Versichertenkarten bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum verwendbar

Die alten Versichertenkarten bleiben bis zu ihrem aufgedruckten Gültigkeitsdatum verwendbar. Dies stellte die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)[19.12.2014: Tippfehler korrigiert ('B' gestrichen)] diese Woche in ihrer Mitgliederzeitschrift KVB-Forum noch einmal klar. Demnach behalten die alten Karten nicht nur im neuen Jahr weiterhin ihre Gültigkeit, sondern können bis zum Ende des aufgedruckten Gültigkeitsdatums weiter wie gewohnt verwendet werden – auch über das Jahr 2014 hinaus.

Die KVBB beruft sich hierbei auf den Bundesmantelvertrag der Ärzte, in dem nach §19 Abs. 2 geregelt ist, dass „solange die elektronische Gesundheitskarte noch nicht an den Versicherten ausgegeben worden ist, [...] der Versicherte verpflichtet [ist], zum Nachweis der Anspruchsberechtigung die Krankenversichertenkarte gem. § 291 Abs. 2 SGB V vorzulegen.“

Diese Einschätzung wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geteilt, die in einem Update zum Thema „Datenkommunikation in der Arztpraxis“ darauf hinweist, dass „die KVK [...] sowohl nach dem 1. Januar 2014 als auch nach dem 1. Oktober 2014 bis zum Ablauf der jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdauer weiter durch das Praxisverwaltungssystem verwertbar sein [muss].“

Nachdem der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Anfang Oktober mit einer Pressemitteilung zur beschränkten Gültigkeit der alten Versichertenkarten für Unruhe unter den Versicherten gesorgt hatte, stellt sich dies nun immer deutlicher als schlicht ein weiterer Versuch heraus, möglichst viele Versicherte gegen ihren erklärten Willen zur eGK drängen zu wollen.

„Die Pressemitteilung des GKV passt zur Kommunikationspolitik der Krankenkassen, die in den letzten Monaten oftmals durch Drohgebärden und teils auch Falschinformation geprägt war“, sagt Nils Büschke von Digitalcourage.

Der Versicherungsschutz bleibt von dieser Diskussion übrigens vollkommen unberührt, dieser bleibt in jedem Fall weiter bestehen – egal ob mit alter Karte, neuer Karte oder ganz ohne Karte. Notfalls können die Versicherten immer noch auf eines der Ersatzverfahren zurückgreifen – sei es das Papier-Ersatzverfahren oder das Privatrechnungsverfahren.

Informationen zu den Ersatzverfahren und vielen weiteren Fragen rund um die elektronische Gesundheitskarte finden Sie in unseren Fragen und Antworten zur eGK.