Newsletter vom 20.01.2016

Digitalcourage-Newsletter Januar 2016

Zum Ende des Jahres waren wir auf dem Chaos Communication Congress in Hamburg und haben viele Gespräche geführt. „Was mir bei Digitalcourage so gefällt“, sagte ein junger Mann zu uns, „ist, dass Ihr bei jeder noch so schrecklichen Nachricht immer noch etwas Gutes findet, weshalb es sich lohnt weiterzukämpfen.“ Positive Rückmeldungen machen uns Mut.

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Liebe Freundinnen und Freunde,

zum Ende des Jahres waren wir auf dem Chaos Communication Congress in Hamburg und haben viele Gespräche – auch mit Mitgliedern – geführt. „Was mir bei Digitalcourage so gefällt“, sagte ein junger Mann zu uns, „ist, dass Ihr bei jeder noch so schrecklichen Nachricht immer noch etwas Gutes findet, weshalb es sich lohnt weiterzukämpfen.“ Eine Frau meldete uns zurück, dass man merke, dass wir uns Gedanken um die Menschen machen, die wir erreichen wollen. So viel positive Rückmeldung macht Mut. Und das ist schon wieder eine gute Nachricht.

Rena Tangens, padeluun und das Team von Digitalcourage


1. Vorratsdaten: Kein Gewissen, dafür Verfassungsschutz
2. Rückblick: Chaos Communication Congress
3. Google versagt erneut beim Datenschutz
4. Keine Rechtsgrundlage für Datentransfers in die USA
5. Mitmach-Aktion: EU-Abgeordnete müssen Flugüberwachung verhindern
6. Das kann jede.r – Organisieren Sie eine „Lesung gegen Überwachung“
7. Fünf gute Gründe, Fördermitglied zu werden
8. Shop: Lichtbildausweise für jede Gelegenheit
9. Digitalcourage in den Medien
10. Termine


1. Vorratsdaten: Kein Gewissen, dafür Verfassungsschutz

Justizminister Heiko Maas rechtfertigte die Vorratsdatenspeicherung unter anderem damit, dass Geheimdienste keinen Zugriff auf die Kommunikations-Daten bekommen werden, ja durch das neue Gesetz geradezu davor geschützt würden. Doch schneller, als wir "leeres Versprechen" sagen konnten, hat Bayern dem Verfassungsschutz nun mit einer Gesetzesänderung den Zugriff gewährt.

Von Anfang an war klar, dass uns die Vorratsdatenspeicherung zum zweiten Mal mit Tricks und falschen Beschwichtigungen übergestülpt wird. Darum haben wir uns im Oktober 2015 in der Woche vor der Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung mit eine Brief an alle Abgeordneten gewandt, die schon 2007 für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt hatten. Im Namen des „Bundesamts für Gewissensfragen“ wiesen wir die Abgeordneten darauf hin: Wenn Sie erneut für die Vorratsdatenspeicherung stimmen, verstoßen Sie nicht mehr fahrlässig, sondern mutwillig gegen die Verfassung. Ihr Gewissen könnte großen Schaden nehmen.

Selbstverständlich kämpfen wir nicht nur mit Charme gegen die Vorratsdatenspeicherung. Wir gehen auch juristisch dagegen vor.

Vorratsdatenspeicherung: Post vom Bundesamt für Gewissensfragen.

Verfassungsschutz soll Vorratsdaten doch bekommen.

Jetzt Verfassungsbeschwerde unterstützen – und weitersagen:


Digitalcourage wirkt – wirken Sie mit: werden Sie Fördermitglied!


2. Rückblick: Chaos Communication Congress

Seit 31 Jahren ist Digitalcourage auf dem Chaos Communication Congress engagiert vertreten. Also packten wir auch diesmal einen LKW voll und verbrachten die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr im Hamburger Congress Centrum. Wir stellten dort unsere Arbeit vor, warben neue Fördermitglieder, bespielten unsere kleine Bühne vor allem mit „Lesen gegen Überwachung“, verkauften Artikel aus unserem Onlineshop, verteilten Lichtbildausweise und redeten uns in vielen vielen Gesprächen die Köpfe heiß. Besonders ergiebig waren die Gespräche im Bereich Verschlüsselung (pEp / GnuPG) und digitalem Bargeld (Taler). Unser Fazit: Noch in diesem Jahr werden sich etliche Dinge gewaltig ändern. Speziell die Macht der Geheimdienste, alles mitlesen zu können, wird 2016 einen kräftigen Dämpfer erfahren. Dank der Mithilfe unserer Fördermitglieder sind wir diesbezüglich sehr optimistisch.

Der Congress selbst war wie immer erstaunlich. Über 12.000 Hacker und Haecksen waren versammelt, 1.500 freiwillige Helferinnen und Helfer – im Fachjargon „Engel“ genannt – unterstützten die verschiedenen Orgateams, die alle ohne jegliche Bezahlung die Infrastruktur aufbauten. Alle Vorträge wurden von freiwilligen Übersetzer.innen vom Englischen ins Deutsche oder umgekehrt übersetzt. Trotz des „Chaos“ im Namen, gibt es wenige Congresse, die so freundlich, strukturiert und präzise ablaufen, wie diese Veranstaltung, die mit gerade mal 300 Besucherinnen und Besuchern im Jahr 1984 startete.

Der Programm-Fahrplan.

Alle Vorträge zum nachträglichen Anschauen (deutsch und englisch).

Interessante Vorträge vom 32C3.

3. Google versagt erneut beim Datenschutz

Nicht nur unser Justizminister, auch der Weltkonzern Google interessiert sich nicht für sein Geschwätz ("Don't be evil") von gestern. Als Placebo hat sich auch Googles Datenschutzinitiative erwiesen: Google will noch immer nicht die Rechte seiner Nutzerinnen und Nutzer respektieren und wurde deshalb zum zweiten Mal vom Bundesverband der Verbraucherzentralen abgemahnt. Die Datenschutzerklärung ist noch immer inkazeptabel. Google liest E-Mails mit und analysiert automatisch persönliche Inhalte. Außerdem ist die Zustimmung zur Verarbeitung von Daten nicht ausreichend. Denn wer die unendlich lange und unklar formulierte Datenschutzerklärung von Google mit einem Häkchen notgedrungen akzeptiert, stimmt damit lange nicht rechtskonform der Verarbeitung personenbezogener Daten zu. Erst recht nicht, seitdem das Safe-Harbor-Urteil eine freie, informierte, eindeutige und spezifische Zustimmung verlangt. Wegen weiteren Klauseln läuft aktuell gegen Google ein Verfahren, weil der Konzern gegen ein Urteil Berufung eingelegt hat. Vermeiden Sie Google wo immer Sie können – wir helfen Ihnen dabei!

Google erneut wegen ungenügendem Datenschutz abgemahnt.

4. Keine Rechtsgrundlage für Datentransfers in die USA

Nachdem der Europäische Gerichtshof das Datenschutzabkommen „Safe Harbor“ zwischen den USA und der EU gekippt hat, gibt es keine Rechtsgrundlage für den Datentransfer in die USA. Dennoch leiten Dienste wie Facebook, Google oder Dropbox ihre Daten weiter. DIE LINKE hat die Bundesregierung offiziell angefragt, ob das rechtens ist. Die Bundesregierung hat geantwortet, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA nach „Safe Harbor“ auf EU-Standardverträgen, Binding Corporate Rules sowie der Einwilligung der Nutzer.innen beruhen und legal sind. Die menschenrechtswidrigen Aktivitäten der US-Geheimdienste lässt die Regierung einfach beiseite. Das Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein (ULD) hält die Datenübermittlung in die USA für unzulässig. Momentan wird ohne Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit oder zivilgesellschaftlichen Gruppen an einem zweiten „Safe Harbor“ verhandelt. Solange Grundrechte von Geheimdiensten, Regierungen und Konzernen systematisch unterwandert werden, kann es kein wirksames „Datenschutz“-Abkommen geben. Digitalcourage wird sich einbringen.

Positionspapier (PDF) des ULD zum Urteil des EuGH.

Bundesregierung zum „Safe Harbor“-Urteil.

Sehenswert – Der Vortrag von Max Schrems auf dem 32. Chaos Communication Congress zu „Safe Harbor“.


Jetzt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung unterzeichnen.


5. Mitmach-Aktion: EU-Abgeordnete müssen Flugüberwachung verhindern

Innerhalb der nächsten zwei Wochen wird das EU-Parlament über ein Gesetz zur Fluggastdatenspeicherung abstimmen. Eine Zustimmung käme einer Vorratsdatenspeicherung für Flugreisende gleich. Das EU-Parlament kann das verhindern, indem es dagegen stimmt. Die gute Nachricht ist: Sie können helfen, den Ausbau der Reiseüberwachung zu verhindern!

Kontaktieren Sie ihre EU-Abgeordneten und fordern Sie sie auf, gegen Fluggastdatenspeicherung zu stimmen! Erklären Sie via Telefon, Fax, Twitter (Hashtag #nopnr), E-Mail, in sozialen Netzwerken und Co. Ihren Europaabgenordneten (Liste unten) bestimmt, sachlich und freundlich, warum Sie gegen PNR abstimmen sollten. Wir wissen aus Erfahrung, wie wirksam schon wenige Anrufe sein können.

Informationen zur Aktion (Bitte weitergeben).

