Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsspeicherung: Verfassungsgericht fordert Stellungnahme

Die Bundesregierung soll bis März zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur verdachtslosen Sammlung aller Verbindungs- und Standortdaten (Vorratsdatenspeicherung) Stellung nehmen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
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Dieser Artikel wurde ursprünglich vom Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht.

Die Bundesregierung soll bis März zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur verdachtslosen Sammlung aller Verbindungs- und Standortdaten (Vorratsdatenspeicherung) Stellung nehmen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Es hat dazu fünf Verfassungsbeschwerden dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium des Innern, allen Landesregierungen, den Präsidenten des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts und den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern zugesandt.

Darunter befindet sich die überparteiliche Verfassungsbeschwerde, die Rechtsanwalt Meinhard Starostik für Vertreter von AK Vorrat, Digitalcourage und 23 betroffene prominente Verbände, Künstlerinnen, Journalisten, Anwältinnen und Ärzte eingereicht hat (Az. 1 BvR 2683/16):

Ebenfalls zugestellt wurden die Verfassungsbeschwerden der Kanzlei Härting im Auftrag von D64 (Az. 1 BvR 141/16), von Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff für FDP-Politiker (Az. 1 BvR 229/16), von Prof. Dr. Indra Spiecker geb. Döhmann für Grünen-Politiker (Az. 1 BvR 2023/16) und von Dr. Nikolaos Gazeas für Netzpolitik.org gegen den Straftatbestand der "Datenhehlerei" (Az. 1 BvR 2821/16).

Das Bundesverfassungsgericht hat am 06.11.2017 einen "Hinweis auf einige sich in den Verfahren vordringlich stellende Fragen" erteilt.

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