Blogparade Deine Daten bei Geheimdiensten: Verfassungsschutz

Unter dem Motto „Deine Daten bei Geheimdiensten“ veranstaltet die Humanistische Union (HU), die Kampagne „ausgeschnüffelt“ von Freunden und Mitgliedern der HU, ab heute eine Blogparade. Da sind wir natürlich auch dabei.
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Unter dem Motto „Deine Daten bei Geheimdiensten“ veranstaltet die Humanistische Union (HU), die Kampagne „ausgeschnüffelt“ von Freunden und Mitgliedern der HU, ab heute eine Blogparade. Etwa einmal die Woche wird ein neuer Post zum Thema auf einem befreundeten Blog erscheinen. Auch wir nehmen an der Blogparade teil und werden die Artikel jeweils (in Teilen) crossposten.

Welche Daten gibst du freiwillig und unfreiwillig an Geheimdienste? Und was machen die damit? Diesen Fragen wollen wir aus unterschiedlichen Perspektiven und mit dem Fokus auf verschiedene Geheimdienste in der Blogparade nachgehen.

Bisher geplante Posts:

  • 6. Juni: Campact zum Jahrestag der Snowden-Enthüllungen
  • 9. – 12. Juni: Digitalcourage zu „Überwachung macht uns krank im Kopf“
  • Woche 16. Juni: Digitale Gesellschaft zu „Deine Daten beim BND – Was der Untersuchungsausschuss ans Licht bringt“

Der erste Text kommt von der Humanistischen Union selbst:

Deine Daten beim Inlandsgeheimdienst

Der deutsche Inlandsgeheimdienst nennt sich „Verfassungsschutz“ – ein Euphemismus, denn in der Verfassung sind als erstes die Bürgerrechte garantiert. Diese Grundrechte tritt der Geheimdienst regelmäßig mit Füßen, indem er deine Daten sammelt.

Artikel 5 – Meinungsfreiheit

Der Inlandsgeheimdienst darf Menschen überwachen, bei denen er davon ausgeht, dass sie „Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“ hegen. Dabei soll der Geheimdienst für die „Frühwarnung“ zuständig sein, wohingegen die Polizei Personen verfolgt, die Straftaten begehen wie z.B. Bomben legen. In der Praxis heißt das, dass der Geheimdienst gar keine harten Kriterien hat, nach denen er entscheidet, wen und in welcher Intensität er Personen überwachen soll. Was passiert? Er legt Akten an über Personen, die auf Partys in als „links“ bekannten Clubs gesehen wurden oder auf Demonstrationen (s. unsere Blogreihe Unbescholten Überwacht). Damit verstößt er gegen die Meinungsfreiheit.

Artikel 8 – Versammlungsfreiheit

Wenn ich mich nicht mehr traue, auf Demonstrationen zu gehe, weil ich befürchte, vom Geheimdienst ausgekundschaftet zu werden, dann unterläuft die Praxis des Geheimdienstes die Versammlungsfreiheit.

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Wann darf der Geheimdienst deine Daten speichern?

Das kann sehr schnell passieren. Wenn der Geheimdienst davon ausgeht, dass du eine politische Gesinnung jenseits des Mainstreams vertrittst, wirst du verdächtig. Der Geheimdienst hat ein Interesse daran, möglichst viele Personendaten zu speichern um möglichst viel über die Büger*innen zu wissen. Und er hat keine harten Kriterien, anhand derer er festlegt, wer gespeichert wird. Anders als die Polizei, die dich bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten speichert.

[…]

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(Bild: Spionieren / Secure Data Recovery Services/Pinterest)