Demo Polizeigesetz Sachsen – Grundrechtsflügel CDU & SPD, Dresden 26.1.2019 (PK 24.1.)
P r e s s e m i t t e i l u ng
Bielefeld, 24.1.2019
Digitalcourage fordert die Grundrechtsflügel von CDU und SPD in Sachsen auf, sich gegen die unverhältnismäßigen Pläne für mehr Überwachung & repressive Befugnisse zu stellen!
Digitalcourage ruft als Teil des Bündnisses „Polizeigesetz stoppen!“ zur Demonstration am Samstag, 26. Januar 2019 auf und kritisiert die geplanten Verschärfungen von Überwachung und repressiven Befugnissen für die Polizei scharf.
Demo »Grundrechte verteidigen«
Polizeigesetz Sachsen stoppen!
Samstag, 26. Januar 2019
13 Uhr vom Wiener Platz
Pressekonferenz:
Donnerstag, 24. Januar 2019
ab 13 Uhr
Riesaer Straße 32, Dresden, Coloradio
Aufruf, Route & Infos:
https://polizeigesetz-stoppen.de
https://sachsens-demokratie.net/
Kritische Gutachten ignoriert – mildere Mittel nicht geprüft
Ministerpräsident Kretschmer erklärte am 23. Januar auf Twitter: „Mit dem neuen sächsischen #Polizeigesetz sind wir auf einem guten Weg, vor allem mit Blick auf Kriminalitätsschwerpunkte wie #Cybercrime oder #Terrorismus.“ (Quelle: https://twitter.com/MPKretschmer/status/1088004739407794177)
Nach Einschätzung von Digitalcourage ist die Aussage des Ministerpräsidenten nicht nachvollziehbar. Das geplante Polizeigesetz ist nicht geeignet, um die angestrebten Ziele zu erreichen, bedroht aber an vielen Stellen die Grundrechte der Menschen im Freistaat:
· Die Sicherheitslage im Land rechtfertigt nach Einschätzung von Digitalcourage die geplanten Verschärfungen nicht: „Gesunken sind die Anzahl der Wohnungseinbruchs- und Kraftfahrzeugdiebstähle sowie Fälle von Grenz- und Gewaltkriminalität. Demgegenüber hat sich die Zahl der registrierten Rauschgiftdelikte erhöht. Auch die Fälle von Cyberkriminalität sind gestiegen.“ https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2017_55718.htm
· Der überwiegende Teil der geplanten Maßnahmen zielt auf das Vorfeld von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und richtet sich auch gegen Bürgerinnen und Bürger, die sich rechtstreu verhalten. Das diese Maßnahmen mit Terror und Cyberkriminalität begründet werden, ist in keiner Weise nachvollziehbar.
· Die Untersuchungen der Fälle des NSU-Netzwerkes und des Falls Anis Amri haben ergeben: Bei der Verhütung und Aufklärung mangelte es nicht an Befugnissen und Überwachung, sondern allenfalls am behördlichen Informationsaustausch. Die Verstrickungen von V-Personen und die Vernichtung von Akten bewertet Digitalcourage als strukturelle Gefahren für die Bevölkerung, die die Reform des Polizeirechts in Sachsen ignoriert.
· Auf Nachfrage von Digitalcourage, konnten weder Innenministerium noch Regierungsfraktionen erläutern, mit welcher Methode und auf Grundlage welcher Studien, Fakten und Gutachten mildere Mittel für die geplanten Überwachungsmaßnahme und die erweiterten repressiven Befugnisse geprüft wurden. Folglich muss davon ausgegangen werden, dass mildere Mittel nicht geprüft worden sind, was angesichts der tiefen Eingriffe in Freiheits- und Persönlichkeitsrechte nach Einschätzung von Digitalcourage eine Verletzung der gebotenen Sorgfaltspflicht ist.
· Für den geplanten Einsatz von u.a. erweiterter Videoüberwachung, geheimen Kontrollzonen, erweiterten Befugnissen zur Personen- und Wohnungsdurchsuchung, von Maschinengewehren, von Kontakt- und Aufenthaltsverboten und vielen weiteren Verschärfungen liegen keine nachvollziehbaren Wirksamkeitsnachweise vor. Grund- und Menschenrechtsorganisationen verweisen hingegen detailliert auf Grundrechtsverletzungen.
· Die Befugnisse zur polizeilichen Datenerhebung, Datenweitergabe, Datenverarbeitung und Zweckänderung sind unspezifisch und zu weit gehend.
Digitalcourage fordert:
· Die Verschärfung des Polizeirechts von Sachsen ist abzubrechen. Für die Ziele der Reform müssen mildere Lösungen, auch in der Sozialpolitik, systematisch und transparent gesucht und geprüft werden.
· Die Prüfungen und Begründungen für eine Reform des Polizeirechts müssen transparent, faktenbasiert und für die Bevölkerung nachvollziehbar und überprüfbar erfolgen.
· Alle kritischen Stellungnahmen müssen Punkt für Punkt ausführlich, schriftlich und öffentlich beantwortet werden.
· Zur Evaluierung des Überwachungsdrucks gegen die Bevölkerung muss eine Überwachungsgesamtrechnung für den Freistaat Sachsen erstellt werden.
· Die Anpassungen des Datenschutzes an die europäische JI-Richtlinie müssen in einem ausgegliederten Gesetzesverfahren umgesetzt werden.
· Im Gesetz müssen Datenschutzfolgeabschätzungen verankert werden.
Digitalcourage kritisiert geplante Regelungen u.a.:
· Aufrüstung von Polizei-Spezialeinheiten mit Maschinengewehren & Handgranaten (§ 40)
· niedrige Voraussetzungen für Schußwaffengebrauch in Menschenmengen (§§ 44, 45)
· Wohnungebetretung inklusive Durchsuchung u.a. bei nächtlicher Ruhestörung (§ 29)
· präventiver Einsatz von V-Personen, auch von vorbestraften Personen (§ 64)
· Einschnitte in die Versammlungsfreiheit, u.a. abschreckende Wirkung v. auch geheimen Kontrollbereichen (§ 15)
· Aufenthalts- und Kontaktverbote, u.a. elektronische Fußfessel auch vor Begehung von Straftaten, ohne vorliegen einer konkreten Gefahr (§ 21)
· sehr weitgehende Videoüberwachung von sich rechtstreu verhaltenen Menschen (§§ 57, 59 & § 30 PBG)
· trotz Urteil des EU-Menschengerichtshof ist keine pseudonyme Kennzeichnung von Polizist.innen im Einsatz vorgesehen
· ungenügender Schutz von vertraulich arbeitenden Sozialeinrichtungen (siehe u.a. Kritik von RAA www.raa-sachsen.de § 77 Abs. 3)
· sehr breite und intransparente Befugnisse zur Datenerhebung, Speicherung, auch automatisiert (§§ 55, 56, 80, 85, 88)
· weitere Punkte finden Sie in den zahlreichen Stellungnahmen:
https://digitalcourage.de/blog/2018/uebersicht-polizeigesetze
siehe unter Sachsen
u.a.
Prof. Dr. Clemens Arzt:
https://www.hwr-berlin.de/fileadmin/portal/Dokumente/Prof-Seiten/Arzt/Arzt-Innenausschuss-LT-Sachsen-12-11-2018_PolG.pdf
Amnesty International:
https://www.amnesty.de/sites/default/files/2018-11/Amnesty-Stellungnahme-Polizeigesetz-Sachsen-November-2018_0.pdf
Digitalcourage:
https://digitalcourage.de/blog/2018/stellungnahme-polizeigesetz-sachsen