Corona: Datenschutz beim Restaurantbesuch

Wie sollten Restaurants, Friseursalons etc. coronabedingt Kundendaten sammeln, um das datenschutzwürdig zu gestalten? Das ist einfach.
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Bonbücher von Sigel und AveryZweckform

Restaurants haben ebenso wie Friseursalons etc. keine Erfahrung in der Datenverarbeitung und haben sich deshalb zumeist nicht mit den Datenschutzgesetzen befasst. Bis dato haben die Behörden leider noch keine klaren und einfach formulierten Leitfäden bereitgestellt – und so wurschtelt sich jedes Restaurant und jeder Friseursalon irgendwie durch. Es herrscht Ratlosigkeit und es passieren Fehler.

Kein Grund für Gereiztheit. Fehler können korrigiert werden. Information hilft. Wir haben recherchiert und die Ergebnisse hier kurz zusammengefasst.

Kurzzusammenfassung: Die Datenerhebung ist eventuell sinnvoll, um die Menschen die neben jemandem saßen, der positiv getestet wird, informieren zu können. Allerdings

  1. dürfen nur die notwendigen Daten gesammelt werden, um schnell Kontakt aufnehmen zu können (welche genau, ist in den Bundesländern unterschiedliche geregelt).
  2. dürfen die Angaben nicht anderen Gästen einsehbar sein; also dürfen nicht einfach nur Listen ausgelegt werden.
  3. dürfen die Daten keinesfalls zu anderen Zwecken verwendet werden, z. B. für Werbung.
  4. müssen sie nach Ablauf einer Frist von 4–6 Wochen (die Aufbewahrungszeit ist epidemiologisch begründet), sicher vernichtet, also geschreddert werden.
  5. ist das Kopieren oder Fotografieren von Personalausweisen nicht zulässig.
  6. hat kein Gastronom das Recht oder gar die Pflicht, Ausweise zu prüfen.

Wie sollten Restaurants, Friseursalons etc. coronabedingt Kundendaten sammeln, um das datenschutzwürdig zu gestalten? Das ist einfach.

Wir haben zwei Vorschläge:

  • Kaufen Sie (als Unternehmerin oder Unternehmer) sogenannte (Kellner-)Bonbücher mit Kohlepapier für Durchschläge. Die Seiten sind mehrfach quer perforiert, so dass einzelne Teile der Blätter (die Bons) herausgetrennt werden können. Auf einen einzelnen Bon können dann handschriftlich von der Kundin die notwendigen Daten geschrieben werden. Das Original behält die Kundin; nur der Durchschlag verbleibt im Heftchen – und wird vom Durchschreibepapier verdeckt, sodass nachfolgende Kunden nicht lesen können, wer noch mit ihnen im Restaurant ist. Abends werden die einzelnen Durchschlags-Seiten z. B. in Prospekthüllen im Aktenordner mit Datumsvermerk gut weggeschlossen aufbewahrt. Nach (je nach Bundesland) 3–4 Wochen werden die beim Unternehmen verbliebenen Durchschriften geschreddert – oder zum Tagesablauf rituell verbrannt (Asche anschließend zerstoßen!).
  • Es gibt diese Bonbücher auch ohne Durchschlag. Hier werden die benötigten Kontaktdaten ebenfalls auf die Bons geschrieben. Der Bon wird jeweils abgerissen und in einer undurchsichtigen Dose oder auf einem Zettelspießer aufbewahrt. Abends werden die einzelnen Durchschlags-Seiten z. B. in Prospekthüllen im Aktenordner mit Datumsvermerk gut verschlossen aufbewahrt. Nach (je nach Bundesland) 3–4 Wochen werden die beim Unternehmen verbliebenen Durchschriften geschreddert – oder zum Ende des Tages rituell verbrannt (Asche anschließend zerstoßen!).

Wichtig: Alle diese Maßnahmen müssen nach Ende der Corona-Krise sofort aufgehoben werden.

Update 13.8.2020: Mittlerweile wurde bekannt, dass die Polizeien mehrerer Bundesländer auf die gesammelten Daten von Restaurants zugegriffen haben und nutzen. Hier hat der Gesetzgeber versagt, die Daten unter besonderen Schutz zu stellen. Fazit: Leute geben nicht mehr ihre realen Daten an, weil sie befürchten müssen, gegebenfalls von polizeilichen Ermittlungen in Bagatellfällen belästigt zu werden. Hier muss die Gestzgebung nachbessern!  

Update 28.8.2020: Dass die elektronische Erfassung von Gästedaten keine so gute Idee ist, zeigt ein Hack des Chaos Computer Clubs. Die Haecksen und Hacker konnten 87.000 Datensätze einsehen. 

Internetquellen: