FAQ zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu dieser Verfassungsbeschwerde.

Frage: Entstehen mir irgendwelche Kosten für die Verfassungsbeschwerde?

Antwort: Nein. Aber wir freuen uns über Spenden. Denn wir haben Anwaltskosten, Grafik- und Druckkosten, Reisekosten, Personalkosten etc.
Online spenden: https://www.digitalcourage.de/spende
Digitalcourage ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.

Frage: Wie haltet Ihr es mit dem Datenschutz. Warum muss ich soviele Daten bei Euch eintragen?

Antwort:

  • Ihr Name, Ihre Adresse und das Datum der Mitzeichnung werden von Digitalcourage.ggf. an das Bundesverfassungsgericht / Verwaltungsgericht oder EuGH als Liste auf Papier übergeben.
  • Die E-Mail-Adresse brauchen wir für die Verifizierung Ihres Eintrags.
  • Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht und auch nicht weitergegeben.
  • Eine langfristige Speicherung Ihrer Adresse erfolgt nur dann, wenn Sie aktiv unsere Infos zu dieser und weiteren Aktionen bestellen.
  • Falls Sie spenden, übermitteln wir für den Bankeinzug Ihre Kontoverbindung und den Betrag an unsere Bank. Die Übertragung Ihrer Angaben erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Zur Versendung von Spendenquittungen gehen Ihre Daten an unseren Postdienstleister.
  • Ihre Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben.

Frage: Wie vermeidet Ihr, dass Leute einfach irgendwelche Adressen bei Euch eintragen?

Antwort: Sie sind erst dann Unterstützer.in der Verfassungsbeschwerde, wenn die Teilnahme von Ihnen zweimal bestätigt wird (Double-Opt-In-Verfahren):

  1. Sie tragen sich in das Unterstützungs-Formular ein und erhalten dann eine E-Mail, die Sie
  2. persönlich bestätigen müssen durch Klick auf den mitgeschickten Link.
  • Erst dann gilt Ihre Unterstützung der Verfassungsbeschwerde als unterzeichnet.
  • Für die Aufnahme in unseren Info-Verteiler zur Kampagne und zu Datenschutz und Bürgerrechten müssen Sie sich selbst aktiv eintragen. (Opt-In) So wird unerwünschte Informationszusendung (Spam) wirkungsvoll verhindert.

Frage: Warum können nicht mehrere Leute von dem selben Rechner unterzeichnen?

Antwort: Derzeit gibt es leider noch Probleme mit einem Cookie, dass uns frecherweise daran hindern will, von einem Rechner mehrfach zu unterzeichnen. Um dies zu umgehen, reicht es, die Seite im „privaten Modus“ zu öffnen, oder ihr in den Browsereinstellungen das Anlegen von Cookies zu verbieten. Wenn es nur einmalig ist, kann man bei den angelegten Cookies auch nach aktion.digitalcourage.de suchen und die entsprechenden Cookies einmalig löschen.

Frage: Kann ich auch als Mitkläger.in bei der Verfassungsbeschwerde mitmachen?

Antwort: Leider nein. Den Aufwand einer Massenverfassungsbeschwerde können wir derzeit nicht stemmen. Daher ist es dieses Mal nur möglich, der Beschwerde durch die Mitzeichnung Gewicht zu verleihen.

Frage: Wer steckt eigentlich hinter der Verfassungsbeschwerde?

Antwort: Unser Anwalt Meinhard Starostik, der bereits 2010 erfolgreich für uns in Karlsruhe war, hatte auch diese Verfassungsbeschwerde ausgearbeitet. Nachdem Meinhard Starostik inzwischen leider verstorben ist, haben wir die juristische Vertretung in die Hände von Prof. Frank Braun und Prof. Jan Roggenkamp gegeben, die auch unserer Verfassungsbeschwerde gegen die Staatstrojaner geschrieben haben. Beschwerdeführer.innen sind einige wenige Menschen, die von der Vorratsdatenspeicherung betroffen sind und typische Gefahren der Vorratsdatenspeicherung für ihren Beruf angeben können: z.B. Anwältinnen, Hochschullehrer, Pfarrerinnen, Steuerberater, Abgeordnete. Mehr über uns können Sie natürlich auf unserer Seite erfahren.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Teilnehmer.innen und bestätigten Teilnehmer.innen?

