Neuer Perso nur mit Fingerabdrücken
Am 12. Juni 2025 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2025/1208 beschlossen. Das Europäische Parlament wurde zwar angehört, hatte in diesem besonderen Gesetzgebungsverfahren jedoch kein Mitentscheidungsrecht. Eine Formsache, die uns entgangen ist – und das hätte nicht passieren dürfen. Denn Verordnung (EU) 2025/1208 behandelte Fingerabdrücke im Personalausweis. Und mit denen haben wir eine Geschichte.
Wir hatten gegen die Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken im Personalausweis geklagt. Im März 2024 sprach der Europäische Gerichtshof sein Urteil und erklärte die zugrunde liegende EU-Verordnung für ungültig. Der Grund war allerdings nicht, dass der EuGH Fingerabdrücke im Personalausweis grundsätzlich verboten hätte. Die Verordnung war auf die falsche Rechtsgrundlage gestützt und deshalb im falschen Gesetzgebungsverfahren beschlossen worden.
Gleichzeitig ließ der EuGH die alte Regelung zunächst weitergelten. Damit sollte verhindert werden, dass bereits ausgestellte oder neu beantragte Ausweise plötzlich in eine rechtliche Grauzone geraten. Die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken sollte laut Urteil Ende 2026 auslaufen, es sei denn, die EU schafft vorher eine neue Rechtsgrundlage.
Darin lag unsere Hoffnung: Wenn es der EU nicht rechtzeitig gelingen würde, eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen, könnte die Fingerabdruckpflicht wieder entfallen. Viele Menschen hatten darauf gehofft und deshalb keinen neuen Personalausweis beantragt, teilweise auch dann, wenn ihr bisheriger Ausweis bereits abgelaufen war.
Diese Hoffnung hat sich erledigt
Leider handelte es sich eben nur um eine Formsache und die konnte vergleichsweise unkompliziert und geräuschlos bereinigt werden. Der Rat hat besser aufgepasst als wir. Wir haben bis vor kurzem noch gehofft, es komme keine neue Regelung, obwohl diese schon längst existierte. Wir bitten alle, die uns um Rat gefragt oder unsere Klage unterstützt haben um Pardon dafür, dass wir nicht auf Stand waren und jetzt leider erst sehr spät berichten – #peinlichpeinlich.
Die EU hat damit den vom Europäischen Gerichtshof beanstandeten Verfahrensfehler korrigiert und die Fingerabdruckpflicht auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Damit ist klar: Wer heute in Deutschland einen neuen Personalausweis beantragt, muss grundsätzlich Fingerabdrücke abgeben. Einen neuen Perso ohne Fingerabdrücke gibt es nach aktueller Rechtslage nicht mehr.
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Was jetzt konkret gilt
Die neue EU-Verordnung verlangt, dass Personalausweise ein „hochsicheres“ Speichermedium enthalten, auf dem Bild und Fingerabdrücke gespeichert werden. Ausnahmen gibt es nur in engen Fällen: Kinder unter sechs Jahren sind befreit. Außerdem sind Menschen befreit, bei denen die Abnahme von Fingerabdrücken physisch nicht möglich ist.
Wenn Fingerabdrücke nur vorübergehend nicht abgenommen werden können, etwa wegen einer Verletzung, sieht die EU-Verordnung ein Dokument mit einer Gültigkeit von höchstens zwölf Monaten vor. Das ist aber keine allgemeine Möglichkeit, dauerhaft einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke zu bekommen.
Auch der vorläufige Personalausweis ist kein politischer oder rechtlicher Ausweg aus der Fingerabdruckpflicht. Er enthält zwar keinen Chip und damit auch keine gespeicherten Fingerabdrücke. Er ist jedoch nur für dringende Fälle vorgesehen, höchstens drei Monate gültig und ersetzt keinen regulären Personalausweis.
Das bedeutet: Wer aktuell einen neuen Perso benötigt oder bisher abgewartet hat, sollte nicht länger darauf warten, dass die Fingerabdruckpflicht ausläuft. Denn die EU hat mit der neuen Verordnung die vom Europäischen Gerichtshof beanstandete Lücke geschlossen.
Eine erkennbare Perspektive auf einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke gibt es derzeit nicht. Unsere politische Kritik an der Fingerabdruckpflicht bleibt davon unberührt.
Wer darf auf die Fingerabdrücke zugreifen?
Die Fingerabdrücke werden nicht auf den sichtbaren Ausweis gedruckt, sondern im Chip des Personalausweises gespeichert. Nach der Begründung der EU sollen sie dazu dienen, die Echtheit des Dokuments und die Identität der Person zu überprüfen, die den Ausweis vorlegt.
