Elektronische Fußfessel: Werden Standortdaten aus NRW mit Hessendata ausgewertet?

In NRW darf die Polizei Menschen mit elektronischen Fußfesseln überwachen. Die Standortdaten werden nach Hessen geschickt – in die Behörde, in der auch die Hessendata-Server stehen.
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Foto: Rishi Deep via unsplash, CC0

Die Standortdaten von Menschen, die in NRW mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden, landen in Hessen – in der gleich Behörde, in der die Server für „Hessendata“ stehen. Das zeigt ein Dokument im Innenausschuss in NRW. Für die Verwendung der Überwachungs-Software Hessendata haben wir dieses Jahr einen BigBrotherAward an den Hessischen Innenminister verliehen.

Wir haben eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Innenministerium in NRW gestellt und wollen wissen:

  • Aus welchen Gründen werden die Standortdaten elektronischer Fußfesseln in Hessen, nicht auf NRW-eigener IT-Infrastruktur gespeichert und verarbeitet?
  • Werden Standortdaten der Betroffenen von Maßnahmen nach §34c PolG NRW mit Hessendata erfasst oder verarbeitet?
  • Ist technisch und prozedural sichergestellt, dass die Standortdaten von Menschen in NRW nicht durch Hessendata erfasst oder verarbeitet werden?
  • Wie stellt die Landesregierung NRW sicher, dass keine Daten von NRW-Bürger.innen mit Hessendata erfasst oder verarbeitet werden?
  • Falls eine Erfassung oder Verarbeitung der Standortdaten von Betroffenen von Maßnahmen nach §34c PolG NRW durch Hessendata stattfindet, auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?

Die Software Hessendata dient dazu, in kürzester Zeit Daten aus mehreren Quellen zu verknüpfen, unter anderem aus Polizeidatenbanken und Social-Media-Konten. Die Server für Hessendata wurde von Mitarbeitern der CIA-nahen Firma Palantir in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung installiert. Seit Juni 2019 ist bekannt, dass NRW-Innenminister Reul auch für das Land Nordrhein-Westfalen eine vergleichbare Software anschaffen will.

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