

Weitere Informationen:

Mastodon / Twitter:
#noPolG #Sachsen #Polizeigesetz #SächsPVDG

Sachsen-Anhalt (wird im Landtag besprochen)

Titel des Gesetzes:
Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Link zum Entwurf:
Dokumente des Sächsischen Landtags: landtag.sachsen-anhalt.de
Suche nach Dokumenten: padoka.landtag.sachsen-anhalt.de
Gesetzentwurf vom 29.01.2018 (Drucksache: 7/2402): landtag.sachsen-anhalt.de

Status:
Zuständig ist der Ausschuss für Inneres und Sport: landtag.sachsen-anhalt.de
Das Gesetzvorhaben war bisher in folgenden Sitzungen Thema:
– 22.03.18, 20. Sitzung (Einladung: landtag.sachsen-anhalt.de)
– 25.05.18, 23. Sitzung, nichtöffentliche Sitzung mit Erarbeitung einer Beschlussempfehlung (Einladung: landtag.sachsen-anhalt.de)
Ein Stimmungsbild vermittelt ein Artikel des Landtags zu dem Gesetzentwurf: landtag.sachsen-anhalt.de

Fraktionen im Landtag:
Der Landtag Sachen-Anhalts in der 7. Wahlperiode besteht aus den Fraktionen:
– CDU (31)
– AfD (22)
– DIE LINKE (16)

– SPD (11)
– Grüne (5)

Initiativen und Petitionen gegen das Gesetz:
noch nicht bekannt – Hinweise gern an mail+polizeigesetz@digitalcourage.de oder Twitter: @digitalcourage
Mailingliste bei Digitalcourage zur Unterstützung von Bündnisarbeit: PolG-Sachsen-Anhalt

Weitere Informationen:
Das Gesetz enthält vor allem Regelungen zur elektronischen Fußfessel, Meldeauflagen, Kontaktverboten und Gefährder.innen.

Schleswig-Holstein (in Planung)

Titel des Gesetzes:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz (LVwGPORÄndG)

Link zum Entwurf:
landtag.ltsh.de: Gesetzentwurf des Polizeigesetzes (Drucksache 19/189) als PDF
Synopse vom 5.11.2019 als PDF auf digitalcourage.de (Gegenüberstellung der aktuellen Fassung des Gesetzes mit den vorgeschlagenen Änderungen)

Der Entwurf vom 5. November 2019 enthält Punkte zu:

  • finaler Rettungsschuss (auch gegen Jugendliche unter 14 Jahre)
  • Test von Elektroschockern (Taser)
  • Bodycams
  • präventive Blutprobenentnahme
  • elektronische Fußfessel
  • Einsatz ausländischer Polizeikräfte in Schleswig-Holstein
  • Erweiterung der polizeilichen Anhalte- und Sichtkontrollrechte

 

Status:
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein plant eine Anpassung des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG). Am 5. November 2019 wurde der Entwurf dem Landtag mit Bitte um Kenntnisnahme zugesand. Zustimmung zum Entwurf kommt von den Regierungsfraktionen CDU, B‘90/Die Grünen und FDP. Gleichzeitig wurden die zu beteiligten Verbände zur Stellungnahme aufgefordert. Über die geplanten Änderungen berichtet taz.de.

Parteien im Landtag:
Der 19. Landtag Schleswig-Holsteins besteht aus folgenden Fraktionen:

  • CDU (Regierung; 25)
  • SPD (21)
  • B90/Grüne (Regierung; 10)
  • FDP (Regierung; 9)
  • AfD (5)
  • SSW (Südschleswigscher Wählerverband; 3)

 

Initiative und Petitionen gegen das Gesetz:
noch nicht bekannt – Hinweise gern an mail+polizeigesetz@digitalcourage.de oder Twitter: @digitalcourage
Mailingliste bei Digitalcourage zur Unterstützung von Bündnisarbeit: PolG-Schleswig-Holstein