6. Das kann jede.r – Organisieren Sie eine „Lesung gegen Überwachung“

Wir müssen etwas tun, denn wir werden überwacht. Egal ob wir Internet nutzen oder nicht. Beim Reisen, Einkaufen oder Fernsehen wird uns gehörig auf die Finge geschaut – und die Vorratsdatenspeicherung ist ebenfalls beschlossene Sache. Es ist unsere Verantwortung für eine Welt ohne Überwachung zu kämpfen! Und das muss nicht unbedingt aufwändig sein. Fangen Sie klein und gemütlich an: Organisieren Sie am Dienstag, 9. Februar 2016 (zum 'Safer Internet Day') eine „Lesung gegen Überwachung“. In kleinem Kreis mit Freund.innen im Wohnzimmer, oder eine Nummer größer an einem öffentlichen Ort. Hauptsache, Sie machen sich einen anregenden Abend und lesen und diskutieren zu Überwachung.

Einfach aktiv sein: Organisieren Sie eine „Lesung gegen Überwachung“.

Mehr zum 'Safer Internet Day' der EU.


Jedes Fördermitglied gibt uns ein Mandat und sichert unsere Unabhängigkeit. Seien Sie dabei!


7. Fünf gute Gründe, Fördermitglied zu werden

Je mehr unsere Grundrechte missachtet werden, desto wichtiger wird unsere Arbeit. Unsere Kampagnen, Aktionen, Prozesse und Info-Arbeit sind allerdings nur möglich, weil uns viele Menschen mit einer Fördermitgliedschaft unterstützen. Und zwar nicht nur finanziell: Sie geben uns auch ein Mandat. Auf der unten verlinkten Seite hätten wir einige weitere Gründe parat: vielleicht kommt Ihnen eine Fördermitgliedschaft noch in 20 Jahren zugute (siehe Grund 5).

Fünf gute Gründe, Digitalcourage-Fördermitglied zu werden.


Unterstützen Sie unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung.


8. Shop: Lichtbildausweise für jede Gelegenheit

Neuerdings verlangt eine Discothek von fast allen, die hineinwollen, einen Blick in den Ausweis. Wir wissen nicht, welchen Effekt diese (illegale) Vorgehensweise der Betreiber haben soll. Aber wir beobachten, dass sich der Identifizierungswahn immer weiter ausbreitet. Dem haben wir etwas entgegen gesetzt, nämlich unseren Lichtbildausweis. Der kann online bestellt werden und man darf die Daten, die eingesetzt werden, frei wählen. So kann man auch im realen Leben seine Anonymität wahren, ohne lange diskutieren zu müssen. Diese Ausweise sind völlig legal. Sie geben nicht vor, „amtlich“ zu sein, sondern sehen einfach gut genug aus, um akzeptiert zu werden. Notaren und Polizisten gegenüber sollte man natürlich den „amtlichen“ Ausweis zeigen, denn diese Personen sind vom Gesetz her berechtigt, nach „amtlichen Papieren“ zu fragen. Für alle anderen heißt es: Nimm das! (Oder freundlicher: „Ich habe nur das hier. Geht das auch?“ unschuldigguck)

padeluun erklärt auf dem 32C3 den Lichtbildausweis.

Lichtbildausweis online bestellen.

Disko verlangt Ausweis.

9. Digitalcourage in den Medien

• Neue Zürcher Zeitung: NZZ-Folio – Website-Vorstellung und Interview mit Rena Tangens von Peter Glaser erscheint am 1. Februar 2016

• ZDF Info Geschichte des CCC (voraussichtlich April 2016)

10. Termine:

• 28. Januar 2016: Europäischer Datenschutztag • 4. bis 7. Februar 2016: AKtiVCongrEZ, DGB-Bildungszentrum Hattingen – hier anmelden: https://aktion.digitalcourage.de/aktivcongrez (nur Warteliste: leider keine Plätze mehr frei) • 9. Februar 2016: bundesweite Lesungen gegen Überwachung zum Safer Internet Day https://lesen-gegen-ueberwachung.de/ • 9. Februar 2016: Lesung gegen Überwachugn in Bielefeld, Literatur-Café (Stadtbibliothek) • 25.Februar 2016: Sondervorführung Kinofilm: „Democracy - Im Rausch der Daten“, Kamera Bielefeld • 25. bis 28. März 2016: Easterhegg 2016, Salzburg http://www.easterhegg.eu/ • 22. April 2016: Verleihung der BigBrotherAwards, Bielefeld https://bigbrotherawards.de

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Impressum

Das ist der Newsletter von Digitalcourage e.V.

Digitalcourage e.V., Marktstraße 18, D-33602 Bielefeld, Deutschland Tel: 0521-1639 1639, Fax: 0521-61172, mail@digitalcourage.de
http://digitalcourage.de | http://www.bigbrotherawards.de

Verantwortlich für alle Inhalte des Newsletters (V.i.S.d.P. und Verantwortliche gemäß § 5 TMG): padeluun und Rena Tangens.

Digitalcourage e.V. ist gemeinnützig. Eine Spendenquittung schicken wir zum Anfang des Folgejahres.

oder direkt auf Konto 5459545914 Sozialbank BLZ 37020500
oder SEPA: DE37370205005459545914

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