Routerzwang - Was ist das eigentlich?

Der Routerzwang steht vor dem Aus. Doch was bedeutet Routerzwang und warum sollte man ihn abschaffen? Eine Übersicht.

Mit dem „Entwurf im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen“ (FTEG) befindet sich das Wirtschaftsministerium auf dem besten Weg, dem so genannten „Routerzwang“ einen Riegel vorzuschieben. Höchste Zeit also, sich einmal anzusehen, was es mit dem Routerzwang auf sich hat.

Was ist Routerzwang?

„Routerzwang“ ist die Praxis von Internetanbieter.innen, ihre Kund.innen zu zwingen, den mitgelieferten Router einzusetzen. Dies wird erreicht, indem die Internet-Zugangsdaten fest im Router hinterlegt und den Kund.innen nicht mitgeteilt werden. Da ein neuer Router diese Zugangsdaten braucht, um sich ins Internet einzuwählen, wird effektiv verhindert, dass ein anderes Gerät eingesetzt wird.

Schränkt Routerzwang Verbraucher.innen ein?

Eines der mit dem Routerzwang verbundenen Probleme ist, dass die von den Anbieter.innen gelieferten Geräte in vielen Fällen nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Teilweise fehlen wichtige Funktionen komplett. Außerdem stellen manche Anbieter wichtige Funktionen wie WLAN nur gegen einen monatlichen Aufpreis zur Verfügung oder limitieren das Netzwerk auf eine bestimmte Anzahl an Geräten. Die Nutzer.innen sind den Anbietern komplett ausgeliefert, sofern sie nicht die technischen Kenntnisse haben, um die Zugangsdaten aus den Routern zu befreien. Und selbst dann verbieten manche Anbieter.innen den Anschluss neuer Router in ihren Verträgen oder verhindern es durch technische Maßnahmen wie MAC-Filter.

Routerzwang schafft Unsicherheit

Ein weiteres Problem ist die Sicherheit der Geräte. In den letzten Jahren wurden schwere Sicherheitslücken in den Routern von verschiedenen Herstellern gefunden, die teilweise bis heute nicht flächendeckend behoben sind. Teils brauchen die Hersteller.innen Monate, um Sicherheitsupdates zur Verfügung zu stellen, teils erhalten ältere Geräte überhaupt keine Aktualisierungen. Der Routerzwang verhindert, dass Nutzer.innen unsichere Router - kurzzeitig oder auf Dauer - durch sichere Geräte ersetzen. Ein Ende des Routerzwangs würde dieses Problem beheben. So könnten Nutzer.innen nicht nur ihre Netzwerke gegen Angriffe von außen schützen, sondern dabei auch noch die Hersteller.innen von sicher(er)en Routern unterstützen. Das schafft weitere finanzielle Anreize für die Hersteller.innen, sichere Geräte bereitzustellen.

Freie Endgerätewahl fördert Innovation

Der Routerzwang sorgt außerdem für eine Stagnation bei der Entwicklung von Routern. Die Motivation, Geld in Innovation und Forschung zu investieren, ist gering, wenn die Nutzer.innen keine andere Wahl haben, als die zur Verfügung gestellten Router zu nutzen. Momentan ist das Hauptgeschäft der Routerhersteller.innen nicht der Verkauf an Endkund.innen, sondern die lukrative Massenbestellungen der Internetanbieter.innen, denen ein geringer Preis oftmals wichtiger ist als Sicherheit oder Funktionsumfang. Wenn Nutzer.innen in der Lage sind, ihre Router frei zu wählen, fördert dies den Wettbewerb zwischen den Routerhersteller.innen und damit die Innovation. Die Nutzer.innen können dadurch bessere, günstigere und hoffentlich sicherere Router bekommen. Die Möglichkeiten der Internetanbieter.innen, künstliche Beschränkungen ins Heimnetzwerk der Kund.innen zu bringen, wird ebenfalls verringert.

Kampf ist noch nicht gewonnen

Rechtlich stützen sich die Internetanbieter.innen beim Routerzwang auf die Definition des Routers als „Netzabschlusspunkt“. Damit gilt der gesamte Router als Teil der Infrastruktur des Anbieters, sodass der Anbieter Änderungen daran untersagen kann. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf wird die Telefondose als „passiver Netzabschlusspunkt“ definiert, wodurch der Router komplett im Besitz der Kund.innen ist. Den Anbieter.innen wird damit die Rechtsgrundlage für den Routerzwang genommen. Sie werden außerdem gesetzlich zur Herausgabe der Zugangsdaten verpflichtet. Der Gesetzesentwurf muss nun noch das eigentliche Gesetzgebungsverfahren passieren, wofür er noch mit den Bundesländern und der EU-Kommission abgestimmt werden muss -- und auch Branchenverbände kommen zu Wort. Es bleibt zu hoffen, dass die Abschaffung des Routerzwangs diesen Prozess unbeschadet übersteht.

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