Staatstrojaner & Polizeigesetz NRW

Bundesverfassungsgericht entscheidet über zwei Verfassungsbeschwerden von Digitalcourage

Am Donnerstag, 7. August 2025, verkündet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen zu zwei Verfassungsbeschwerden, die von Digitalcourage eingereicht und von zahlreichen Menschen unterstützt wurden. In beiden Verfahren geht es um den Einsatz von Staatstrojanern.

Bundesverfassungsgericht entscheidet über zwei Verfassungsbeschwerden von Digitalcourage zu Staatstrojanern und Polizeigesetz NRW

Am Donnerstag, 7. August 2025, verkündet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen zu zwei Verfassungsbeschwerden, die von Digitalcourage eingereicht und von zahlreichen Menschen unterstützt wurden. In beiden Verfahren geht es um den Einsatz von Staatstrojanern.

  • Bereits am 7. August 2018 reichten wir Verfassungsbeschwerde gegen die erstmalige Einführung von Staatstrojanern in der Strafprozessordnung ein.
  • Am 30. Oktober 2019 folgte eine weitere Beschwerde gegen das novellierte Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen, das ebenfalls eine erhebliche Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse inklusive dem Einsatz von Staatstrojanern vorsieht.

Besonders kritisch sehen wir, dass solche tiefgreifenden Eingriffe in die Privatsphäre auf rechtlich unklarer Grundlage erlaubt sein sollen. Schon die Annahme einer sogenannten „drohenden Gefahr“ kann ausreichen, um Überwachungsmaßnahmen einzuleiten – ohne dass ein konkreter Tatverdacht vorliegen muss.

Digitalcourage wird sich am Donnerstag zu den Entscheidungen äußern, deren Inhalt uns vorab nicht bekannt ist. Wir hoffen auf eine Entscheidung im Sinne der Freiheit und des Schutzes digitaler Grundrechte.

Die Entscheidungen werden am Donnerstag, 7. August 2025, voraussichtlich ab 9.30 Uhr auf der Website des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht: www.bundesverfassungsgericht.de

Aktenzeichen:

  • 1 BvR 2466/19 Verfassungsbeschwerde gegen § 20c PolG NRW (Telekommunikations- und Quellen-Telekommunikationsüberwachung) sowie gegen § 8 Abs. 4 PolG NRW (Definition terroristischer Straftaten im Sinne des Gesetzes).
  • 1 BvR 180/23 Verfassungsbeschwerde gegen Änderungen der Strafprozessordnung durch das „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“, insbesondere zur Zulässigkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung mittels Staatstrojaner.

Hintergründe zu unseren Beschwerden:

 

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