Europäische Datenschutzverordnung – Kein Plan B

Die Datenschutzreform der Europäischen Union stockt. Aber ist sie schon so sehr gescheitert, dass wir einen Plan B brauchen?

Die Datenschutzreform der Europäischen Union stockt. Aber ist sie schon so sehr gescheitert, dass wir einen Plan B brauchen? Diese Frage diskutierten gestern Abend auf Einladung des ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar der Europaparlamentarier Jan Philipp Albrecht (Grüne), Hans-Heinrich von Knobloch aus dem Innenministerium, Prof. Gerrit Hornung von der Universität Passau und Judith Rauhofer von der Universität Edinburgh.

Für Jan Philipp Albrecht, Berichterstatter im Europaparlament, ist die Reform alles andere als gescheitert, wenn bloß die Bundesregierung sich endlich im EU-Ministerrat bewegen würde. Bezeichnend sei, dass in Deutschland, dem Datenschutzvorreiter in der EU, sich die Debatte immer weiter im Kreis drehe. Die Kommission und das Europaparlament haben sich ihre Meinung gebildet. Die Bundesregierung macht dagegen immer wieder alte Fässer auf. Der so genannte Verbotsvorbehalt etwa, demzufolge Daten nicht gespeichert und verarbeitet werden dürfen, es sei denn, man willigt in die Speicherung oder Verarbeitung ein oder es gibt eine gesetzliche Grundlage, etwa das Meldegesetz. Dieses Prinzip des Verbotsvorbehalts ist ein Grundpfeiler des Datenschutzes. Und genau so ist es auch im Vertrag von Lissabon verankert, wie Jan Philipp Albrecht bekräftigt.

Hans-Heinrich von Knobloch, Leiter der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht im Innenministerium, mahnte aber an, dass genau über dieses Verbotsprinzip noch einmal grundsätzlich nachgedacht werden müsse – und traf damit auf viel Unverständnis angesichts des Zeitplans über die Datenschutzreform. Denn immerhin haben sich die Kommission und das Europaparlament schon auf Kompromisse geeinigt. Lediglich der Ministerrat, in dem Deutschland immer wieder mit unverständlichen Zweifeln wie diesem bremst, fehlt noch, um den Gesetzgebungsprozess auf die nächste Stufe zu hieven.

Die Debatte ist für die Bundesregierung aber noch in anderer Form viel grundsätzlicher: Mit Rücksicht auf Großbritannien, ließ von Knobloch durchscheinen, sei auch über die Form einer für alle Bürgerinnen und Bürger in Europa gültigen Verordnung noch einmal neu nachzudenken. Und stieß damit ebenfalls auf Ablehnung, vor allem von Judith Rauhofer, die an der Universität Edinburgh lehrt und einen Einblick aus britischer Praxis in Sachen Datenschutz gab – und deshalb eine Verordnung, die den gleichen Schutz für alle Bürgerinnen und Bürger in der EU gewährt, sehr begrüßte.

Zum Schluss wurde Jan Philipp Albrecht bei der fast schon ignoranten Haltung seitens des Innenministeriums energisch: Das Europaparlament habe in erster Lesung einen guten Kompromiss gebilligt, zu dem es auch stehen werde. Seit zwei Jahren bewege sich die Debatte in Deutschland aber kein Stück. Nun sei er es leid, ständig von vorne über das Verbotsprinzip zu diskutieren. „Das Verbotsprinzip ist fest im Vertrag von Lissabon verankert und den werden Sie einfach nicht ändern.“ – Zeit also, auch für Deutschland endlich im Ministerrat inhaltlich nach vorne zu blicken.

(Bild: Xavier Haepe, cc-by-nc)