Vorbildlich: USA regelt Netzneutralität

Erfolg für Netzneutralität: Die US-Behörde Federal Communications Commission (FCC) verbietet das Benachteiligen und das Bevorzugen von bestimmten Inhalten, Diensten und Anwendungen. Wann sind Deutschland und die Europäische Union soweit?
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Das Wort „Netzneutralität“ aus Eicheln gelegt (auf blauem Grund).

Die US-amerikanische Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (Seite der FCC) hat sich am Donnerstag, 26. Februar 2015 klar gegen ein Zwei-Klassen-Internet ausgesprochen. Wikipedia: Netzneutralität. Die wichtigsten Punkte:

  • keine unangemessenen Praktiken und Diskriminierung
  • keine „Mautstellen“ auf der „Datenautobahn“
  • keine Websperren
  • kein Ausbremsen oder Blockieren von legalen Inhalten, Diensten und Anwendungen
  • kein Throttling („Geschwindigkeitsbegrenzung“)
  • kein „Zwei-Klassen-Internet“
  • keine Bevorzugung bestimmter Inhalte
  • mehr Transparenz zu Werbepreisen, Gebühren und Bandbreitenbegrenzungen
  • Verlust von Datenpaketen muss bekannt gegeben werden
  • mehr Datenschutz- und bessere Zugangsbestimmungen für Menschen mit Behinderungen

Erfolge müssen erkämpft werden

Positive Regulierungen fallen nicht vom Himmel. Zum Glück. Denn wir können selbst für Verbesserung sorgen: In den USA haben sich etwa vier Millionen Menschen für Netzneutralität ausgesprochen. Das geht auch in Deutschland! Auf echtesnetz.de finden Sie die Forderungen

Konzerne könnten klagen

Die Regulierung des FCC sind der vierte Versuch, Netzneutralität fest zu verankern. Widerstand gab es von dem US-amerikanischen Telekommunikationskonzern Verizon. Jetzt überlegt AT&T, gegen das Verbot des Zwei-Klassen-Internets zu klagen.

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