Weitere Informationen:
Die Neue Richtervereinigung (Landesverband Schleswig-Holstein) begrüßt in ihrer Stellungnahme (PDF, extern), dass im Gesetzentwurf der Begriff der „drohenden Gefahr“ nicht verwendet wird. Kritisiert wird die Verschiebung von der Abwehr konkreter Gefahren hin zu einem diffusen Vorbeugungssystem:

Dennoch ist auch im vorliegenden Entwurf der Trend zu erkennen, dass statt der Gefahrenabwehr immer mehr auf die Gewährung vermeintlich lückenloser Sicherheit bzw. auf ein «Vorbeugesystem» gesetzt wird. Der Umbau der Gefahrenabwehr zu einem Vorbeugungssystem ist allerdings rechtsstaatlich problematisch. Gesetzliche Regelungen werden dadurch verschärft und es droht eine Entgrenzung des polizeilichen Handelns. Eine gerichtliche Kontrolle wird dadurch zusehends erschwert. (S. 2)

Der Deutsche Anwaltsverein und der Landesverband Schleswig-Holstein kritisieren in ihrer Stellungnahme (PDF, extern), dass an mehreren Stellen im Gesetzentwurf: 

eine Eingriffschwelle definiert [wird], die gemeinhin als drohende (terroristische) Gefahr bezeichnet wird. Dabei verzichtet der Gesetzentwurf auf die Bezeichnung als drohende Gefahr und setzt die Voraussetzung teilweise (§ 185 a Abs. 1 und § 185 b Abs. 1 LvwGPORÄndG-E) denen der dringenden Gefahr gleich. (S. 6f.)

Dass die Polizei immer früher im Vorfeld einer möglichen Straftat aktiv werden darf, werfe verfassungsrechtliche Bedenken auf:  

Wenn man bedenkt, dass bereits der Begriff der Gefahr (auch wenn man diesen mit dem Attribut konkret belegt) zwangsläufig auf einer (bloßen) Prognose beruht, ob es zu einer Straftat oder Rechtsgutsverletzung (erst noch) kommen wird, wird deutlich, dass mit dem Kriterium der drohenden Gefahr noch ein weiterer Schritt ins Vorfeld des vielleicht eintretenden zukünftigen Ereignisses (Straftat) beschritten wird. Die drohende Gefahr bedeutet praktisch die Gefahr einer Gefahr, was eine doppelte subjektive Einschätzung erforderlich macht. Dass somit gewissermaßen ‚doppelt‘ gemutmaßt werden muss, erhöht nicht etwa die Aussagesicherheit, sondern schwächt diese noch. (ebd.: S. 7)

Sehr ausführlich setzt sich freiheitsfoo mit dem Gesetzentwurf (PDF, extern) auseinander. Freiheitsfoo kritisiert die Generalklauseln (§ 162 und § 163) und zitiert den Kriminologe Tobias Singelnstein:

Das größte Problem eines solchen Präventionsstrebens ist seine potenzielle Grenzenlosigkeit. Ursachen für Gefahren gibt es unendlich viele; und man kann ihnen immer noch früher und immer noch umfassender begegnen. (S. 3)

Kritisch betrachtet werden die neuen Befugnisse zur Identitätsfeststellung (§ 181 Abs. 1 Nr. 5). Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Identität einer Person festgestellt werden kann, wenn sie sich „in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs“ aufhält oder auf Autobahnen, Europastraßen oder anderen Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität unterwegs ist. Es wird nicht näher erläutert, wann eine Straße für die grenzüberschreitende Kriminalität von „erheblicher Bedeutung“ ist. Deshalb ermögliche der neue Absatz, dass die Polizei „überall und jederzeit“ (S. 6) Menschen kontrollieren könne.

