Info-Blatt: #PersoOhneFinger beantragen

Unser Info-Blatt hilft bei der Beantragung von Personalausweisen ohne Fingerabdrücke. Gern ausgedruckt zum Bürgeramt mitnehmen. Bis spätestens 30. Juli 2021 #PersoOhneFinger!

Ab 2. August 2021 gilt der Zwang zur Speicherung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen. Bis dahin ist Zeit, Personalausweise ohne Fingerabdrücke zu beantragen – unser Info-Blatt (PDF) hilft dabei. Einfach ausdrucken und zum Termin auf das Bürgeramt mitnehmen. Wichtig: Der Termin auf dem Bürgeramt muss spätestens am 30. Juli 2021 (besser aber schon mindestens 14 Tage früher) sein – rechtzeitig um einen Termin kümmern! #PersoOhneFinger beantragen und weitersagen!

Info-Blatt als PDF zum Ausdrucken

Info-Blatt als Argumentationshilfe zum Ausdrucken als PDF (Hinweis: wir haben das Info-Blatt am 11.3.2021 überarbeitet.)

Wozu ist das Info-Blatt gut?

Immer wieder bekommen wir Berichte von Menschen, die uns sagen, dass einzelne Bürgerämter, beziehungsweise deren Mitarbeitende, bereits jetzt auf die Speicherung von Fingerabdrücken bestehen (siehe beispielsweise auf Twitter hier und hier). Wir wollen klarstellen: Bis Freitag, 30. Juli 2021 ist die Speicherung von Fingerabdrücken freiwillig! Der Fingerabdruck-Speicherzwang beginnt erst am Montag, 2. August 2021. Allerdings wurde uns berichtet, dass bei einzelnen Ämtern Dienstanweisungen kursieren, die Anweisungen geben, schon bis zu vier Wochen vor dem Termin keine Ausweise ohne Fingerabdrücke mehr ausgeben zu wollen.

Einige Bürgerämter verfahren bei der Antragstellung so, als wäre das Einscannen der Fingerabdrücke ein selbstverständlicher Teil der Antragstellung. Andere behaupten, dass die Speicherpflicht bereits besteht oder, dass Personalausweise ohne Fingerabdrücke ihre Gültigkeit verlieren. Das ist falsch.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben bis 30. Juli 2021 das Recht, einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke zu bekommen, der 10 Jahre gültig ist.

Drei Schritte zum #PersoOhneFinger

  1. Bis zum 30. Juli 2021 (besser sofort, als bis zu diesem Zeitpunkt zu warten) zum Bürgeramt gehen. (Wichtig: rechtzeitig einen Termin holen!)
  2. Ein biometrisches Passfoto mitnehmen (und ggf. auch unser Infoblatt als PDF, den alten Personalausweis, Reisepass oder die Geburtsurkunde.)
  3. Im Bürgeramt deutlich äußern: „Ich möchte einen neuen Ausweis ohne Fingerabdrücke“.

Diese Mini-Anleitung im Fediverse/ auf Mastodon oder auf Twitter teilen. Mehr Infos gibt es in unseren anderen Blogartikeln zu #PersoOhneFinger und auch auf personalausweisportal.de.

Hinweis: Die Ausstellung eines neuen Personalausweises ist möglich, wenn:

  • Bürgerinnen und Bürger auf die Ausstellung eines Personalausweises ohne Fingerabdrücke bestehen oder
  • das Bild auf dem alten Personalausweis nicht mehr aktuell ist oder
  • der alte Personalausweis abgelaufen ist oder bald abläuft oder
  • der alte Personalausweis beschädigt oder zerstört ist oder
  • der alte Personalausweis verloren gegangen ist (hier wäre zusätzliche eine Verlustmeldung nötig).

In § 6, Absatz 2 des Personalausweisgesetzes steht: "Vor Ablauf der Gültigkeit eines Personalausweises kann ein neuer Personalausweis beantragt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung dargelegt wird." Das berechtigte Interesse ist, dass man einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke bekommen möchte. Diesen Anspruch müssen Sie vor Ort durchsetzen (fragen Sie nach dem Vorgesetzten, falls Ihnen in der Behörde eine Neuausstellung verweigert werden sollte).

Warum ist es sinnvoll, einen #PersoOhneFinger zu beantragen?

Aus unserer Sicht gibt es keinen legitimen Grund für einen anlasslosen und generellen Zwang zur Speicherung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen. Fingerabdrücke sind hoch sensible biometrische Körpermerkmale, die ein Leben lang nicht verändert werden können. Darum müssen wir langfristig denken: Speichermedien, die heute sicher sind, können in 10 oder 20 Jahren unsicher sein. Bereits jetzt werden Fingerabdrücke als Passwörter für Smartphones, Fahrzeuge oder Büros verwendet – und sie sind Beweismittel vor Gericht. Die Gefahren des Verlusts über die Kontrolle unserer biometrischen Daten kann minimiert werden, wenn nur Daten erhoben, gespeichert und genutzt werden, die im Einzellfall notwendig sind. Ein pauschaler und anlassloser Zwang zur Digitalisierung von Fingerabdrücken ist nutzlos und gefährlich.

Juristische Arbeit unterstützen

Digitalcourage prüft derzeit juristische Optionen gegen die Rechtsgrundlagen der Fingerabdruck-Speicherpflicht in Personalausweisen. Die Grundrechte- und Datenschutzorganisation bittet um Spenden und Unterstützung:
https://aktion.digitalcourage.de/perso-ohne-finger

„Mit dem Zwang zur Speicherung von Fingerabdrücken werden rechtstreue Bürgerinnen und Bürger beinahe so behandelt wie Verdächtige“, erklärt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Es gibt keinen legitimen und zwingenden Grund, pauschal die ganze Bevölkerung zur Abgabe von zwei Fingerabdrücken zu zwingen. Das sollten sich Bürgerinnen und Bürger nicht gefallen lassen.“

Berichte zur Antragstellung auf Bürgerämtern

Als Reaktion auf #PersoOhneFinger schreiben uns Menschen, dass Bürgerämter seit Jahren auf die Abgabe von Fingerabdrücken bestehen, obwohl das noch bis 30. Juli 2021 freiwillig ist! Wir raten:

  1. schriftlich beim Bürgeramt beschweren
  2. schriftlich beim Bürgerservice des Bundesinnenministeriums beschweren: eID_buergerservice@bmi.bund.de
  3. einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke (kurz: #PersoOhneFinger) beantragen. (Für mehr Informationen dazu, einfach diesen Artikel lesen.)
  4. diesen Artikel via E-Mail, E-Mailinglisten oder in sozialen Medien verbreiten, Tweet / Tröt teilen → Uns interessieren die Reaktionen und Antworten von Behörden. Gern E-Mail an: mail+persoohnefinger@digitalcourage.de oder #PersoOhneFinger im Fediverse oder auf Twitter.

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