Geplantes Bundesdatenschutzgesetz: Datenschutz im freien Fall

Das Innenministerium versucht mit dem Entwurf für ein „Allgemeines Bundesdatenschutzgesetz“ (ABDSG) den Schutz für Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte unter EU-Niveau abzusenken: Weniger Kontrolle von Geheimdiensten, mehr kommerzielle Datenauswertung und weniger Rechte für Bürgerinnen und Bürger. Jetzt muss gehandelt werden.

Das Innenministerium will mit dem Entwurf für ein „Allgemeines Bundesdatenschutzgesetz“ (ABDSG (PDF)) den Schutz für Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte unter EU-Niveau absenken: Weniger Kontrolle von Geheimdiensten, mehr kommerzielle Datenauswertung und weniger Rechte für Bürgerinnen und Bürger. Jetzt muss gehandelt werden:

Gegen Abbau von Privatsphäre durch das neue Bundesdatenschutzgesetz: Digitalcourage und die Deutsche Vereinigung für Datenschutz haben 13 Forderungen aufgestellt – für mehr Schutz von persönlichen Daten.

Noch weniger Kontrolle von Geheimdiensten

Wir setzen uns für Ihre Privatsphäre und Grundrechte ein. Werden Sie Fördermitglied bei Digitalcourage.
Dem Entwurf nach soll der oder die Bundesdatenschutzbeauftragte zukünftig nicht mehr das Parlament unterrichten, wenn Ermittlungen ergeben, dass Geheimdienste illegal überwachen. Drei Jahre nach dem Snowden-Schock ist genau das Gegenteil notwendig. Die NSA-Affäre, die illegale Überwachung des Bundesnachrichtendiensts und die Verstrickungen des Verfassungsschutzes in die NSU-Morde (Video ansehen) sind unvereinbar mit Demokratie und Rechtsstaat.

Insbesondere die Geheimdienste sollen mehr Daten erheben können, und sie sollen diese Daten gegebenfalls auch für andere Zwecke verwenden können, als sie erhoben wurden. Das ist eine Ausweitung der (…) Überwachungsmöglichkeiten. Was ich für einen Skandal halte, das ist, dass der oder die Bundesdatenschutzbeauftragte in Zukunft in ihren Kontrollrechten eingeschränkt werden soll. (Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, im Deutschlandfunk, Sendung vom 08.09.2016 – Audio anhören (ab ca. Minute 6))

Hintergrund: Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat die Untersuchungen zu den Überwachungsmaßnahmen des BND durch ihren Amtsvorgänger Peter Schaar weitergeführt. Im September 2016 gelangte ihr Bericht an die Öffentlichkeit. Darin belegt sie 18 schwerwiegende Rechtsverstöße durch den deutschen Auslandsgeheimdienst BND. In Zukunft soll der Bundestag darüber nicht mehr informiert werden:

Das ist ja geschehen, dass die Bundesbeauftragte [für Datenschutz] den Bundesnachrichtendienst prüft und da feststellt: Dieser Dienst hat in vielfacher Hinsicht Gesetze gebrochen. Bisher kann sie jetzt einen Bericht schreiben an den Bundestag. (…) Dieses wäre ihr in Zukunft untersagt. Der Bundestag würde von diesen Rechtsbrüchen einfach nichts mehr erfahren. (Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, im Deutschlandfunk, Sendung vom 08.09.2016 – Audio anhören (ab ca. Minute 6))

Deutschland in der EU: Rechte-Dumping statt Innovation

Spielräume in den Regeln der EU sollen höheres Datenschutz-Niveau möglich machen. Das Innenministerium will sie aber nutzen, um den Datenschutz einzuschränken:

Da soll der Datenschutz, wo es irgendwie möglich ist, abgebaut beziehungsweise aufgeweicht werden. (…) Jetzt werden die Ausnahmen [der EU-Datenschutzgrundverordnung] genutzt, um das Datenschutz-Niveau abzusenken und zwar unter das Niveau, das für Europa vorgesehen ist. (Peter Schaar im Deutschlandfunk, Sendung vom 08.09.2016 – Audio anhören (ab ca. Minute 6))

Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Ex-Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich haben 2015 einen BigBrotherAward für die systematische und grundlegende Sabotage der geplanten Europäischen Datenschutzgrundverordnung erhalten. Verliehen wurde der Datenschutz-Negativpreis von Max Schrems. Das Video kann online angesehen werden.

Stellschrauben gegen den Datenschutz angezogen

Nachdem die EU neue Datenschutz-Regelungen aufgestellt hat, müssen alle Mitgliedsländer ihre Datenschutzgesetze an die neuen Regeln bis Mai 2018 anpassen. Die EU hat dafür Spielräume geschaffen, die die Länder nutzen können, um das Schutzniveau für Privatsphäre und Grundrechte anzuheben oder abzusenken.

Die Betroffenenrechte sollen ausgehöhlt werden; überall, wo es irgendwie möglich ist, nach dem europäischen Recht und teilweise sogar im Rahmen, wo es nicht möglich ist, soll Ihnen beschränkt werden, dass Sie Auskunft erhalten, dass Sie informiert werden und wenn Daten verarbeitet werden. (Peter Schaar im Deutschlandfunk, Sendung vom 08.09.2016 – Audio anhören (ab ca. Minute 6))

Digitalcourage und Deutsche Vereinigung für Datenschutz fordern:

  • Das bestehende deutsche Datenschutzniveau darf nicht abgeschwächt werden.
  • Stärkung der Befugnisse der Aufsichtsbehörden (Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragte)
  • Verarbeitung von genetischen, biometrischen oder Gesundheitsdaten auf das unbedingt Notwendige beschränken
  • Erhalt des bestehenden deutschen Datenschutzniveaus bei Auskunfteien und Scoring
  • Keine Ausnahmen und Einschränkungen von Betroffenenrechten über das bisher in Deutschland bestehende Maß hinaus.
  • Hinweispflichten auf Betroffenenrechte erweitern
  • starken und umfangreichen Beschäftigtendatenschutz
  • Regulierungsmöglichkeiten in Artikel 6 DSGV im Sinne einer Stärkung des Datenschutzes, also restriktiv, wahrzunehmen
  • gesetzliche Ausgestaltung von Folgenabschätzungen und Vorabkonsultationen

Alle Forderungen nachlesen

Weiterführende Links