Bedenken äußert freiheitsfoo auch bei der neuen Zuverlässigkeitsüberprüfung (§181a und §191). Problematisch sei, dass die Überprüfung der Zuverlässigkeit mithilfe von Polizeidatenbanken erfolgen soll. In Polizeidatenbanken werden auch Daten von Personen gespeichert, die aus verschiedenen Gründen mit der Polizei in Kontakt gekommen sind und die keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen habe.

Dadurch, dass die Polizei sowohl die dateneintragende als auch die datenüberprüfende Behörde ist, wird ein Zirkelschluss ermöglicht: Die Polizei trägt bei Leuten, die sie nicht mag, Daten ein und erklärt sie dann für unzuverlässig. Das hat mit Rechtsstaatsprinzipien und Gewaltenteilung nicht viel zu tun. (S. 8)

Der neue § 183b schafft laut freiheitsfoo eine Rechtsgrundlage, um körperliche Untersuchungen und Blutentnahmen auch gegen den Willen einer Person durchzuführen. Eine solche Untersuchung könne bei Gefahr für Leib und Leben angeordnet werden. Zwar sehe der Entwurf generell einen Richtervorbehalt vor, bei Gefahr im Verzug könne dieser jedoch entfallen. Nach freiheitsfoo schaffe der Gesetzestext so die Basis für sehr weitreichende körperliche Eingriffe:

So kann [die vorgeschlagene Formulierung] auch so ausgelegt werden, dass Polizeibeamt*innen bei Personen Blutuntersuchungen anordnen können, vor denen sie sich ekeln oder bei denen sie aufgrund vorhandener Stereotypen Krankheiten vermuten. [...] Höchst fragwürdig ist auch die Nennung von sogenannten 'Risikogruppen'. Dies ermöglicht eine subjektive Einschätzung durch die Polizeibeamt*innen und führt zur Diskriminierung von Menschen, die in eine 'Risikogruppen-Kategorie' gesteckt werden. Die Frage ist auch, wer damit gemeint seien könnte. Homosexuelle und Prostituierte als Risikogruppe für sexuell übertragbare Krankheiten? (S. 9)

Die Neuregelung des § 201 sieht vor, dass die Polizei 14 Tage lang Aufenthaltsverbote, -gebote und Meldeauflagen verhängen darf. Innerhalb dieser Frist gebe es keine Begrenzungen für mögliche Meldeauflagen. Es sei so möglich, dass sich eine Person mehrmals am Tag bei der Polizei melden muss.

Die Freiheit von Menschen auf diese Weise aus rein präventiven, auf unklaren polizeilichen Prognosen basierend einzuschränken, gehört nicht in eine freiheitliche Gesellschaft. Wer wirft wem denn sonst vor, Menschen ohne Gerichtsverfahren einzusperren? Mit einer Unschuldsvermutung (Rechtsstaat) hat all das nichts mehr zu tun. Die Mittel zeugen im Gegenteil von einem Kontroll- und Überwachungsdenken, dem Wunsch jeden Schritt zu kontrollieren. (S. 27)

Thüringen (aktuell keine Polizeigesetzverschärfung in Sicht)

Glückwunsch! Thüringen ist das einzige Bundesland ohne Absicht, die Polizeigesetzgebung zu verschärfen.

Für den Fall, dass sich das ändert, haben wir bei Digitalcourage schon präventiv eine Mailingliste zur Unterstützung von Bündnisarbeit eingerichtet: PolG-Thüringen

 

Bundesweite Vernetzung der Bündnisse

Die Protestbündnisse in den unterschiedlichen Bundesländern tauschen sich in regelmäßigen Telefonkonferenzen über ihre Arbeit aus. Am 30.09.2018 fand in Hannover ein Tagestreffen mit Vertreter.innen der Bündnisse statt. Hier das Protokoll Vernetzungstreffens.

http://corinna.genschel@linksfraktion.de

 

Ergänzungen zur Übersicht: gern an mail+polizeigesetz@digitalcourage.de oder Twitter: @digitalcourage
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