Grundsätzliches zur Vorratsdatenspeicherung

Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung steht fest im Koalitionsvertrag. Befürworter sehen Potential in der Aufklärung und Prävention von Verbrechen und terroristischen Organisationen, aber stimmt das?

Bereits 2010 wurde die Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland vom Bundesverfassungsgerichts als rechtswidrig verurteilt und das Gesetz für nichtig erklärt. Kein alltäglicher Vorgang.

Das Argument, dass die VDS zur Aufklärung von illegalen Internetaktivitäten führt, ist fraglich. Die VDS ist nur einen Schritt von einer totalen Überwachung entfernt, indem die persönlichen Kontakte und Aktivitäten unter akutem Verdacht stehen. Von jedem Menschen.

Hausgemachte Überwachung

Nicht nur die NSA-Affäre, PRISM und der britische GCHQ sind die Probleme. Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Urteil von 2010 die damalige Ausgestaltung Vorratsdatenspeicherung für nichtig und sprach von einer Überwachungsgesamtrechnung, die in unserer Demokratie stets abgewogen werden muss. Die Vorratsdatenspeicherung überwacht uns alle dabei in nie gekanntem Ausmaß. Und mit der voranschreitenden Digitalisierung wird diese Überwachung noch weiter zunehmen.

Die Pressefreiheit von Journalisten und das Berufsgeheimnis von Ärzten oder Anwälten wird durch die VDS gefährdet. Die Debatten, wie eine VDS sinnvoll gegen Kriminalität eingesetzt werden kann, und die vermeintlichen Vorteile, welche Befürworter angeben, sind schnell durch die viel bedeutenderen Nachteile entkräftet.

Berufsgeheimnisse werden gefährdet

Die Vorratsdatenspeicherung gefährdet Berufsgeheimnisse. Journalistinnen, Richter und Anwälte, Seelsorgerinnen und viele weitere Berufsgruppen müssen darauf vertrauen können, mit Menschen zu sprechen, ohne dass bekannt wird, wann wo und mit wem sie das getan haben. Nur so können Quellen geschützt werden und Hilfesuchende wirklich sicher sein, anonym und vertraulich Hilfe zu bekommen. Denn wer will schon in einem Land leben, wo sich niemand mehr traut, Missstände bei der Presse aufzuzeigen.

Unschuldsvermutung

Außerdem kollidiert die VDS mit der generellen Unschuldsvermutung, da jede Bürgerin und jeder Bürger unter Generalverdacht gestellt wird. Ein Missbrauch der Daten kann niemals wirklich ausgeschlossen werden – wie zahlreiche Beispiele aus Ländern zeigen, in denen die Daten auf Vorrat gespeichert werden. Falls die Daten in die falschen Hände gelangen, könnten Menschen potenzielle Opfer von Erpressungen werden. Die eigene Meinung kritisch zu positionieren, kann durch die VDS nur noch unter permanenter Überwachung stattfinden. Und genau das hat das Bundesverfassungsgericht schon 1983 im Volkszählungsurteil kritisiert und in der „Überwachungsgesamtrechnung“ 2010 weiter ausgeführt: Allein der Gedanke, dass ich selbst nicht weiß, ob die Daten irgendwann einmal gegen mich verwendet werden, könnte mich jetzt davon abhalten, mich politisch für eine bessere, buntere, pluralistischere Demokratie einzusetzen. Bürgerinnen und Bürger mit einer kritischen Meinung partizipieren aus Angst, Konformität oder Resignation nicht mehr in dem Maße am politischen oder gesellschaftlichen Geschehen als ohne die Dauerüberwachung.

Schließlich sollte nicht vergessen werden, dass eine Speicherung von Internetverbindungen und Telefondaten für sechs Monate immense Kosten verursacht, die verhältnismäßig mit dem Ziel, Verbrechen aufzuklären nicht profitabel sind. Wir positionieren uns weiterhin gegen die Vorratsdatenspeicherung, da die unverhältnismäßig große Sammlung von Daten ohne konkreten Anlass ein hohes Risiko für Datenmissbrauch darstellt und mit den demokratischen Werten wie Meinungs- und Informationsfreiheit kollidiert.

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