Kritik am Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 18.05.2015
###Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert Entwurf zum neuen Gesetz für Vorratsdatenspeicherung scharf.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist den veröffentlichten
Referentenentwurf scharf zurück. Der Entwurf greift laut AK Vorrat tief in die Grundrechte ein und verstößt ebenfalls gegen die Urteile
des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Denn
nach wie vor handelt es sich um eine anlasslose Speicherung der
Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger.
Der Gesetzentwurf führt verschiedene Speicherpflichten für Standort-
und Verkehrsdaten ein, die Regierungsparteien berufen sich dabei auf
das "absolut Notwendige“ und objektive Kriterien. "Absolut notwendig
ist es hingegen, dass die Regierungsparteien endlich anerkennen, dass
unsere Grundrechte mit dieser anlasslosen Überwachung mit Füßen
getreten werden und solche Überwachungsmethoden in einem Rechtstaat
nichts zu suchen haben,“ so Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat.
Weder im Rahmen der Evaluierung der Europäischen Kommission noch
während der Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem
Europäischen Gerichtshof konnten Beispiele für einen effektiven Nutzen
bei der Verfolgung schwerer Straftaten vorgelegt werden, geschweige
denn eine Notwendigkeit nachgewiesen werden.
Der Gesetzentwurf fordert die Speicherung sämtlicher Standorte der
Kommunikationsteilnehmer für vier Wochen, der Metadaten zu
Telefongesprächen, SMS-Nachrichten, Messenger-Nachrichten und der
IP-Adressen aller Internet-Zugriffe für zehn Wochen. Dabei ist sehr
unklar geregelt, wann diese Daten verwendet werden dürfen, laut
Gesetzentwurf auch dann, wenn eine Straftat "mittels
Telekommunikation“ begangen wurde und wenn die "Erforschung des
Sachverhalts auf andere Weise aussichtlos wäre.“ Das macht es
Strafverfolgungsbehörden einfach, auf diese Daten zuzugreifen. "Damit
kann auch gegen Filesharer und Trickbetrüger auf Ebay vorgegangen
werden," so Steffens weiter. "Ein tiefer Eingriff in die Grundrechte
für die Verfolgung solch vergleichsweise geringer Delikte ist mit dem
Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar."
Die Vorratsdatenspeicherung wurde bereits zweimal von
Verfassungsgerichten abgeschafft. Vor wenigen Wochen noch lehnte
Justizminister Heiko Maas die Vorratsdatenspeicherung strikt ab, die
SPD ist gespalten. Nun soll der jetzige Gesetzentwurf im Eilverfahren
durch den Bundestag gebracht werden und noch vor der Sommerpause in
Kraft treten. "Ein solches Vorgehen verhindert bewusst jeglichen
zivilgesellschaftlichen Dialog, der einer Demokratie für so einen
schweren Grundrechtseingriff notwendig wäre,“ ergänzt Rena Tangens vom
AK Vorrat. "Offenbar will die Regierung keine Argumente mehr hören,
sondern ein weiteres Mal ein verfassungswidriges Gesetz beschließen.“
Die Bürgerrechtler rufen zur Teilnahme an der Demonstration 'Freiheit
statt Angst' am kommenden Samstag in Hamburg auf, wo gegen die
Einführung der Vorratsdatenspeicherung und andere
Überwachungswerkzeuge protestiert wird.
Presse-Ansprechpartner:
Kai-Uwe Steffens, Hamburg: 0160-94847938
Rena Tangens, Digitalcourage, Bielefeld/Berlin: 0521-16391639
Werner Hülsmann, Berlin/Konstanz: 030-22438436 oder 0177-2828681