Wir sehen dafür weiterhin keine ausreichende Notwendigkeit. Deutsche Personalausweise waren auch ohne Fingerabdrücke bereits sehr fälschungssicher.
Dauerhaft sollen die Fingerabdrücke nur auf dem Chip gespeichert werden. Bis dahin werden sie jedoch von der Ausweisbehörde erfasst, an den Dokumentenhersteller übermittelt und dort verarbeitet. Auf den Chip zugreifen darf nicht jede Stelle, die den Personalausweis sehen möchte. Private Stellen können die Fingerabdrücke nicht auslesen. Auch bei der Online-Ausweisfunktion werden die Fingerabdrücke nicht an Unternehmen, Behördenportale oder andere Dienste übermittelt. So die Theorie.
Polizeibehörden dürfen in bestimmten Situationen die biometrische Daten aus dem Ausweis auslesen, etwa im Rahmen einer Identitätsprüfung. Das bedeutet aber nicht, dass die Polizei jederzeit anlasslos eine zentrale Fingerabdruckdatenbank aus dem Personalausweis abfragen könnte. Eine solche zentrale EU-Datenbank schafft die Verordnung ausdrücklich nicht.
Warum wir die Fingerabdruckpflicht weiterhin ablehnen
Fingerabdrücke werden nun nicht erhoben, weil eine Person konkret verdächtig ist, sondern weil sie ein alltägliches Ausweisdokument beantragt.
Auch wenn die Speicherung auf dem Chip rechtlich und technisch begrenzt ist, normalisiert sie biometrische Erfassung durch den Staat. Aus einer außergewöhnlichen Maßnahme wird ein selbstverständlicher Bestandteil des Alltags.
Fingerabdrücke sind besonders sensible biometrische Daten. Ein kompromittiertes Passwort lässt sich austauschen. Fingerabdrücke begleiten einen Menschen dagegen ein Leben lang. Wer ihre Abgabe verpflichtend macht, greift tief in die informationelle Selbstbestimmung ein.
Ein Personalausweis ist kein Luxusgut. Nach dem Personalausweisgesetz müssen Deutsche ab 16 Jahren grundsätzlich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen, wenn sie der Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Der Staat verpflichtet Menschen also, ein Ausweisdokument zu besitzen, und macht dessen Ausstellung zugleich von der Abgabe sensibler Körpermerkmale abhängig.
Wir erinnern uns nur zu gut an die Entwicklung bei biometrischen Passfotos: Zunächst wurde durch begriffliche Unschärfe der Eindruck erzeugt, die Bilder würden nur auf dem Chip gespeichert. Später wurden die Regeln Schritt für Schritt ausgeweitet, bis zentrale Register und automatisierte Abrufe möglich waren. Unser Vertrauen in solche Zusicherungen geht deshalb gegen null.
Als Fingerabdrücke zunächst nur im Reisepass verpflichtend wurden, wurde in der damaligen Debatte ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Reisepass freiwillig sei und mit dem fingerabdruckfreien Personalausweis eine Alternative bestehe. Diese Alternative existiert heute nicht mehr.
Einen legalen und dauerhaft praktikablen Weg zu einem Personalausweis ohne Fingerabdrücke können wir derzeit nicht nennen. Wer einen neuen Personalausweis benötigt, muss grundsätzlich Fingerabdrücke abgeben. Konkrete durchführbare Ratschläge können wir leider nicht anbieten.
Klar ist: Sicherheitsversprechen werden immer wieder genutzt, um zusätzliche Datenerhebungen durchzusetzen. Der Rückblick auf die vergangenen Jahrzehnte zeigt: Einmal eingeführte Überwachungsmaßnahmen werden selten zurückgenommen. Ausnahmen werden zur Regel und was technisch möglich ist, wird politisch schnell zur Selbstverständlichkeit. Genau dagegen wehren wir uns.
Gerade in Deutschland sollten wir sensibel dafür sein, welche Informationen der Staat über Menschen sammelt. Denn auch wenn man dem heutigen Rechtsstaat vertraut, bleibt die Frage: Gilt dieses Vertrauen auch für alle zukünftigen Regierungen, gerade dann, wenn autoritäre Kräfte weiter an Einfluss gewinnen?
Ein Personalausweis sollte ein Identitätsdokument sein – und kein Anlass, Menschen zur Abgabe sensibler Körperdaten zu verpflichten. Wir halten Fingerabdrücke im Personalausweis weiterhin für falsch.