BDSG-Nachfolgegesetz: Bestehendes Datenschutzniveau beibehalten, mehr Schutz für Privatsphäre sichern
P r e s s e m i t t e i l u n g
Bielefeld, 1. August 2016
BDSG-Nachfolgegesetz: Bestehendes Datenschutzniveau beibehalten, mehr
Schutz für Privatsphäre sichern
Bielefeld, Bonn, 1. August 2016 – Die Grundrechteorganisationen
Digitalcourage und Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) fordern
dringend notwendige Verbesserungen des Schutzes von persönlichen Daten
bei der Fassung des Nachfolgegesetzes zum Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG).Die Forderungen betreffen unter anderem: Scoring und
Profilbildung, Berufsgeheimnisträger, Verbraucherschutz,
Beschäftigtendatenschutz, Gesundheitsdaten, Bestellpflicht für
Datenschutzbeauftragte und Folgenabschätzungen von Datenverarbeitung.
Die Forderungen von Digitalcourage und DVD für mehr Datenschutz finden
Sie hier:
- https://digitalcourage.de/blog/2016/neues-bundesdatenschutzgesetz-13-forderungen-fuer-mehr-datenschutz
- "Position zur Ausgestaltung der Europäischen
Datenschutzgrundverordnung", erschienen in den Datenschutznachrichten 2/2016
– auch online verfügbar (PDF):
https://www.datenschutzverein.de/wp-content/uploads/2016/07/DANA_2-2016_RoteLinienRevisited_Web.pdf
Klares Stopp für Profilbildung
Digitalcourage und DVD fordern vom deutschen Gesetzgeber ein klares
Stopp für mehr Profilbildung, Scoring und automatisierte
Einzelfallentscheidungen, als es EU-Recht vorsieht. Das bedeutet für das
neue BDSG-Nachfolgegesetz: Keine weiteren nationalen Ausnahmen von dem
Verbot von automatisierten Einzelfallentscheidungen sowie Erhalt des
bestehenden deutschen Datenschutzniveaus bei Auskunfteien und Scoring.
„Personalisierte Werbung, Preise, Kommunikation und Versicherungen
machen dringend progressive Datenschutzgesetze notwendig“, sagt
Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Wenn jetzt nicht für verlässlichen
Datenschutz gesorgt wird, wird in Zukunft das Grundrecht auf
Privatsphäre verloren gehen.“
Endlich verlässlicher Beschäftigtendatenschutz
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung enthält keine Regelungen zum
Beschäftigtendatenschutz, sondern überlässt dies den nationalen
Gesetzgebern. Diese Lücke muss mit einem neuem eigenständigen Gesetz,
welches seinen Namen verdient, geschlossen werden. Digitalcourage und
DVD fordern dringend einen starken und umfangreichen
Beschäftigtendatenschutz, was angesichts der technischen Entwicklung im
Arbeitsleben nur mit einem eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetz
möglich ist.
„Der Nachfolger des Bundesdatenschutzgesetzes wird über Jahrzehnte das
Niveau des Schutzes von persönlichen Daten in Deutschland bestimmen“,
sagt Werner Hülsmann von der DVD. „Deutschland muss beim Schutz von
Grundrechten Vorbild in der EU sein. Jede Möglichkeit für besseren
Datenschutz muss wahrgenommen werden.“
Hintergrund: Nachdem die Europäische Datenschutzgrundverordnung
verabschiedet wurde, müssen die Mitgliedsländer der Europäischen Union
ihre nationalen Datenschutzgesetze erneuern. In Deutschland ist das
Innenministerium für ein Nachfolgegesetz des Bundesdatenschutzgesetzes
verantwortlich. Der Entwurf wird ab August 2016 erwartet. Aufgrund der
bevorstehenden Bundestagswahl im Herbst 2017 ist die Zeit für die
Umsetzung sehr knapp. Noch 2016 könnte der Bundestag über das Gesetz
abstimmen.
Pressekontakte:
-
Digitalcourage e.V., Friedemann Ebelt
Tel: 0521 / 1639 1639
E-Mail: presse@digitalcourage.de
https://digitalcourage.de -
Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD),
Werner Hülsmann
E-Mail: huelsmann@datenschutzverein.de
https://www.datenschutzverein.de
Weitere Informationen:
- Datenschutznachrichten 2/2016 „Rote Linien zur EU-DSGVO – Was ist
daraus geworden?“ https://www.datenschutzverein.de/dana/ - Position der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der
Länder:
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DSBundLaender/91DSK_EntschliessungDSStaerken.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Digitalcourage:
Digitalcourage setzt sich seit 1987 für Datenschutz und Bürgerrechte ein
und richtet seit 2000 die jährliche Verleihung der BigBrotherAwards aus.
2008 erhielt Digitalcourage die Theodor-Heuss-Medaille für besonderen
Einsatz für die Bürgerrechte.
Deutsche Vereinigung für Datenschutz:
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) nimmt seit ihrer
Gründung 1977 als gemeinnütziger Verein die Interessen der
verdateten BürgerInnen wahr.