Arbeitnehmerdatenschutz
Aber auch staatliche Institutionen machen von den neuen technischen Möglichkeiten rege gebraucht. Eine wichtige Neuerung im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes ist mit Sicherheit die Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA), gegen die wir eine Verfassungsbeschwerde eingelegt haben.
Ein unübersichtliches Bundesdatenschutzgesetz erschwert die Möglichkeiten, sich über seine Rechte zu informieren und Verstöße zu erkennen, zusätzlich. Wir fordern deshalb eine Überarbeitung der bestehenden Gesetze, um so mehr Sicherheit für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bezüglich ihrer Rechte und Pflichten zu schaffen.
Um Missstände beheben zu können ist es jedoch in erster Linie notwendig, auf diese aufmerksam zu machen. Wird auf eine interne Beschwerde (bei dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens) nicht reagiert, kann man sich auch an die Datenschutzbeauftragten der Länder wenden oder den Betrieb für einen BigBrotherAward nominieren. Dies ist ein Datenschutz-Negativpreis, der jährlich an die größten Datenkraken vergeben wird. Aber auch die Gewerkschaften bieten gute Anlaufstellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt fühlen. Denn Datenschutz braucht Menschen, die dafür einstehen.
Appell: Keine Überwachung am Arbeitsplatz!
2013 wollte die Bundesregierung ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz ganze eilig durch den Bundestag bringen. Dieses Gesetz hätte die Rechte der Beschäftigten geschwächt und ihre persönlichsten Daten dem Zugriff von Unternehmen ausgeliefert. Zusammen mit campact und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) haben wir eine Kampagne dagegen gestartet. Ein 5-Minuten-Info erklärt, warum dieses Gesetz den Datenschutz verwässert hätte.
Im Appell heißt es:
Unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre gegenüber Regierungen und Konzernen lässt sich nur europaweit durchsetzen. Deswegen unterstützen wir die von der EU-Kommission vorgelegte Datenschutz-Verordnung. Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Wissen und ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen gespeichert, ausgewertet und weiterverkauft werden. Es muss einen Anspruch auf Löschung und Mitnahme der eigenen Daten – etwa aus sozialen Netzwerken – geben. Wir fordern Bundesregierung und Europaabgeordnete auf, keiner Verordnung zuzustimmen, die hinter das deutsche Datenschutzrecht zurückfällt. Nutzen Sie die Chance, ein hohes Schutzniveau in der ganzen EU zu schaffen!