Antwort: Um zu verhindern, dass Leute ohne ihr Wissen eingetragen werden, verwenden wir ein Double-Opt-In: Erst wenn Sie die Bestätigungsmail beantwortet haben, gilt Ihre Unterstützung der Verfassungsbeschwerde als unterzeichnet.

Frage: Ich habe noch keine Bestätigungsmail bekommen? Warum?

Antwort: Die wahrscheinlichste Möglichkeit ist, dass Sie sich bei Ihrer E-Mail-Adresse vertippt haben und deshalb unsere Bestätigungsmail nicht zugestellt werden kann. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Ihr Postfach voll ist. Dann nimmt Ihr Mailprovider unsere Nachricht nicht mehr an. Ein Blick in den Spamordner kann auch lohnend sein.
Falls Sie innnerhalb 48 Stunden keine Bestätigungsmail erhalten haben, senden Sie uns entweder eine Mail mit Name und Adresse, damit wir das überprüfen und ggfs. korrigieren können. Oder Sie tragen sich neu ein und achten darauf, dass Ihre Mailadresse korrekt geschrieben ist.

Frage: Wir wollen einen Infostand machen und dort über die Vorratsdatenspeicherung informieren. Können wir das Formular auch ausdrucken und anderen Leuten geben, die das von Hand ausfüllen und unterschreiben?

Antwort: Den Aufwand, tausende und abertausende Adressen von handgeschriebenen Zetteln zu entziffern und abzutippen wollen wir uns diesmal nicht antun.
Was möglich ist: Laptop mit UMTS mit zum Infostand nehmen. Dann kann dort direkt online unterschrieben werden. Cooler Service!
Wie oben schon erwähnt, gibt es derzeit leider noch Probleme mit einem Cookie, dass uns frecherweise daran hindern will, von einem Rechner mehrfach zu unterzeichnen. Um dies zu umgehen, reicht es, die Seite im „privaten Modus“ zu öffnen, oder ihr in den Browsereinstellungen das Anlegen von Cookies zu verbieten. Wir arbeiten dran, das zu beheben.

Frage: Ist der Text der Verfassungsbeschwerde schon einsehbar?

Antwort: Noch nicht. Die Beschwerdeschrift wird von unserem Anwalt Meinhard Starostik gerade formuliert. Es wurde der Volltext des Gesetzes zur „neuen Vorratsdatenspeicherung“ abgewartet, um die passende Strategie für das Verfahren auszuarbeiten. Wir informieren Sie, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, sobald der Text der Verfassungsbeschwerde veröffentlicht ist.

Frage: Ich bin noch nicht volljährig. Kann ich trotzdem mitzeichnen?

Antwort: Ja, denn auch Kinder und Jugendliche kommunizieren per Telefon und Internet und sind so von der Vorratsdatenspeicherung betroffen.

Frage: Ich wohne nicht in Deutschland. Kann ich trotzdem mitzeichnen?

Antwort: Ja. Unterstützen (mitzeichnen und spenden) können prinzipiell alle. Dabei ist weder der Wohnort, noch die Staatsbürgerschaft relevant.

Frage: Musstet ihr unbedingt so aufdringlich um Spenden bitten?

Antwort: Ja, wir können uns die hohen Kosten einer Verfassungsbeschwerde, und der Kampagne dazu, nur durch Spenden leisten. Deshalb brauchen wir auch Ihre finanzielle Unterstützung. Unsere Software gab eine dezentere Anfrage leider nicht her.

Frage: Wie haltet ihr selbst es mit dem Datenschutz? Was passiert mit meinen Daten, wenn ich mitzeichne?

Antwort: Darüber haben wir uns natürlich genaue Gedanken gemacht. Hier steht unsere Datenschutzerklärung.Weitere Infos gibt es nur per Opt-in. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter bestellen.