Petition gegen ePerso eingereicht

Der Bochumer Anwalt Michael Schwarz, der bereits gegen die Speicherung der Fingerabdrücke im elektronischen Reisepass klagt, hat nun eine Petition gegen den geplanten elektronischen Personalausweis eingereicht.

ein Muster des elektronischen Personalausweises

Bereits im November 2005 wurden in Europa die stark umstrittenen und unsicheren elektronischen Reisepässe eingeführt. Am Mittwoch, dem 3. Dezember 2008, steht der elektronische Personalausweis auf der Tagesordnung des Innenausschusses, der nach Wunsch der Bundesregierung im November 2010 den ePässen folgen soll. Gegen den entsprechenden Gesetzesentwurf mit der sperrigen Bezeichnung "Entwurf eines Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" hat der Rechtsanwalt Michael Schwarz am 10. November 2008 eine Petition eingereicht. Der Anwalt klagte bereits Ende 2007 gegen die Speicherung der Fingerabdrücke in den elektronischen Reisepässen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (in dieser Sache gibt es noch nichts Neues – ein Verhandlungstermin steht noch aus).

In der Petitionsschrift begründet Herr Schwarz seine ablehnende Haltung mit der Würde des Menschen, die er durch eine Reduzierung von Personen auf ihre biometrischen Merkmale angetastet sieht. Eine Maßnahme, die bisher nur Verdächtigen vorbehalten war, würde nun auf die Gesamtbevölkerung ausgedehnt werden. Das Argument, nach den derzeitigen Plänen sei die Abgabe der Fingerabdrücke freiwillig, lässt er nicht gelten. Würde man die Abdrücke nicht abgeben wollen, mache man sich verdächtig und müsse in Folge permanent seine Unschuld nachweisen. Darüber hinaus befürchtet er, dass die Speicherung der Fingerabdrücke nicht auf die Ausweise begrenzt bleibe, sondern sukzessive (supra-)nationale Datenbanken aufgebaut werden könnten. Eine solche Ausweitung konnte man bereits bei diversen anderen Überwachungsmaßnahmen beobachten. Durch die Abgabe der Fingerabdrücke sieht er letztlich das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung sowie das Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme angegriffen.

Die Petition wird derzeit vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet und geprüft. Zu dieser Thematik sei auch bereits aufgrund sachgleicher Petitionen bereits eine Prüfung eingeleitet worden, so der Petitionsausschuss in seinem Antwortschreiben. Dieses Verfahren würde jedoch "einige Zeit in Anspruch nehmen".

Leider handelt es sich in diesem Fall nicht um eine öffentliche Petition, das heißt die Petition kann nach ihrer Zulassung nicht mitgezeichnet werden.