Klage gegen die eGK
Der Berliner Kläger war in Besitz einer Krankenkassenkarte, die bis zum 20. September 2013 gültig war. Nach Ablauf der Gültigkeit verlangte er von seiner Krankenkasse die Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung seines Versichertenstatus zur Vorlage bei Arztbesuchen, um am so genannten Papier-Ersatzverfahren teilzunehmen. Die Krankenkasse verweigerte ihm kontinuierlich die Ausstellung der Papiere und wollte ihm stattdessen die elektronische Gesundheitskarte ausstellen. Die Behauptung der Krankenkasse,
"dass ab 01.01.2014 nur noch die elektronische Gesundheitskarte Versicherungsschutz gewähre und lediglich im Einzelfall nach einer ärztlichen Behandlung ein Ersatzpapier ausgestellt würde"
sehen wir als interessengeleitete Interpretation der Krankenkasse. Unserer Meinung nach schätzt das Sozialgericht in Berlin die Lage falsch ein. Denn bis zum 31. Dezember 2013 ist kein Bürger verpflichtet, eine elektronische Gesundheitskarte zu verwenden, auch wenn die Gültigkeit der alten Krankenkassenkarte abgelaufen ist. Bis Ende Oktober 2014 soll es zu einer Übergangsregelung kommen, welche es den Patienten ermöglicht, mit einer schriftlichen Bescheinigung den Versichertenstatus beim behandelnden Arzt nachzuweisen. Wir kritisieren deshalb das Urteil des Sozialgerichts und hoffen, dass das letzte Wort hier noch nicht gesprochen ist. Außerdem fordern wir die bundesweite Aufklärung der Öffentlichkeit über die Fehlinformation.
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