Post für den Finanzminister: Offener Brief für die Beibehaltung von Bargeld

Wir sehen das geplante Verbot von Bargeldtransaktionen über 5.000 Euro als den Einstieg in die Abschaffung des Bargelds. Darum haben wir gemeinsam mit fünf anderen Organisationen einen offenen Brief an Finanzminister Schäuble gesendet.

Mit einem offenen Brief fordern wir Wolfgang Schäuble auf, sich entgegen der Pläne von Bundesregierung und Europäischer Zentralbank, für die Beibehaltung von Bargeld einzusetzen. Den Brief haben unterzeichnet:

  • Digitalcourage e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) e.V.
  • Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V.
  • Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V.
  • quintessenz – Verein zu Wiederherstellung der Bürgerrechte im Informationszeitalter
  • Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung (AKV)
  • dieDatenschützer Rhein-Main

##Offener Brief für die Beibehaltung von Bargeld

Sehr geehrter Herr Bundesminister Schäuble,

das geplante Verbot von Bargeldtransaktionen über 5.000 Euro sehen wir als den Einstieg in die
Abschaffung des Bargelds. Dabei wird mit der Einschränkung von baren Zahlungsmitteln das
Ziel der Verbrechensbekämpfung nicht erreicht. Mit Einschränkungen des Bargeldverkehrs
verlieren die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands schrittweise wichtige Persönlichkeits- und
Freiheitsrechte.
Darum fordern wir Sie auf, von einem Verbot von Bargeldtransaktionen über 5.000 Euro
abzusehen.

Kernargumente gegen das Vorhaben:

  • Euro-Bargeld ist das einzige Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist
    Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel. In Deutschland sind auf Euro lautende
    Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel (neben den auf 50
    Stück oder im Wert auf 200 Euro beschränkten Münzen).
  • Nach Berechnungen von Schattenwirtschaftsfachmann Friedrich Schneider von der
    Universität Linz hätten die Abschaffung großer Banknoten und das Verbot großer
    Barzahlungen „nur minimale senkende Effekte auf die Schwarzarbeit oder die
    Kriminalität“. Die beabsichtigte gesetzliche Beschränkung wäre also nicht
    verhältnismäßig.
  • „Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet jede Einschränkung der Bargeldnutzung
    einen Verlust an persönlicher wirtschaftlicher Freiheit.“ (Bundesbank-Vorstand Carl-
    Ludwig Thiele)
  • „Die Anonymität des Bargelds ermöglicht es den Bürgern, auch den gesetzestreuen,
    einen Rest Privatsphäre zu bewahren, der nicht der vollständigen Überwachung oder
    Überwachbarkeit unterliegt.“ (Handelsblatt)
  • Beim privaten Kauf und Verkauf von Gebrauchtwaren sowie auf Märkten ist die
    Barzahlung essenziell. Auch Musikgruppen werden in der Regel bar aus der Abendkasse
    bezahlt.
  • Elektronische Zahlungsmittel schließen bestimmte Personenkreise aus und sind wegen
    Transaktionslimits oder technischer Probleme nicht immer einsetzbar.
  • Im Sparstrumpf der Bürgerinnen und Bürger befindet sich meist Bargeld, zumal dieses
    vor Negativzinsen oder Bankenpleiten geschützt ist.
  • „Der Bürger soll selbst entscheiden können, ob er lieber Bargeld nutzen oder bargeldlos
    bezahlen möchte.“ (Bundesbankpräsident Jens Weidmann)

Wir fordern Sie auf, von Begrenzungen von Bargeldzahlungen abzusehen – um die Freiheitsrechte und das Grundrecht auf Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger zu wahren.

Mit freundlichem Gruß

Rena Tangens

Digitalcourage e.V.