Google muss für Verstöße zahlen – ein wenig

Bei den BigBrotherAwards im vergangenen Jahr hatten wir Google noch besonders „geehrt“, jetzt werden die Verstöße, die wir damals unter anderem angeprangert haben, fast ein wenig teuer.

Europäische Datenschutzbehörden, darunter die französische, die spanische und die niederländische Datenschutzbehörde, haben sich in einer konzertierten Aktion Googles Datenschutzbestimmungen vorgenommen, wie wir schon im April 2013 berichteten. Mit dabei ist auch die für Deutschland zuständige Hamburger Datenschutzbehörde, wo Google Deutschland seinen Sitz hat. Hintergrund ist, dass Google im März 2012 die Datenschutzbestimmungen für seine über 60 verschiedenen Dienste zusammengelegt hat und so dienstübergreifend Daten speichert und verarbeitet. Die Datenschutzbehörden bemängeln, dass unklar bleibt, was Google wie lange speichert.

Strafen wirken kaum

Um zu untersuchen, ob die Zusammenlegung und die Art der Speicherung überhaupt rechtens sind, hatten sechs beteiligte Länder eine Task Force unter französischer Federführung gegründet und jeweils in ihren eigenen Ländern Gesetzesverstöße seitens Google überprüft. Die französische Datenschutzbehörde CNIL kam nun zu dem Ergebnis, dass Google gegen französisches Recht verstößt – und verdonnerte Google zur Zahlung von 150.000 Euro. Legt man Googles Gewinn von fast 8 Milliarden Euro im Jahr 2012 zu Grunde, braucht Google ungefähr zehn Minuten, um diese Strafe wieder einzufahren.

Spanien hatte Google schon im Dezember 2013 zu einer Strafzahlung von 900.000 Euro verpflichtet, unter anderem wegen unklarer Informationen über das Datensammeln bei seinem Maildienst G-Mail und ungerechtfertigter und zu langer Speicherung der Daten seiner Nutzer. Dafür braucht Google immerhin schon 61 Minuten, um diese Strafe auszugleichen. Das Ungeheure daran? Nun, die Strafe aus Frankreich ist – laut Auskunft der CNIL – die höchste jemals verhängte Strafe in Sachen Datenschutz.

In Hamburg hat man sich für einen anderen Weg entschieden und wird dort wohl gar kein Bußgeld verhängen, sondern hat ein Anordnungsverfahren auf den Weg gebracht, um über die Verwaltungsgerichtsbarkeit Google zu Nachbesserungen zu zwingen. An deren Ende könnte eine Anordnung stehen, „die darauf gerichtet ist, Google zur entsprechenden Umstellung der Verarbeitungspraxis zu verpflichten.“

Die zahnlosen Strafen sind ein Grund mehr, die EU-Datenschutzverordnung endlich auf den richtigen Weg zu bringen und zu verabschieden. Dort wären Strafen von 5 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen dieser Art vorgesehen. Das wären für Google im Jahr 2012 immerhin rund 390 Millionen Euro gewesen. Um das auszugleichen braucht Google dann schon erheblich länger.