EU spielt auf Zeit beim Datenschutzbeauftragten

In Deutschland ist die Wahl der neuen Datenschutzbeauftragten umstritten. Die EU macht es nicht besser. Rat und Parlament müssten eigentlich einen neuen Datenschutzbeauftragten ernennen. Stattdessen warten sie ab.

In Deutschland ist die Wahl der neuen Datenschutzbeauftragten umstritten. Die EU macht es nicht besser. Rat und Parlament müssten eigentlich einen neuen Datenschutzbeauftragten ernennen. Stattdessen warten sie ab.

Der Datenschutzbeauftragte der EU, Peter Hustinx, ist ein ruhiger, diplomatischer Mensch, wie wir in Brüssel schon selbst erlebt haben. Seine Amtszeit endet offiziell am 16. Januar 2014. Und noch immer haben das Parlament und der Rat sich nicht auf einen Nachfolger geeinigt, wie es eigentlich schon längst hätte geschehen sein müssen. Über diese ungeheuerliche Verschleppungstaktik ist ihm jetzt der Kragen geplatzt. In einem offenen Brief, der unter anderem an den Vizepräsident der Kommission, Maroš Šefčovič, und die griechische Ratspräsidentschaft ging, prangert er die Untätigkeit der EU-Institutionen scharf an. Der Zeitpunkt mag System haben. Denn gerade in der wichtigen Debatte um die Reform des EU-Datenschutzes sind solche Unsicherheiten und Verzögerungen dramatisch für einen wirkungsvollen Datenschutz:

This uncertainty and the possibly long delays that may be involved, as well as their different consequences, are likely to harm the effectiveness and the authority of the EDPS over the coming months. The EU is presently in a critical period for the fundamental rights of privacy and data protection, and a strong mandate is required to provide the authority to ensure that these fundamental rights are fully taken into account at EU level. In this respect, I would recall that the operation of a fully effective independent control authority is an essential feature of that right, as set out in Article 8 of the Charter and Article 16 of the Treaty.

Auch wir fordern, das Amt des Datenschutzbeauftragten in der EU nicht unbesetzt zu lassen! Den Brief in voller Länge finden Sie auf der Seite des Europäischen Datenschutzbeauftragten.