Bundestagsgutachten: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht
Ein aktuelles Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sagt: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Das bestätigt unsere Auffassung – und das heißt: Unsere Verfassungsbeschwerde hat gute Aussicht auf Erfolg.
Seit 2015 ist ein neues Gesetz in Kraft, das eine Mindestspeicherungsfrist für Telekommunikationsdaten vorschreibt. Wir lassen nicht locker! Im November 2016 haben wir gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auch dieses Mal stehen schon über 33.000 Bürgerinnen und Bürger hinter uns. Die Große Koalition hat aus der Vergangenheit nicht gelernt. 2008 haben wir schon einmal erfolgreich gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. Damals haben uns über 34.000 Menschen mit ihrer Unterschrift unterstützt. Das Bundesverfassungsgericht kam damals zu dem Schluss: Das Gesetz ist verfassungswidrig und nichtig.
Jetzt bekommen wir Unterstützung aus dem Bundestag: Der wissenschaftliche Dienst kommt in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs verstößt. Dieser hat in seinen Urteilen im April 2014 und im Dezember 2016Position bezogen, für das Grundrecht auf Privatsphäre und gegen die massenhafte, anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten. Die Richter in Luxemburg machten deutlich: Die Speicherung von Daten braucht klare Grenzen. Eine Speicherung sei nur mit der Grundrechte-Charta der EU vereinbar, wenn sie zum Beispiel nach einer schweren Straftat für ein geografisch begrenztes Gebiet angewendet wird. Außerdem müssen Berufsgeheimnisträgerinnen wie Anwälte, Ärztinnen und Journalisten davon ausgenommen sein.
Rechtsanwalt Meinhard Starostik hat für Digitalcourage und AK Vorrat die Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er kommentiert das Gutachten:
„Für Vorratsdatenspeicherung ist in in einer freiheitlichen Gesellschaft kein Platz. Der Europäische Gerichtshof hat das im Dezember bekräftigt. Das Gutachten bestätigt dies erneut. Die europarechtliche Sichtweise ist auch für den deutschen Gesetzgeber bindend. Die neue deutsche Vorratsdatenspeicherung steht damit wieder vor dem Aus.“
Wann unsere Verfassungsbeschwerde verhandelt wird, hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht bekannt gegeben. Sie haben noch die Gelegenheit, mitzumachen: Hier können Sie mit Ihrer Unterschrift unsere Verfassungsbeschwerde unterstützen!
Links: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestagsgutachten-Neue-Vorratsdatenspeicherung-ist-rechtswidrig-3617806.html http://www.tagesschau.de/inland/vorratsdatenspeicherung-159.html https://digitalcourage.de/tags/vorratsdatenspeicherung
Schriftsatz unserer Verfassungsbeschwerde: https://digitalcourage.de/sites/default/files/users/161/digitalcourage-verfassungsbeschwerde-gegen-vds.pdf
Ergänzungen zur Verfassungsbeschwerde: https://www.starostik.de